Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.10.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3487
BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3487)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3487)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - BReg. 1a Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Bitten und Wünschen in einem Testament als höfliche Formulierung eines letzten Willens ; Konjunktivform als gängige, höfliche und verbindliche Formulierung eines ernsthaft gemeinten Wunsches im altbayerischen Sprachraum; Aufnahme eines Nacherbenvermerks in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 562
  • Rpfleger 1990, 208
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
    Eine solche kann darin gesehen werden, daß ein Grundbesitz, der im wesentlichen den Nachlaß ausmacht, an eine bestimmte Person oder nicht an andere Personen als Abkömmlinge übergeben werden soll (BayObLG FamRZ 1986, 608/609).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
    Das ist allgemeine Meinung (z. B. BayObLGZ 1986, 426/430; Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 48 jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89
    Das Testament war auch auslegungsbedürftig (vgl. BayObLGZ 1982, 159/163 m.w.Nachw.) im Hinblick darauf, ob Nacherbfolge angeordnet war.
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02

    Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung

    In diesem Zusammenhang ist ferner anerkannt, daß, wenn ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zuwendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502, 1503; FamRZ 1990, 562; FamRZ 1986, 608, 609).
  • BayObLG, 25.04.1991 - BReg. 1a Z 72/90

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Regeln der ergänzenden

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  • BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Hat ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zugewendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, so kann darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 562 und FamRZ 1996, 608, 609).
  • BayObLG, 19.11.1991 - 1 BReg.Z 35/91

    Gegenseitige Einsetzung als Erben zwischen Ehegatten; Ausstellung eines

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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6673
BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89 (https://dejure.org/1989,6673)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89 (https://dejure.org/1989,6673)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1989 - BReg. 1a Z 49/89 (https://dejure.org/1989,6673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung als Vormund für ein Kind ; Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund ; Eignung als Vormund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 562 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Die Verletzung des Gebots, das Ergebnis der mündlichen Anhörung in den Akten niederzulegen, stellt einen Verfahrensfehler dar (BayObLGZ 1980, 215/220 = FamRZ 1980, 1150/1152; MünchKomm/Hinz Rn. 10, Keidel/Kuntze Rn. 12, jeweils zu § 50 a FGG ).

    Dies liegt zwar grundsätzlich im Rahmen des dem Landgericht eingeräumten Ermessens (BGH NJW 1985, 1702/1705; BayObLGZ 1980, 215/221 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 04.06.1985 - BReg. 1 Z 40/85

    Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Beantragt daher ein Jugendamt seine Entlassung aus dem Amt des Vormunds, gleichviel ob dies ausschließlich im Interesse des Mündels geschieht ( § 1887 Abs. 1 BGB , § 39 a Abs. 1 JWG) oder auch im eigenen Interesse des Jugendamts ( § 1889 Abs. 2 BGB , § 39 b JWG), so hat das Vormundschaftsgericht kraft der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht ( § 12 FGG ) vorweg Erhebungen dahin anzustellen, ob eine als Vormund geeignete Einzelperson vorhanden ist, bevor es der Frage näher tritt, ob anstelle des bisher die Vormundschaft führenden Jugendamts ein anderes zum Vormund bestellt werden soll oder nicht (BayObLG FamRZ 1984, 205/207 und Rpfleger 1985, 361/362, jeweils m.w.Nachw.; siehe auch BayObLGZ 1978, 83/86 und BayObLG Rpfleger 1983, 151 zur Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft über Volljährige; Soergel/Damrau § 1887 Rn. 2).

    Dies könnte jedenfalls dann einen Verstoß gegen § 50 b Abs. 1 FGG begründen, wenn die Übertragung der Vormundschaft vom Jugendamt auf einen Einzelvormund in Betracht käme (BayObLG Rpfleger 1985, 361/362).

  • BayObLG, 16.12.1977 - BReg. 1 Z 103/77
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Die Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts C. ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 325/327 m.w.Nachw.).

    Soweit sich das Rechtsmittel hiergegen wendet, handelt es sich um eine sofortige weitere Beschwerde ( § 60 Abs. 1 Nr. 2 , § 63 FGG; BayObLGZ 1977, 325/327 und 1968, 251/252; Bassenge/Herbst § 60 FGG Anm. 3 a, § 63 FGG Anm. 5; anderer Ansicht Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 1791 b Rn. 7).

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Dies liegt zwar grundsätzlich im Rahmen des dem Landgericht eingeräumten Ermessens (BGH NJW 1985, 1702/1705; BayObLGZ 1980, 215/221 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Die Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts C. ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 325/327 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Die weitere Beschwerde ist statthaft und durch Telebrief formgerecht eingelegt ( §§ 27, 29 Abs. 1 Satz 1 und 3 FGG ; BGH NJW 1983, 1498; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. § 21 FGG Anm. 2 a).
  • BayObLG, 15.09.1983 - BReg. 1 Z 36/83

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kind; Grundschule; Schule;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Bei der Prüfung, ob die Pflegemutter oder der Pflegevater als Vormund des Kindes ausgewählt werden sollen, wird es jedoch angezeigt sein, daß die vollbesetzte Kammer sich einen persönlichen Eindruck von den Pflegeeltern verschafft (BayOblGZ 1983, 231/234 ff.).
  • BayObLG, 27.09.1968 - BReg. 1b Z 69/68

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Antrag auf Bestellung der

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Soweit sich das Rechtsmittel hiergegen wendet, handelt es sich um eine sofortige weitere Beschwerde ( § 60 Abs. 1 Nr. 2 , § 63 FGG; BayObLGZ 1977, 325/327 und 1968, 251/252; Bassenge/Herbst § 60 FGG Anm. 3 a, § 63 FGG Anm. 5; anderer Ansicht Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 1791 b Rn. 7).
  • BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 3 Z 22/78
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Beantragt daher ein Jugendamt seine Entlassung aus dem Amt des Vormunds, gleichviel ob dies ausschließlich im Interesse des Mündels geschieht ( § 1887 Abs. 1 BGB , § 39 a Abs. 1 JWG) oder auch im eigenen Interesse des Jugendamts ( § 1889 Abs. 2 BGB , § 39 b JWG), so hat das Vormundschaftsgericht kraft der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht ( § 12 FGG ) vorweg Erhebungen dahin anzustellen, ob eine als Vormund geeignete Einzelperson vorhanden ist, bevor es der Frage näher tritt, ob anstelle des bisher die Vormundschaft führenden Jugendamts ein anderes zum Vormund bestellt werden soll oder nicht (BayObLG FamRZ 1984, 205/207 und Rpfleger 1985, 361/362, jeweils m.w.Nachw.; siehe auch BayObLGZ 1978, 83/86 und BayObLG Rpfleger 1983, 151 zur Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft über Volljährige; Soergel/Damrau § 1887 Rn. 2).
  • BayObLG, 21.02.1977 - BReg. 1 Z 95/76
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
    Soweit das Kreisjugendamt C. sich gegen die Übertragung der Vormundschaft wendet und im Verfahren der weiteren Beschwerde seine Entlassung als bestellter Amtsvormund erstrebt, ist das Rechtsmittel an keine Frist gebunden (BayObLGZ 1977, 30/35 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 17.05.1996 - 1Z BR 72/96

    Entlassung eines Jugendamts als Amtsvormund

    Es trat vielmehr in vollem Umfang an die Stelle der ersten Instanz und hatte nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen über die Auswahl des Vormunds zu befinden (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 20).

    In Ergänzung der Beschwerdeentscheidung war dieses anzuweisen, die entsprechenden Ausführungshandlungen vorzunehmen (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 20 m.w.N.; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 25 Rn. 6).

  • OLG Jena, 13.11.2003 - 6 W 556/03

    Vormundbestellung; Beteiligung, materielle

    Der Beteiligte zu 3) ist gem. §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 FGG beschwerdeberechtigt, weil die weitere Beschwerde sich gegen die Anordnung der Entlassung des Beteiligten zu 3) aus dem Amt des Vormunds richtet (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 20).
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