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Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.1990 - 4 WF 203/90   

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https://dejure.org/1990,4927
OLG München, 17.10.1990 - 4 WF 203/90 (https://dejure.org/1990,4927)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.1990 - 4 WF 203/90 (https://dejure.org/1990,4927)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 4 WF 203/90 (https://dejure.org/1990,4927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsrechtsstreit; Sorgeberechtigter Elternteil; Prozeßkosten ; Lebenshaltungsaufwendungen; Prozeßkostenhilfe; Minderjährige Prozeßpartei; Zulässigkeit eines Verweises; Prozeßkostenvorschuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 347
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß sei Teil des allgemeinen Lebensbedarfs und deswegen von § 1610 Abs. 2 BGB erfaßt, was eine Analogie zu § 1360 a Abs. 4 BGB ausschließe (OLG Hamm FamRZ 1982, 1073; OLG Köln FamRZ 1986, 1031; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1141; OLG München FamRZ 1991, 347; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 379; Weinreich/Klein Kompaktkommentar Familienrecht § 1360 a Rdn. 29; AnwK-BGB/Kaiser § 1360 a Rdn. 43; wohl auch Luthin/ Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3054).
  • OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein minderjähriges Kind; Voraussetzungen

    Diese Prozeßkostenvorschußpflicht richtet sich nach §§ 1601 ff., 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich gegen beide Eltern; der betreuende Elternteil ist gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB durch die Betreuungsleistung nur von dem Barbedarf der allgemeinen Lebenshaltungskosten regelmäßig befreit (vgl. OLG München, FamRZ 1991, S. 347).

    Das OLG München nimmt in seiner Entscheidung FamRZ 1991, S. 347 eine Prozeßkostenvorschußpflicht nur dann an, wenn der betreuende Elternteil aufgrund seines erheblichen höheren Einkommens ausnahmsweise auch zum Barunterhalt verpflichtet wäre.

  • OLG Nürnberg, 30.08.1994 - 7 WF 2772/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Prüfung der

    Das ergibt sich weder aus der wirtschaftlichen Situation des Klägers (der barunterhaltspflichtig ist), noch der der Mutter der Beklagten (vgl. OLG München, FamRZ 91, 347 für den vergleichbaren Fall auf Klägerseite).
  • OLG München, 27.11.1992 - 12 WF 1141/92

    Aufwendungen für Kindergarten als Unterhaltsmehrbedarf

    Nach der Rechtsprechung besteht ein derartiger Anspruch eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern in analoger Anwendung des § 1360 a Abs. 4, BGB (vgl. BGH FamRZ 1984, 148, 149), wobei beide Elternteile entsprechend ihrem Einkommen anteilig nach § 160 Abs. 3 Satz 1 BGB haften (OLG München FamRZ 1991, 347 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.10.1990 - 29 W 124/89   

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https://dejure.org/1990,6160
OLG Hamm, 17.10.1990 - 29 W 124/89 (https://dejure.org/1990,6160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.1990 - 29 W 124/89 (https://dejure.org/1990,6160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 29 W 124/89 (https://dejure.org/1990,6160)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Partei im Sinne der Prozeßkostenhilfe; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Gewährung der Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Anwalts ohne Prüfung der Notwendigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 66, § 121 Abs. 2, § 640e

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 347
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Im Rahmen der zu bewilligenden Prozesskostenhilfe sei der Mutter ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich scheine oder auch der Gegner durch einen Anwalt vertreten sei (OLG Hamm FamRZ 1991, 347 f.).
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