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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.2015 - 10 UF 74/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32263
OLG Brandenburg, 28.08.2015 - 10 UF 74/15 (https://dejure.org/2015,32263)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2015 - 10 UF 74/15 (https://dejure.org/2015,32263)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2015 - 10 UF 74/15 (https://dejure.org/2015,32263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Unterhaltsverpflichtung durch das Beschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Unterhaltsverpflichtung durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Strausberg - 1 F 225/11
  • OLG Brandenburg, 28.08.2015 - 10 UF 74/15

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2013 - 18 UF 363/12

    Familienstreitsache: Nachholung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2015 - 10 UF 74/15
    Entscheidungen, die noch nicht wirksam geworden sind, soll aber im Wege der einstweiligen Anordnung keine Wirksamkeit verliehen werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2013, 18 UF 363/12, juris;… Prütting/Helms/Abramenko, a.a.O., § 64 Rn 31; s. aber OLG Bamberg, Beschluss vom 28.2.2013, 18 UF 363/12, juris;… Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 64 Rn. 58 a).

    Sondern es müsste auch eine insoweit nicht vorgesehene Ermessensentscheidung gefällt werden, die dem dargestellten Konzept gerade nicht entspricht (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2013, 18 UF 363/12, juris; s.a. Heiß, FamFR 2013, 460 ff, 462; a.A. KG, Beschluss vom 9.5.2014, 18 UF 43/13, juris;… wohl auch Keidel/Sternal, a.a.O., § 64 Rn. 58 b).

  • KG, 09.05.2014 - 18 UF 43/13

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Unterhaltsverpflichtung in der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2015 - 10 UF 74/15
    Sondern es müsste auch eine insoweit nicht vorgesehene Ermessensentscheidung gefällt werden, die dem dargestellten Konzept gerade nicht entspricht (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2013, 18 UF 363/12, juris; s.a. Heiß, FamFR 2013, 460 ff, 462; a.A. KG, Beschluss vom 9.5.2014, 18 UF 43/13, juris;… wohl auch Keidel/Sternal, a.a.O., § 64 Rn. 58 b).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - 20 UF 146/18

    Unterhaltssache: Vorabentscheidung des Oberlandesgerichts über die Anordnung der …

    Teilweise wird die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der sofortigen Wirksamkeit im Beschwerdeverfahren insgesamt ausgeschlossen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.02.2013, 18 UF 363/12 , juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 161).
  • OLG München, 13.10.2016 - 11 WF 1092/16

    Kein Raum für die Vergütung eines Verfahrensbeistands im Überprüfungsverfahren …

    Rn. 14 b) Richtiger Ansicht nach ist auch den - später mit den z. T. sehr erheblichen Auslagen für die Beistandschaft belasteten - Eltern vor Bestellung eines Verfahrensbeistandes jedenfalls grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren (…Zorn, a.a.O., § 158 Rn. 28; Menne, FamRZ 16, 161; jew. m. w. N.), was bei einer "konkludenten" Bestellung unterbleiben wird.

    Rn. 16 d) Zumal die vom Senat in letzter Zeit mehrfach zu beurteilenden Fälle von Mißbrauch der Funktion des Verfahrensbeistandes (Aufgabenverlagerung vom Gericht auf diesen, siehe z.B. Beschluss vom 11.08.2016 - 11 WF 889/16; "rückwirkende" Bestellung, Beschluss vom 19.08.2015 - 11 WF 1028/15; Bestellung immer wieder desselben Verfahrensbeistandes ohne jedwede Erforderlichkeitsprüfung im Sinne von § 158 Abs. 1, 2. HS, Abs. 2 FamFG, Senatsbeschluss vom 30.10.2014 - 11 WF 1349/14) indizieren die Notwendigkeit einer eindeutigen Festlegung der Bestellung durch einen - rechtzeitigen - Beschluss (ebenso Menne, FamRZ 16, 161 a. E.).

  • OLG Schleswig, 23.05.2022 - 15 UF 42/22

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht in …

    b) Nach anderer Auffassung ist die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der sofortigen Wirksamkeit im Beschwerdeverfahren insgesamt ausgeschlossen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.02.2013, 18 UF 363/12, juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 161; Heiß, FamFR 2013, 460).

    Diesem Zweck liefe eine nachgeholte Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht zuwider, da sie die Vollstreckbarkeit der titulierten Unterhaltsansprüche und damit den Vorgriff auf die Endentscheidung gerade ermöglichen statt verhindern würde (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 161).

  • OLG Jena, 24.03.2024 - 3 UF 143/23

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in unterhaltsrechtlichen …

    Die hierzu herangezogenen Vorschriften der §§ 113 Abs. 1 S.1, 64 Abs. Abs. 3 FamFG bzw. § 120 Abs. 1 FamFG, 718 Abs. 1 ZPO bieten für eine entsprechende Anordnung des Beschwerdegerichts keine hinreichende gesetzliche Grundlage (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, FamRZ 2022, 1387-1389; OLG Brandenburg FamRZ 2016, 161-162; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 869-870).
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