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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.08.1981 - 2 WF 43/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,19812
OLG Zweibrücken, 12.08.1981 - 2 WF 43/81 (https://dejure.org/1981,19812)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.08.1981 - 2 WF 43/81 (https://dejure.org/1981,19812)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. August 1981 - 2 WF 43/81 (https://dejure.org/1981,19812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1361; ZPO § 323
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Abänderbarkeit eines Urteils mit der Verpflichtung »über einen (bestimmten) freiwillig gezahlten Betrag hinaus« Unterhalt zu leisten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 1064
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 28.12.1965 - 1 W 32/65
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.1981 - 2 WF 43/81
    Seine demnach unbegründete Beschwerde ist zurückzuweisen, wobei es einer Kostenentscheidung nicht bedarf, denn die Pflicht, Gerichtsgebühren zu tragen, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, und eine Kostenerstattung findet in dem Verfahren über die Prozeßkostenhilfe, auch in Beschwerdeverfahren, nicht statt (vgl. OLG Bremen OLGZ 1966, 167 zu dem - insoweit gleichliegenden - alten Rechtszustand).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Lediglich in dieser Höhe ist auch über den Unterhaltsanspruch der Beklagten rechtskräftig entschieden (ebenso OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 1064; s.a. Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479, 480).
  • BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96

    Betreuungsunterhalt für ein nach Scheidung der Ehe geborenes Kind

    Dafür spricht schon der Umstand, daß der Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, in § 1615 1 BGB besonders geregelt ist, und daß andererseits die Betreuung eines sogenannten scheinehelichen Kindes, das also in Wahrheit kein gemeinschaftliches ist, den Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB auszulösen vermag, bis die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist (…vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 aaO; Bosch FamRZ 1981, 1064).
  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83

    Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei …

    Jedoch ist ein eheliches Kind - und auch das scheineheliche Kind gilt für die Rechtsordnung als eheliches Kind - zugleich ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten (insoweit allg. Meinung, s. z.B. Bosch FamRZ 1981, 1064;… Palandt/Diederichsen aaO; OLG Schleswig Schl HA 1979, 222; OLG Celle FamRZ 1981, 268).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1992 - 2 UF 112/91

    Vorliegen eines unverbindlicher Urteilsentwurf bei Fehlen der allein durch das …

    Vielmehr ist dem Unterhaltsberechtigten der Unterhaltsanspruch nur im Umfang des titulierten Teils rechtskräftig zuerkannt (BGHZ 93, 330; BGH, FamRZ 1985, 582, 584; OLG Zweibrücken, FamRZ 1981, 1064).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.1992 - 5 UF 132/91

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    Denn ein Unterhaltsschuldner kann eine Abänderungsklage bei Titulierung lediglich eines Teilbetrages nur dann erheben, soweit bei Geltendmachung verminderter Leistungsfähigkeit oder sonstiger veränderter Umstände eine Einschränkung der freiwilligen Zahlungen nicht ausreicht (BGH, FamRZ 1985, 582, 584; OLG Zweibrücken, FamRZ 1981, 1064; Heiß/Luthin, Unterhaltsrecht, Kap. 23.6 f.;… Gottwald in MünchKomm., aaO., § 323 Rdn. 18 m.w.N.).
  • KG, 01.10.1982 - 17 UF 144/82
    Bejaht er dies, so kann § 1579 Abs. 2 BGB nicht angewendet werden (…ebenso Soergel/Häberle, BGB 11. Aufl. § 1579 Anm. 21; Bosch, FamRZ 1981, 752; 1981, 1064).
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