Rechtsprechung
| OLG München, 29.01.1981 - 16 UF 1223/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1361, 1570, 1578; ZPO § 323
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Arbeitspflicht einer getrennt lebenden Ehefrau trotz Kinderbetreuung (hier: stundenweise Pflicht einer Übersetzerin zu eigener Erwerbstätigkeit); Abänderung bestehender Unterhaltspflichten; Erfordernis wesentlich veränderter ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu einer Klage auf Abänderung bestehender Unterhaltspflichten; Erfordernis von wesentlich veränderten Lebensverhältnissen für die Unterhaltsanpassung; Pflicht einer Übersetzerin zu einer eigenen Erwerbstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 16.07.1980 - 82 F 2025/80
- OLG München, 29.01.1981 - 16 UF 1223/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 461
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78
Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …
Auszug aus OLG München, 29.01.1981 - 16 UF 1223/80
In Abänderungsverfahren ist keine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts möglich, sondern nur eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Anpassung des Unterhaltstitels (BGH FamRZ 1979, 694 = BGHF 1, 493). - BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
Abänderungsklage (§ 323 ZPO)
Auszug aus OLG München, 29.01.1981 - 16 UF 1223/80
Im einzelnen ist hierzu auszuführen: 1. Die fehlende Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 10. Juli 1979 steht der Zulässigkeit einer Abänderungsklage nicht entgegen (vgl. BGHZ 34, 110, 116;… Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 323 Anm. 3 b bb).
- OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt; …
Berücksichtigt man im übrigen, daß die Beklagte mit einer Halbtagstätigkeit in weiterem Umfange erwerbstätig ist, als ihr angesichts des Alters der von ihr betreuten Kinder zuzumuten wäre - im Normalfall käme derzeit nur eine Erwerbsobliegenheit in dem Umfange einer stundenweise steuer- und versicherungsfreien Tätigkeit in Betracht (BGH FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543; 1981, 1159, 1161 = BGHF 2, 781; 1982, 148, 149, 150 = BGHF 2, 932; OLG München FamRZ 1981, 461 ff) -, so entspricht es auch unter Berücksichtigung des § 1579 Nr. 7 BGB nicht der Billigkeit, der Beklagten über die volle Anrechnung ihrer Erwerbseinkünfte hinaus noch fiktive Einkünfte aus Versorgungsleistungen auf den Mindestbedarf anzurechnen. - OLG Nürnberg, 06.07.1982 - 11 UF 473/82
Anspruch von Kindern auf Unterhalt; Erhöhung eines bereits festgesetzten …
§ 323 ZPO ermöglicht aber keine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts, sondern nur eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Anpassung des Unterhaltstitels (vgl. BGH FamRZ 1979, 694 = BGHF 1, 493; OLG München FamRZ 1979, 237; 1981, 461, 462). - KG, 12.06.1981 - 17 UF 553/81 Soweit das Amtsgericht - Familiengericht - das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs allein daraus herleitet, daß die Klägerin während der Ehe 14 Jahre lang nicht gearbeitet habe, kann dem allerdings in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden (vgl. BGH FamRZ 1979, 571 = BGHF 1, 474; OLG München FamRZ 1981, 461).
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