Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.01.1981 - 21 UF 211/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozeßführungsbefugnis der Kinder gegen in Scheidung lebenden Vater; Unterhalt bei Einkommen aus abhängiger Tätigkeit und Grundbesitz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1602, 1629 Abs. 3 BGB
Prozeßführungsbefugnis der Kinder gegen in Scheidung lebenden Vater; Unterhalt bei Einkommen aus abhängiger Tätigkeit und Grundbesitz - familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1602, 1628, 1629
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB bei Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes als Folgesache im Scheidungsverbund; Geltung des Nutzungswertes des Wohnens im eigenen Hause und eines vom Arbeitgeber überlassenen Pkw's als dem Einkommen hinzuzuaddierende ...
Verfahrensgang
- AG Köln, 10.07.1980 - 306 F 70/80
- OLG Köln, 20.01.1981 - 21 UF 211/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 489
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 24.11.1976 - 1 U 745/75
Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Nichtehelich; Scheinvater; …
Auszug aus OLG Köln, 20.01.1981 - 21 UF 211/80
Der Grundsatz, daß Unterhaltsansprüche nicht dadurch beeinträchtigt werden dürfen, daß der Unterhaltsschuldner sein Einkommen für eine Vermögensbildung verwendet (vgl. OLG Koblenz in FamRZ 1977/68, 69), kann im vorliegenden Fall nicht durchgreifen. - BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld
Auszug aus OLG Köln, 20.01.1981 - 21 UF 211/80
Für die hier interessierende Zeit ab 1. Februar 1980 stehen den Klägern daher unter Berücksichtigung ihres Alters und bei der gebotenen hälftigen Anrechnung des an ihre Mutter gezahlten Kindergeldes (vgl. BGH in FamRZ 1978/177; RdNr. 3.1 der Kölner Unterhaltsrichtlinien) sowie unter Abzug der freiwilligen Unterhalts zahlungen des Beklagten folgende Restbeträge zu:.
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80
Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten
Derartige Umstände können insbesondere auch in einem erhöhten Wohnkostenbedarf bestehen, der im Falle seiner Unvermeidbarkeit ebensowenig unberücksichtigt bleiben kann wie ein gegenüber dem Regelfall verringertes Bedürfnis durch verbilligtes oder kostenfreies Wohnen, etwa im eigenen Haus (vgl. OLG Köln FamRZ 1981, 489;… Göppinger/Wenz, a.a.O. Rdn. 907;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn. 62, 110;… vgl. auch Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, a.a.O. 2. Aufl. Rdn. 178). - BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81
Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch …
Nach der einen Auffassung soll sie nur für den Kindesunterhalt als Folgesache im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens und damit nur für diejenigen Unterhaltsansprüche des Kindes gelten, die die Zeit nach der Scheidung betreffen (u.a. OLG Bamberg FamRZ 1979, 1059; OLG Schleswig SchlHA 1981, 40; OLG Köln FamRZ 1981, 489; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697;… Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3015 und 3143;… Palandt/Diederichsen BGB 42. Aufl. § 1629 Anm. 7; Ambrock, Ehe und Ehescheidung, § 1629 BGB Anm. 3 a). - OLG Köln, 25.11.1991 - 10 UF 105/91
Unterhalt; Lebensstandard; Aufrechterhaltung; Aufwendungen; …
Dieser vermag auch nicht aus der Entscheidung des hiesigen 21. Senats für sich herzuleiten, wonach Tilgungsbeiträge des Unterhaltsschuldners einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, wenn dieser unter Einsatz von Fremdkapital Mieobjekte erworben, sich auf diese Weise zusätzliche Einkommensquellen überhaupt erst geschaffen und damit zur Erhöhung des Unterhaltsanspruches beigetragen hat (OLG Köln, FamRZ 1981, 489).
- OLG München, 21.10.1982 - 26 UF 726/81 Der Nutzungswert des Wohnens im eigenen Haus gilt jedoch unterhaltsrechtlich als fiktives Einkommen (vgl. OLG Köln FamRZ 1981, 489;… Palandt/Diederichsen, aaO § 1603 Anm. 2;… Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1012).
Auf ihren Unterhaltsbedarf muß sich die Antragsgegnerin den Wohnwert ihrer Wohnung anrechnen lassen, da sie mietfrei wohnt (vgl. OLG Köln FamRZ 1981, 489;… Palandt/Diederichsen, aaO § 1603 Anm. 2;… Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1012); dieser beträgt 1.500 DM, so daß sich der Barbetrag für den Elementarunterhalt der Antragsgegnerin auf 2.000 DM beläuft.
- OLG Stuttgart, 12.02.1982 - 15 UF 167/81
Vermögensbildung; Aufnahme von Verbindlichkeiten; Zinsleistungen; …
Da diese Zins- und Tilgungsleistungen aber Schulden betreffen, die der Beklagte zusammen mit seiner Ehefrau für den Erwerb und Ausbau eines Hausanwesens, also zur Vermögensbildung eingegangen sind, sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht bei der Bedarfs- und Leistungsfähigkeitsbestimmung zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1982, 23, 24 = BGHF 2, 813; OLG Koblenz FamRZ 1977, 68, 69; OLG Köln FamRZ 1981, 489;… Palandt/Diederichsen, BGB 41. Aufl. § 1603 Anm. 2 a;… a.A. MünchKomm/Köhler, BGB § 1603 Rdn. 23).An sich ist der Nutzungswert des Wohnens im eigenen Hause sowohl steuerrechtlich (§ 21 Abs. 2 EStG) als auch unterhaltsrechtlich als Einkommen zu bewerten (vgl. OLG Köln FamRZ 1981, 489).
- OLG Köln, 03.05.1985 - 4 UF 313/84
Unterhaltsberechtigter; Unterhaltsverzicht; Unterhaltsvertrag
Da das Scheidungsverfahren zwischen den Parteien anhängig ist, kann die Klägerin Unterhaltsansprüche des Sohnes Yared gemäß § 1629 Abs. 2 BGB im eigenen Namen geltend machen (BGH NJW 1983, 2084 = EzFamR BGB § 1629 Nr. 1 = BGHF 3, 899; a.A. OLG Köln [21. ZS] FamRZ 1981, 489). - OLG Braunschweig, 09.11.1982 - 1 UF 44/82
Bemessung des Trennungsunterhaltes; Unterhaltsrechtlich maßgebendes …
Das - derzeit - mietfreie Wohnen der Parteien ist soweit und solange es unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten mit den Lebens- und Vermögensverhältnissen während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft zu vereinbaren ist (vgl. unten zu 3 b) nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls fiktiv - bei dem unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen erhöhend zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Köln FamRZ 1981, 489 und OLG Stuttgart FamRZ 1982, 729), da insoweit Aufwendungen, die im Normalfall des Unterhaltsrechts anfallen, erspart werden. - OLG Saarbrücken, 01.06.1982 - 6 WF 41/82 Unter Hinweis auf die Motive des Gesetzgebers beschränken die Prozeßstandschaft auf die Verbundsachen Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1979, 1059), Oberlandesgericht Celle (FamRZ 1979, 629), Oberlandesgericht Schleswig (SchlHA 1981, 40), Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1981, 489), Oberlandesgericht Düsseldorf (FamRZ 1981, 697), Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1981, 869), Göppinger (…Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3015), Diederichsen (…in Palandt, BGB 41. Aufl. § 1629 Anm. 8), Ambrock (Ehe und Ehescheidung § 1629 BGB Anm. 3a), Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch (1. EheRG § 1629 BGB vor Nr. 1), und Rechtsanwenderbroschüre (S. 274).
- OLG Hamm, 01.06.1981 - 4 UF 91/81 Ob die Klägerin für den Sohn eine aus § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB herzuleitende Prozeßstandschaft besaß, erscheint zweifelhaft: Nach verbreiteter Auffassung, der auch der Senat zuneigt, gilt die gesetzliche Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB nur für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen innerhalb des Ehescheidungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 10; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 59; OLG Hamm FamRZ 1980, 1060; OLG Köln FamRZ 1981, 489;… Palandt/Diederichsen, BGB 40. Aufl. § 1629 Anm. 8).
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