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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24666
OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80 (https://dejure.org/1981,24666)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1981 - 25 UF 9/80 (https://dejure.org/1981,24666)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1981 - 25 UF 9/80 (https://dejure.org/1981,24666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1361, 1579, 1593
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ausschluß wegen grober Unbilligkeit; eheähnliche Lebensgemeinschaft des Unterhaltsgläubigers; nach der Trennung der Eheleute »unstreitig« von einem fremden Partner gezeugtes Kind.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 553
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Wer sich von seinen ehelichen Bindungen distanziert, und die dem anderen Ehegatten geschuldete Hilfe und Betreuung einem Dritten zuwendet, kann nicht seinerseits den Ehepartner aus dessen ehelicher Mitverantwortung für sein wirtschaftliches Auskommen in Anspruch nehmen (vgl. BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116).

    Die Aufnahme einer dauernden Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner kann als "anderer Grund« iSd § 1579 Abs. 1 S. 4 BGB anzusehen sein, der unabhängig von dem Verschulden an dem Scheitern der Ehe zum Ausschluß des Unterhaltsanspruchs führen kann (ebenso BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116).

    Eine Verschuldensanalyse des gesamten ehelichen Konfliktgeschehens ist daher nicht geboten (a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 1118, das sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23. April 1980 - FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116 wendet).

    Nach Auffassung des Senats kommt eine Anwendung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht nur in Betracht, wenn ein Ehepartner den anderen verläßt, und in unmittelbarem Anschluß daran die Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner aufnimmt (so die Fallgestaltung bei BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116), sondern auch dann, wenn es zur Begründung einer neuen Lebensgemeinschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt kommt Der Gegenseitigkeitsgrundsatz als maßgebender Gesichtspunkt rechtfertigt eine zeitliche Begrenzung auf "unmittelbare« Aufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft nicht.

    § 1579 Abs. 2 BGB hebt jedoch den Unbilligkeitsausschluß nicht generell auf, sondern nur insoweit, als es sich um den auf die Kinderbetreuung gestützten Unterhaltsanspruch handelt (BGH FamRZ 1980, 665, 668 = BGHF 2, 116).

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80

    Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Angesichts des Ausnahmecharakters des § 1579 BGB (vgl. BGH FamRZ 1980, 981, 983 = BGHF 2, 212) und der Tatsache, daß die Vorschrift nicht das Ausbrechen aus der Ehe als solches sanktionieren soll, muß im Einzelfall geprüft werden, ob sich das Unterhaltsbegehren angesichts des Zusammenlebens mit einem neuen Partner als grober Verstoß gegen die fortbestehenden Solidaritätspflichten und das Gerechtigkeitsempfinden darstellt.
  • OLG Hamm, 16.09.1980 - 3 UF 241/80
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Auch ein nach der Trennung der Eheleute "unstreitig« von einem fremden Partner gezeugtes Kind ist ein gemeinschaftliches Kind im Sinne des § 1579 Abs. 2 BGB, solange die Nichtehelichkeit nicht rechtskräftig festgestellt ist (gegen OLG Hamm FamRZ 1981, 257, und OLG Celle FamRZ 1981, 268).
  • BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65

    Beweis des Ehebruchs

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Vor dieser Entscheidung kann die Tatsache der nichtehelichen Zeugung nicht zu dem Zwecke geltend gemacht werden, daraus Rechtsfolgen herzuleiten (BGHZ 45, 356 ff = FamRZ 1966, 502 ff).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.1980 - 3 WF 209/80
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Eine Verschuldensanalyse des gesamten ehelichen Konfliktgeschehens ist daher nicht geboten (a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 1118, das sich gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23. April 1980 - FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116 wendet).
  • OLG Celle, 17.07.1980 - 12 UF 34/80
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Auch ein nach der Trennung der Eheleute "unstreitig« von einem fremden Partner gezeugtes Kind ist ein gemeinschaftliches Kind im Sinne des § 1579 Abs. 2 BGB, solange die Nichtehelichkeit nicht rechtskräftig festgestellt ist (gegen OLG Hamm FamRZ 1981, 257, und OLG Celle FamRZ 1981, 268).
  • OLG Hamm, 12.12.1979 - 5 UF 479/79
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1981 - 25 UF 9/80
    Unter den gegebenen Verhältnissen muß auch eine teilweise Inanspruchnahme, die grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 247), ausscheiden.
  • BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06

    Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den …

    (1) Nach einer Ansicht kann die Nichtehelichkeit eines Kindes vor rechtskräftiger Feststellung auch dann nicht außerhalb des Statusverfahrens inzident geltend gemacht werden, wenn sie zwischen den am Prozess Beteiligten unstreitig ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 197, 198; OLG Köln FamRZ 1981, 553, 554, jeweils zur Verwirkung von Ehegattenunterhalt;… RGRK-BGB/Cuny 12. Aufl. § 1570 Rdn. 7;… Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 4. Aufl. § 1570 Rdn. 4; Moller FamRZ 1963, 650, 651).

    Das Gesetz lasse in Abstammungsfragen allgemein Unstreitigkeit nicht genügen, sondern behalte die Feststellung dem Anfechtungsprozess vor (OLG Köln FamRZ 1981, 553, 554).

  • BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83

    Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei …

    Allerdings erfüllt die Beklagte mit der Betreuung des Kindes P. außer den Voraussetzungen des § 1570 BGB auch die der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 1579 Abs. 2 BGB (…ebenso Bosch aaO;… MünchKomm/Richter Erg.Bd. § 1579 Rdn. 19 b;… Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 1579 Rdn. 19; OLG Köln FamRZ 1981, 553, 554; a.A. OLG Hamm FamRZ 1981, 257, 258 f.;… ähnlich OLG Celle a.a.O. S. 269 f.).
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