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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,178
BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80 (https://dejure.org/1981,178)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - IVb ZB 659/80 (https://dejure.org/1981,178)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - IVb ZB 659/80 (https://dejure.org/1981,178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsaussicht - Zeitsoldat - Wert des Anspruches auf Nachversicherung - Gesetzliche Rentenversicherung - Bewertung - Ende der Ehe - Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 100
  • NJW 1981, 2187
  • MDR 1981, 921
  • FamRZ 1981, 856
  • FamRZ 1982, 362
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen …

    Im Rahmen der kapitalgedeckten Versorgung muss der Bewertungszeitpunkt bei laufendem Rentenbezug aber deswegen hinausgeschoben werden, weil nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Versorgungsausgleich entfällt, soweit ein bei Ende der Ehezeit bestehendes Anrecht später entfallen ist (Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694 Rn. 29 mwN und BGHZ 81, 100 = FamRZ 1981, 856, 861).
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten …

    Denn soweit ein auszugleichendes Anrecht unter Berücksichtigung des Leistungsverbots aus § 29 VersAusglG nicht mehr vorhanden ist, kommt ein Versorgungsausgleich nicht mehr in Betracht (vgl. auch Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100 = FamRZ 1981, 856, 861 [zur auszugleichenden geringeren Anwartschaft auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber einer höheren Beamtenversorgung] …und vom 5. Oktober 2011 - XII ZB 555/10 - FamRZ 2011, 1931 Rn. 13 ff. [zum Nichtausgleich einer privaten Lebensversicherung nach Ausübung des vereinbarten Kapitalwahlrechts]).
  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen …

    Ein Ehegatte, der am Ende der Ehezeit in einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit steht, erwirbt eine alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung in einem Beamtenverhältnis oder vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30 mwN; grundlegend Senatsbeschluss BGHZ 81, 100, 107 ff. = FamRZ 1981, 856, 857 f.).

    Mit der Vorschrift des § 44 Abs. 4 VersAusglG hat der Gesetzgeber an die Rechtsprechung des Senats zum früheren Rechtszustand angeknüpft, wonach das in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehende atypische Versorgungsanrecht eines Zeitsoldaten gemäß § 1587 a Abs. 5 BGB in sinngemäßer Anwendung von § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 bis 5 BGB nach billigem Ermessen mit dem (fingierten) Anspruch des Zeitsoldaten auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewerten ist (grundlegend BGHZ 81, 100, 121 ff. = FamRZ 1981, 856, 858).

    Richtig ist, dass wegen § 44 Abs. 4 VersAusglG für die Bewertung der Versorgung eine spätere Nachversicherung auch dann noch zwingend zu fingieren ist, wenn der frühere Zeitsoldat nach dem Ende der Ehezeit in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen übernommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30).

    Weil bei einem Zeitsoldaten die nachehezeitliche Übernahme in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Lebenszeitbeamter in der Regel keinen Bezug zur Ehezeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG mehr hat, soll sein Ehegatte nicht an der Höherbewertung teilhaben, welche die als Zeitsoldat verbrachte Dienstzeit durch die nachehezeitliche Erlangung eines beamtenrechtlichen Versorgungsanrechts typischerweise erfährt (vgl. dazu Senatsbeschluss BGHZ 81, 100, 122 = FamRZ 1981, 856, 861).

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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1313
BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81 (https://dejure.org/1982,1313)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1982 - IVb ZB 544/81 (https://dejure.org/1982,1313)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 (https://dejure.org/1982,1313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich nach Ehescheidung bei gesetzlicher Rentenanwartschaft der Ehefrau und Berufstätigkeit des Ehemannes als Zeitsoldat, Lehramtsanwärter, Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und schließlich Beamter auf Probe - Ausgleichsform des Quasi-Splittings ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587a
    Rechtsnatur und Bewertung der Versorgungsaussichten von Widerrufsbeamten

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1754
  • MDR 1982, 564
  • FamRZ 1982, 362
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Gleichwohl ist der Senat in dem Beschluß BGHZ 81, 100 (103) davon ausgegangen, daß nach der allgemeinen Regel des § 1587 Abs. 1 Satz 1 BGB den Versorgungsanwartschaften auch im Rahmen des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB die - schwächeren - Aussichten auf eine Versorgung gleichgestellt sind (ebenso die im Schrifttum herrschende Meinung: Klinkhardt bei Bastian / Roth-Stielow / Schmeiduch, 1. EheRG 1978 BGB § 1587a Rdn. 23 ff.; MünchKomm / Maier, BGB § 1587a Rdn. 29 f.; Voskuhl / Pappai / Niemeyer, Versorgungsausgleich in der Praxis 1976 § 1587a BGB Anm. III 1 a cc = S. 23).

    Allerdings wird der Anteil späterer Lebenszeitbeamter hier erheblich höher liegen als bei den Soldaten auf Zeit, für die er mit allenfalls 5 % beziffert worden ist (vgl. BGHZ 81, 100, 104).

    Die damit gebotene Beurteilung, daß der Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst eine Aussicht auf Versorgung im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erlangt, entspricht der im Schrifttum herrschenden Auffassung (Schmalhofer DÖD 1977, 97, 98; Soergel / Minz, BGB 11. Aufl. § 1587a Rdn. 13;… Voskuhl / Pappai / Niemeyer a.a.O.;… MünchKomm / Maier a.a.O. § 1587a Rdn. 30 und Ergänzung zu § 1587a Rdn. 29, 30; siehe auch die weiteren Nachweise dort und in dem Senatsbeschluß BGHZ 81, 100 104;… a.A. Klinkhardt bei Bastian / Roth-Stielow / Schmeiduch a.a.O. BGB § 1587a Rdn. 27).

    Ihre versorgungsrechtliche Stellung gleicht damit der von Soldaten auf Zeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 6, § 9 Abs. 3 AVG, §§ 1229 Abs. 1 Nr. 5, 1232 Abs. 3 RVO , § 8 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG; ebenso schon Senatsbeschluß BGHZ 81, 100, 104).

    Denn als solche kommt nur eine dem Grunde und der Höhe nach gesicherte Aussicht in Betracht, nach Erfüllung aller Voraussetzungen (mit Ausnahme von Wartezeiten und dergl.; vgl. § 1587a Abs. 7 BGB ) einen Anspruch auf Versorgung zu erhalten (Senatsbeschluß BGHZ 81, 100, 102 f.).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Norm festgestellt hat, darf sie - ebenso wie im Falle der Nichtigerklärung - vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an in dem sich aus dem Tenor der Entscheidung ergebenden Ausmaß nicht mehr angewandt werden (vgl. BVerfGE 37, 217).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 129/78 - NJW 1981, 2177 = JZ 1981, 624 = WM 1981, 950 = Betrieb 1981, 2035 steht fest, daß § 32 Abs. 4 Buchst. b AVG mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar ist, soweit nach der Leistungsgruppe 3 der Anlage 2 zu § 32a AVG weiblichen Versicherten ein niedrigeres Bruttojahresarbeitsentgelt zugeordnet wird als männlichen Versicherten.
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs …

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    b) Der Erwerb einer unter § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB fallenden Versorgungsaussicht in der Zeit zwischen Ehezeitende und tatrichterlichen Entscheidung beeinflußt nach den Grundsätzen des zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschlusses vom 11. November 1981 - IV b ZB 873/80 - die Form des Versorgungsausgleichs.
  • OLG München, 22.01.1981 - 4 UF 155/80
    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81
    Auf die Beschwerde des Ehemanns hat das Oberlandesgericht diese Regelung mit Beschluß vom 22. Januar 1981, abgedruckt in FamRZ 1981, 677, geändert.
  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach ausgesprochen, dass die Frage der Verfestigung einer Aussicht auf Erwerb einer beamtenrechtlichen Versorgungsposition grundsätzlich danach zu beurteilen ist, ob das in der Ehezeit eingegangene Dienstverhältnis bei gewöhnlichem Verlauf in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein sonstiges mit Versorgungsanwartschaften ausgestattetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis einmündet (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100, 103 und vom 13. Januar 1982 ­ IVb ZB 544/81 ­ FamRZ 1982, 362, 363).

    Dies hat der Senat sowohl bei Zeitsoldaten (…Senatsbeschlüsse BGHZ 81 aaO S. 103 ff.; vom 11. November 1981 ­ IVb ZB 873/80 ­ FamRZ 1982, 154, 155 und vom 2. Oktober 2002 ­ XII ZB 76/98 ­ FamRZ 2003, 29, 30) als auch bei Widerrufsbeamten (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1982 aaO) mit der Erwägung verneint, dass die spätere Übernahme in ein Dienstverhältnis als Lebenszeitbeamter oder Berufssoldat von einer Reihe weiterer Voraussetzungen (z.B. Prüfungen) abhängt, die keinen Bezug mehr zur Ehezeit haben, wenn der Ablauf der Dienstzeit als Zeitsoldat oder Widerrufsbeamter in die Zeit nach dem Ehezeitende fällt.

  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen …

    Richtig ist, dass wegen § 44 Abs. 4 VersAusglG für die Bewertung der Versorgung eine spätere Nachversicherung auch dann noch zwingend zu fingieren ist, wenn der frühere Zeitsoldat nach dem Ende der Ehezeit in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen übernommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZB 191/06

    Qualifikation der Versorgungsaussicht eines kommunalen Wahlbeamten (alternativ …

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Frage der Verfestigung einer Aussicht auf Erwerb einer beamtenrechtlichen Versorgungsposition grundsätzlich danach zu beurteilen ist, ob das in der Ehezeit eingegangene Dienstverhältnis bei gewöhnlichem Verlauf in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein sonstiges mit Versorgungsanwartschaften ausgestattetes öffentlichrechtliches Dienstverhältnis einmündet (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100, 103 und vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 -FamRZ 1982, 362, 363).

    Dies hat der Senat sowohl bei Zeitsoldaten (…Senatsbeschlüsse BGHZ 81 aaO S. 103 ff.; vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 -FamRZ 1982, 154, 155 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 76/98 - FamRZ 2003, 29, 30) als auch bei Widerrufsbeamten (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1982 aaO) mit der Erwägung verneint, dass die spätere Übernahme in ein Dienstverhältnis als Lebenszeitbeamter oder Berufssoldat von einer Reihe weiterer Voraussetzungen (z.B. Prüfungen) abhängt, die keinen Bezug mehr zur Ehezeit haben, wenn der Ablauf der Dienstzeit als Zeitsoldat oder Widerrufsbeamter in die Zeit nach dem Ehezeitende fällt.

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