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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.01.1982 - 2 a WF 13/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5854
OLG Hamburg, 04.01.1982 - 2 a WF 13/81 (https://dejure.org/1982,5854)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.1982 - 2 a WF 13/81 (https://dejure.org/1982,5854)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 1982 - 2 a WF 13/81 (https://dejure.org/1982,5854)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 412
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bremen, 14.09.1983 - 3 WF 54/83

    Ermittlung der nachehelichen Unterhaltspflichten gegenüber einem Kinde; …

    Die Beklagte ist daher in dem Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht Prozeßstandschafterin ihrer Kinder gewesen; nur sie ist auch die Gläubigerin, die aus der einstweiligen Anordnung vom 19. Juni 1980 vollstrecken kann (vgl. BGH FamRZ 1983, 892 ff = BGHF 3, 1091 mwN; OLG Hamburg FamRZ 1982, 412 f; 1982, 425; 1982, 426;… OLG Köln FamRZ 1983, 646 f mwN Zöller/Philippi, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. III 5 a;… Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 620 Anm. 2 a dd;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 6. Aufl. Rdn. 733).

    Es bleibt dem Kläger daher unbenommen, die negative Feststellungsklage allein gegen die Beklagte zu richten, zumal nur die negative Feststellungsklage gegen die Beklagte eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung des § 769 ZPO ermöglicht (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1982, 412, 413).

  • OLG Köln, 15.12.1982 - 25 WF 109/82
    Hieraus wird mit Recht geschlossen, daß § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO nur insoweit eine einstweilige Anordnung ermöglicht, als darüber entschieden wird, in welchem Umfange die beiden Elternteile entsprechend ihrer anteiligen Haftung gemäß § 1606 Abs. 3 BGB im Verhältnis zueinander verpflichtet sind, den Unterhalt ihres Kindes sicherzustellen, daß aber der Unterhaltsanspruch des Kindes selbst von der Bestimmung und einer auf sie gestützten einstweiligen Anordnung unberührt bleibt (vgl. OLG Zweibrücken FRES 6, 57, mitgeteilt auch bei Bergerfurth, FamRZ 1982, 564 Fn. 23; OLG Hamm FamRZ 1981, 589; OLG Hamburg FamRZ 1982, 412, 425, 426;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 41. Aufl. § 620 Anm. 6; Bergerfurth, FamRZ 1982, 564; Künkel, DAVorm 1982, 222;… Rolland, 1. EheRG 2. Aufl. § 620 ZPO Rdn. 30;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 169 I 4;… Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 620 Anm. 2 a, dd [allerdings unklar];… Zöller/Philippi, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. III 5; a.A. Behr, DAVorm 1981, 614;… Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3199; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 620 Rdn.

    Diese Annahme entspricht der Absicht des Gesetzgebers, bei einer Ehescheidung zwar einerseits die Unterhaltsansprüche des Kindes gebührend zu berücksichtigen, das Kind andererseits aber zumindest prozessual aus dem Ehescheidungsverfahren herauszuhalten (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1982, 412;… Künkel, aaO).

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 565/81

    Erhöhung von Unterhaltsleistungen - Unterhaltsanspruch eines Kindes - Vorliegen …

    Einem Prozeßvergleich, durch den nichts anderes erreicht werden soll als eine der beantragten Einstweiligen Anordnung entsprechende Regelung, kann im Regelfall keine weitergehende Wirkung zugemessen werden, als sie die Einstweilige Anordnung gehabt hätte (ebenso OLG Hamburg FamRZ 1980, 904, 905; 1982, 412; Klauser MDR 1981, 711, 715).
  • OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 318/87
    Nach dem damaligen Rechtszustand war es unumstritten, daß im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ergangene einstweilige Anordnungen über den Kindesunterhalt nur Wirkung zwischen den Eltern, nicht jedoch für und gegen das Kind entfalteten (BGH FamRZ 1983, 892, 893 = BGHF 3, 1091 mwN; OLG Hamburg FamRZ 1982, 412).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1987 - 11 WF 9/87
    Der Beschwerdeführer hat die Rechte seines Mandanten mittels einer Abänderungsklage (vgl. § 323 ZPO) verfolgt, obwohl gemäß § 620b ZPO hätte verfahren werden können, denn der Vergleich, dessen Abänderung erstrebt wurde, wurde in einem solchen Verfahren geschlossen (zu dem Meinungsstand OLG Hamm FamRZ 1982, 409; OLG Hamburg FamRZ 1982, 412; OLG Köln FamRZ 1983, 622).
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