Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.04.1982 - 18 W 11/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 430
Personenmehrheiten im Schuldverhältnis; Ausgleichspflicht eines Ehegatten wegen Verfügungen über ein Oder-Konto während der Ehe. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 607
- WM 1982, 603
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- KG, 03.11.1975 - 12 U 1269/75
Inanspruchnahme eines Gegenstandes durch die Erben als zum Nachlass gehörig; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.1982 - 18 W 11/82
Es handelt sich bei den beiden Sparkonten bei der Sparkasse D. und der Postsparkasse zwar nach dem Vorbringen der Antragstellerin um sog. Oder- Konten, hinsichtlich derer sie und der Antragsgegner jeweils allein verfügungsbefugt waren und sind; bezüglich der insoweit gegen die Sparkassen gerichteten Forderungen bestand und besteht auch eine Gesamtgläubigerschaft beider Ehegatten gemäß § 428 BGB (vgl. KG NJW 1976, 807); beide waren und sind über die Verfügungsbefugnis hinaus auch materielle Forderungsinhaber.
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Soweit in diesen Fällen eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB grundsätzlich abgelehnt wird (vgl. MünchKomm/Selb 2. Aufl. § 430 Rdn. 1 in Anschluß an OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607 ), ist dem nicht zu folgen. - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Denn bei Ehegatten wird zivilrechtlich davon ausgegangen, daß nach Sinn und Zweck des Oder-Kontos während der Ehe jeder Ehegatte jederzeit beliebige Abhebungen tätigen darf, so daß in der Regel während der Ehe - selbst wenn die Gutschrift für eine Leistung eines der Ehegatten erbracht wird - keine Ausgleichspflicht entsteht (…vgl. Soergel/Wolf, BGB-Kommentar, 11. Aufl., § 430 Rz. 5; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 8. April 1982 18 W 11/82, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1982, 607).
- OLG Köln, 18.03.1987 - 11 U 167/86
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gesamtgläubigerschaft im Falle des Vorliegens …
Bei dieser Kontoart sind die Kontoinhaber auch dann, wenn es sich um Eheleute handelt, Gesamtgläubiger iSv § 428 BGB (KG NJW 1976, 807; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607; OLG Köln FamRZ 1982, 944; LG Hannover FamRZ 1984, 479, 480;… Huber in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 741 Rdn. 26c;… Schmidt in MünchKomm, BGB 2. Aufl. § 741 Rdn. 49).Zwar ist verschiedentlich ausgesprochen worden, es sei mit dem Sinn und Zweck der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu vereinbaren, wenn ein Ehegatte in allen Fällen, in denen er mit einer Verfügung des anderen über ein gemeinsames Konto nicht einverstanden sei, oder in denen eine solche Verfügung entgegen einer Absprache der Ehegatten vorgenommen worden sei, Ausgleichsansprüche geltend machen könne (OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607; WM 1982, 1265; LG Hannover FamRZ 1984, 479, 480;… Selb in MünchKomm, 2. Aufl. § 430 Rdn. 1).
- OLG Zweibrücken, 09.12.1986 - 7 U 96/86 So werden in der Rechtsprechung Klagen eines Ehegatten gegen den anderen auf Schadensersatz nach § 823 BGB, auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB, auf böswilliger Eigengeschäftsführung nach § 687 Abs. 2 BGB oder auf Ausgleich nach §§ 741 f, 428, 430 BGB nicht als Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht gemäß §§ 1363 bis 1561 BGB angesehen (vgl. BGH FamRZ 1980, 46 = BGHF 1, 588; 1980, 988 = BGHF 2, 209; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607; OLG Köln FamRZ 1982, 944; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 101 f; OLG Bamberg FamRZ 1986, 477 f).
Zwischen den Gläubigern eines Gemeinschaftskontos der vorliegenden Art (Oder-Konto) besteht nach allgemeiner Auffassung der Tatbestand der Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB, bzw. wird im Hinblick auf die besondere von § 428 S. 1 Hs. 2 BGB abweichende Ausgestaltung, daß die Bank an denjenigen zu leisten hat, der es verlangt, ihr Verhältnis als gesamtgläubigerähnliche Gemeinschaft in entsprechender Anwendung des § 428 BGB angesehen (vgl. OLG Nürnberg NJW 1961, 510; KG NJW 1976, 807 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607; OLG Köln FamRZ 1982, 944 f;… Heinrichs in Palandt, BGB 45. Aufl. § 428 Anm. 2; Schmidt in MünchKomm, BGB 2. Aufl. § 741 Rdn.
Dem Ausgleichsanspruch des Klägers steht schließlich nicht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. April 1982 (FamRZ 1982, 607 f) entgegen.
- OLG Hamm, 08.05.1989 - 5 U 31/88 Der vereinzelt gebliebenen und nicht näher begründeten Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 607; LG Hannover, FamRZ 1984, 479, 481), wonach sogar nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgte Abhebungen Ausgleichsansprüche nicht zur Folge haben sollen, kann deshalb nicht gefolgt werden.
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