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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3414
OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81 (https://dejure.org/1982,3414)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.1982 - 4 UF 93/81 (https://dejure.org/1982,3414)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 1982 - 4 UF 93/81 (https://dejure.org/1982,3414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 706
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 30.10.1981 - 5 UF 195/81

    Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Rn. 164 (Vgl. zu Bedenken auch Hampel, FamRZ 1981, 851; v. Hornhardt, NJW 1982, 17 und OLG Hamm FamRZ 1982, 70).

    Rn. 170 Gegen eine Anrechnung auf die bisherige Quote spricht schließlich auch entscheidend, daß der bisherige Lebensstandard wegen des Mehraufwandes nach der Trennung nur aufrechterhalten werden kann, wenn jedem Partner 60 - 65 % des bisherigen Gesamteinkommens zur Verfügung stehen (vgl. dazu eingehend Hampel a.a.O. und OLG Hamm, FamRZ 1982, 70 (71).

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Rn. 155 Soweit eine Unterhaltszumessung nach Quoten überhaupt angesichts der Umstände des Einzelfalles angemessen ist (diese Einschränkung ist bei der Anwendung von Tabellen und Schlüsseln stets zu machen, vgl. BGH FamRZ 1981, 539 (541); NJW, 982, 100 (102) KG FamRZ 1978, 932), wird durch die Aufteilung nach dieser Methode unter Zubilligung eines 4/7-Antells für den Mehrverdienenden der Mehraufwand angemessen berücksichtigt, ein Arbeitsanreiz belassen und gleichzeitig die angemessene Beteiligung des geringer Verdienenden wie in der Ehe gewährleistet.

    In der Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 1981, 539 (541) heißt es insoweit: "Damit kann die Unterhaltsbemessung in derartigen Fällen einer erst nach der Scheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten nicht im Wege der Differenzberechnung erfolgen.

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Ein Kind in diesem Alter bedarf wegen des regelmäßigen Schulbesuchs und einer gewissen schon erreichten Selbständigkeit keiner Versorgung während des ganzen Tages mehr (vgl. BGH FamRZ 1981, 17 (18) und BGH FamRZ 1981, 752 (754).

    Rn. 156 Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof für die Fälle, in denen auch die ehelichen Lebensverhältnisse durch beiderseitige Berufstätigkeit gekennzeichnet waren, eine Berechnung nach dieser Methode gebilligt (BGH FamRZ 1981, 752 (754); 539 (541).

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Rn. 157 Zwar weist der BGH darauf hin, daß der Ehepartner grundsätzlich an einer Entwicklüng der Lebensverhältnisse von der Trennung bis zur Scheidung teilnehme (BGH FamRZ 1980, 770; 81, 224) I gleichwohl wird aber ausgeführt, daß bei Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 1361 Abs. 2 BGB oder daraus erzielte Verdienst auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen anzurechnen sei (BGH FamRZ 1981, 754 (755).
  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80

    Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Ein Kind in diesem Alter bedarf wegen des regelmäßigen Schulbesuchs und einer gewissen schon erreichten Selbständigkeit keiner Versorgung während des ganzen Tages mehr (vgl. BGH FamRZ 1981, 17 (18) und BGH FamRZ 1981, 752 (754).
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 674/80

    Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt - Bemessung von …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Es ist von dem Grundsatz auszugehen, daß zur Feststellung des unterhaltspflichtigen Einkommens sämtliche dem Unterhaltsschuldner zufließenden Einkünfte heranzuziehen sind (vgl. BGH, FamRZ 1981, 1165 (1166).
  • OLG Köln, 22.06.1981 - 25 UF 47/80
    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Rn. 132 Wenn dennoch für die Berechnung des Trennungsunterhalts (§ 1361 BGB) ein Vorwegabzug der gesamten Hauslasten befürwortet wird (z.B. OLG Frankfurt , FamRZ 81, 955; OLG Köln, FamRZ 1981, 1174), so deshalb, weil der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach § 1361 Abs. 1 BGB durch die Trennung nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden soll (so auch BGH DAVorm 1982, 56 (58) und auch die ehelichen Lebensverhältnisse dadurch gekennzeichnet waren, daß der sonstige Lebensbedarf aus dem restlichen Einkommen gedeckt wurde.
  • OLG Frankfurt, 27.07.1981 - 1 WF 89/81

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Unterhalt; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1982 - 4 UF 93/81
    Rn. 132 Wenn dennoch für die Berechnung des Trennungsunterhalts (§ 1361 BGB) ein Vorwegabzug der gesamten Hauslasten befürwortet wird (z.B. OLG Frankfurt , FamRZ 81, 955; OLG Köln, FamRZ 1981, 1174), so deshalb, weil der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach § 1361 Abs. 1 BGB durch die Trennung nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden soll (so auch BGH DAVorm 1982, 56 (58) und auch die ehelichen Lebensverhältnisse dadurch gekennzeichnet waren, daß der sonstige Lebensbedarf aus dem restlichen Einkommen gedeckt wurde.
  • KG, 11.05.1984 - 17 UF 5779/83

    Gewährung nachehelichen Unterhalts und Verteilung des Haushalts; Aufnahme einer …

    Nach Rechtskraft der Scheidung ist indessen grundsätzlich davon auszugehen, daß ein gemeinschaftliches Haus veräußert werden muß, da eine gemeinsame Nutzung als Familienheim nicht mehr in Betracht kommt (OLG Köln, FamRZ 1982, 706).

    Das OLG Köln hat zwar in der zuletzt genannten Entscheidung (FamRZ 1982, 706) ausgeführt, daß für eine Übergangszeit von etwa einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung die in der Ehe durch Erwerb eines Familienheims begründeten Schulden noch zu berücksichtigen seien.

  • OLG Braunschweig, 09.11.1982 - 1 UF 44/82

    Bemessung des Trennungsunterhaltes; Unterhaltsrechtlich maßgebendes …

    Das braucht der Beklagte ebensowenig hinzunehmen (vgl. BGH FamRZ 1982, 23, 24; OLG Hamm FamRZ 1981, 361; OLG Köln FamRZ 1982, 706, 708) wie die dadurch bedingte Verschlechterung seines Lebensstandards, den er in der Ehegemeinschaft innehatte und der über das Zumutbare hinaus herabgemindert wurde.
  • OLG Stuttgart, 03.02.1984 - 15 UF 208/83

    Ansprucheiner geschiedenen Ehefrau sowie ihrer Kinder auf rückständigen und …

    Unterhaltsrechtlich ist es insofern als reine Zufälligkeit anzusehen, ob, wie vorliegend, einer der Ehepartner unter Aufrechterhaltung und Übernahme der eingegangenen Kreditverbindlichkeiten einen Grundstücksanteil kauft oder ob eine gemeinsame Veräußerung an Dritte erfolgt, bei der die bisherigen Verbindlichkeiten ebenfalls in Wegfall kommen (vgl. hierzu OLG Köln FamRZ 1982, 706 (708), wobei darauf hinzuweisen ist, daß die im Ergebnis gegenteilige Auffassung des OLG Köln dadurch bedingt ist, daß im dort vorliegenden Fall die Unterhaltsberechtigten noch im gemeinsamen Eigentum stehenden Haus verblieben sind und es um die Anrechnung der Zahlungen des Unterhaltsverpflichteten ging).
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