Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.05.1982 - 4 WF 67/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 242, 1601 ff, 1610, 1618a; ZPO § 323
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderung eines Unterhaltsurteils; Begründung von Treue- und Nebenpflichten durch ein Unterhaltsschuldverhältnis; erhöhter Unterhaltsbedarf; Anmietung einer eigenen Wohnung durch das volljährige ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Zulässigkeit der Geltendmachung einer Abänderung eines Urteils im Klageweg; Begründung von Treuepflichten und Nebenpflichten durch ein Unterhaltsschuldverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg - 89 F 65/82
- AG Siegburg, 26.03.1982 - 39 F 65/82
- OLG Köln, 11.05.1982 - 4 WF 67/82
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2507 (Ls.)
- FamRZ 1982, 834
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1982 - 4 WF 67/82
Das Amtsgericht hat die Klageschrift lediglich formlos an den Beklagten zur Stellungnahme zu der beantragten Prozeßkostenhilfe übersandt; dies reicht aber nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes, das auf die unbedingte Erhebung der Klage abstellt, nicht aus, um die Voraussetzungen des § 323 Abs. 3 ZPO zu erfüllen (vgl. BGH FamRZ 1982, 365 = BGHF 3, 19). - BGH, 06.10.1976 - IV ZR 188/74
Vertrag über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs nach Scheidung der Ehe - …
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1982 - 4 WF 67/82
Das Unterhaltsschuldverhältnis beinhaltet als besondere familienrechtliche Dauerbeziehung Treue- und Nebenpflichten nach § 242 BGB, so daß jemand, der sich unterhalten läßt, den anderen weitgehend in finanziellen Angelegenheiten schonen muß (vgl. BGH FamRZ 1977, 37 ff; OLG Koblenz FamRZ 1980, 791 ff; AmtsG Ravensburg FamRZ 280, 681; Kuch, FamRZ 1979, 559 ff;… Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1155 und 39 ff). - OLG Koblenz, 27.05.1980 - 15 UF 63/80
Auszug aus OLG Köln, 11.05.1982 - 4 WF 67/82
Das Unterhaltsschuldverhältnis beinhaltet als besondere familienrechtliche Dauerbeziehung Treue- und Nebenpflichten nach § 242 BGB, so daß jemand, der sich unterhalten läßt, den anderen weitgehend in finanziellen Angelegenheiten schonen muß (vgl. BGH FamRZ 1977, 37 ff; OLG Koblenz FamRZ 1980, 791 ff; AmtsG Ravensburg FamRZ 280, 681; Kuch, FamRZ 1979, 559 ff;… Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1155 und 39 ff).
- OLG Braunschweig, 09.11.1982 - 1 UF 44/82
Bemessung des Trennungsunterhaltes; Unterhaltsrechtlich maßgebendes …
Wie das Unterhaltsschuldverhältnis als besondere familienrechtliche Dauerbeziehung Treue- und Nebenpflichten nach § 242 zum Inhalt hat, so daß jemand, der sich unterhalten läßt, dem anderen weitgehend in finanziellen Angelegenheiten schonen muß (BGH FamRZ 1977, 37 f; OLG Köln FamRZ 1982, 834, 835), hat anderseits der Unterhaltsverpflichtete nach der Trennung der Ehegatten eine nachwirkende Beistandspflicht. - OLG Köln, 13.05.1988 - 4 WF 103/88
Gleichstellung des Zugangs eines Prozesskostenhilfegesuchs beim Antragsgegener …
Rn. 14 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1982, 365 f. und ständig; ebenso OLH Köln (Senat) FamRZ 1982, 834 und OLG Nürnberg FamRZ 1985, 1152) steht der Senat auf dem Standpunkt, daß der Zugang des PKH-Gesuchs beim Antragsgegner nicht der Klageerhebung gleichgestellt werden kann. - VG Stade, 19.03.1986 - 2 VG A 228/84
Anspruch auf Hilfe zur Familienplanung; Anspruch auf Übernahme der Kosten für …
Denn aus der bisherigen Rechtsprechung zum Familienbegriff in § 1 Abs. 3 JWG ist ebenfalls die Annahme eines relativ extensiven Begriffes der "Familie" herauszulesen (vergl. hierzu: VG Arnsberg, Urteil vom 18. Dezember 1981, FamRZ 1982, 834; OVG Münster, Urteil vom 19. Februar 1975 - VIII A 736/74 -, FEVS 23, 286; BVerwG, Urteil vom 31. März 1977 - V C 22/76 -, BVerwGE 52, 214; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - V C 12/82 -, FEVS 32, 353; vergl. ferner: Krug, Komment. - OLG Düsseldorf, 26.09.1986 - 3 UF 81/86 In der zum 1. Januar 1985 neu gefaßten Düsseldorfer Tabelle (FamRZ 1984, 961) ist der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten mit eigener Wohnung auf 800 DM monatlich festgesetzt worden, und zwar unter Einschluß des regelmäßig anfallenden Ausbildungsaufwands (vgl. auch OLG Köln FamRZ 1982, 834, 835).
- OLG Frankfurt, 09.09.1983 - 1 UF 178/83 Die Antragstellerin hätte deshalb substantiiert im einzelnen vortragen müssen, welche triftigen Gründe sie für den Auszug bei ihrer Mutter, also für die Begründung eines nunmehr eigenen Hausstandes hatte (vgl. zu diesem Fragenkreis etwa die Entscheidung des OLG Köln FamRZ 1982, 834 mit weiteren Einzelheiten der Begründung).
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