Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.03.1983 - 7 WF 125/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1378, 1384
Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Beschränkung des Zugewinnausgleichs; Stichtag für die Berechnung des Zugewinns gemäß § 1384 BGB; Stichtag für die Feststellung des Vermögens gemäß § 1378 Abs. 2 BGB; keine Änderung der Rechtslage durch das Erste ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marl - 12 F 351/82
- OLG Hamm, 24.03.1983 - 7 WF 125/83
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 592
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 02.09.1987 - 4 UF 40/87
Unterhaltspflichtiger; Spielbankgewinn; Leistungsfähigkeit; Verspielen des …
Obwohl es für die Begrenzung der Ausgleichsforderung auf das Vermögen des Verpflichteten bei der Beendigung des Güterstandes nicht auf die Zustellung des Scheidungsantrages (§ 1384 BGB), sondern auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft hinsichtlich des Scheidungsausspruchs ankommt (ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Hamm FamRZ 1983, 592 mwN), kann in fast allen Fällen im Verbund über den Zugewinnausgleich entschieden werden, weil in der Regel die Annahme gerechtfertigt ist, daß bis zu dem erwähnten Zeitpunkt das Vermögen des Verpflichteten nicht unter den Betrag der Ausgleichsforderung sinkt, der ja nur die Hälfte des erzielten Zugewinns ausmacht (…vgl. Philippi, aaO).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
EheG §§ 11 ff; BGB §§ 1564, 1565; ZPO § 114
Ehescheidung; Scheinehe zum Zwecke der Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehepartner; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 592
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82
Ein Rechtsmißbrauch kann in dem Scheidungsantrag, der sich auf eine Scheinehe stützt, grundsätzlich nicht gesehen werden; davon kann nur gesprochen werden, wenn das Begehren nur auf die Durchsetzung grob selbstsüchtiger und unlauterer Interessen gerichtet, und die Erhebung des Scheidungsantrages in solchem Maße sittlich zu verurteilen ist, daß sich demgegenüber die Aufrechterhaltung der Scheinehe als kleineres Übel erweist (vgl. zu der insoweit parallelen Situation des § 24 EheG BGH FamRZ 1962, 299; 1964, 418; 1975, 332). - BGH, 26.02.1975 - IV ZR 33/74
Zurückweisung einer Revision - Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82
Ein Rechtsmißbrauch kann in dem Scheidungsantrag, der sich auf eine Scheinehe stützt, grundsätzlich nicht gesehen werden; davon kann nur gesprochen werden, wenn das Begehren nur auf die Durchsetzung grob selbstsüchtiger und unlauterer Interessen gerichtet, und die Erhebung des Scheidungsantrages in solchem Maße sittlich zu verurteilen ist, daß sich demgegenüber die Aufrechterhaltung der Scheinehe als kleineres Übel erweist (vgl. zu der insoweit parallelen Situation des § 24 EheG BGH FamRZ 1962, 299; 1964, 418; 1975, 332). - OLG Hamburg, 25.11.1982 - 2 W 25/82
Auszug aus OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82
Das aber ist ein entscheidender Gesichtspunkt: Wenn nämlich der Standesbeamte die Schließung der sog. Scheinehe nicht ablehnt, wozu er berechtigt ist (vgl. dazu auch die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25. November 1982 - FamRZ 1983, 64), dann muß jedem der Ehepartner dieser sog. Scheinehe grundsätzlich auch die Möglichkeit gegeben sein, die Ehe alsbald - auch wegen der unterschiedlichen Ehefolgen - zu lösen, sei es im Wege der Scheidungs- oder der Nichtigkeits- bzw. Aufhebungsklage (vgl. im übrigen zu dieser Problematik hinsichtlich der weiteren Eherechtsreform zutreffend Bosch, FamRZ 1982, 872). - OLG Hamm, 01.10.1982 - 4 WF 453/82
Auszug aus OLG Köln, 02.12.1982 - 21 WF 196/82
Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Oktober 1982 (FamRZ 1982, 1073) entgegen, auch wenn dort ausgeführt ist, die Rechtsverfolgung der Ehescheidung in dem Falle der Scheinehe sei mutwillig, weil das soziale Netz der Prozeßkostenhilfe nicht dazu geschaffen sei, einer Person, die rechtsmißbräuchlich eine sog. Scheinehe eingehe, bereits zwei Monate später die Loslösung von dieser rechtsmißbräuchlichen Eskapade zu finanzieren, denn dort ging es um die Frage, ob § 1565 Abs. 2 BGB auch auf sog. Scheinehen anzuwenden sei, was das Oberlandesgericht Hamm (…aaO) bejaht hat.
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …
Bereits das spricht dagegen, das Prozeßkostenhilfegesuch als rechtsmißbräuchlich anzusehen (ebenso: OLG Köln FamRZ 1983, 592, 593; OLG Celle FamRZ 1984, 279; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 680, 681; OLG Nürnberg FamRZ 1996, 615; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 1410 u. 2002, 890; OLG Naumburg FamRZ 2001, 629;… Stein/Jonas/Bork aaO § 114 Rdn. 50;… Soergel/Heintzmann aaO § 1564 Rdn. 40;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1565 Rdn. 18;… Schoreit/Dehn aaO § 114 Rdn. 16;… Staudinger/Rauscher aaO § 1564 Rdn. 141). - BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
Dabei stellt die Auseinandersetzung mit der Rechtsmißbräuchlichkeit des Eingehens einer Scheinehe und ihre Auswirkung auf das Prozeßkostenhilfebegehren für die anschließende Scheidung der Ehe die zentrale Frage dar (vgl. etwa OLG Köln - 21. Zivilsenat -, FamRZ 1983, 592; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1230; OLG Köln - 4. Zivilsenat -, FamRZ 1984, 278; OLG Celle, FamRZ 1984, 279). - OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86 Auch wenn man davon ausgeht, daß in dem vorliegenden Falle eine Scheinehe vorliegt, kann das Scheidungsbegehren nicht als mutwillig angesehen werden (ebenso OLG Köln [21. ZS] FamRZ 1983, 592; OLG Hamburg FamRZ 1983, 1230; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 680;… Wax, aaO S. 11).
Die Ablehnung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe in einem solchen Falle würde darauf hinauslaufen, einem sog. Armen aus lediglich finanziellen Gründen eine notwendige Rechtsverfolgung unmöglich zu machen; eine derartige Benachteiligung armer Personen soll aber gerade, worauf das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1983, 592, 593) besonders hingewiesen hat, durch die Einrichtung der Prozeßkostenhilfe verhindert werden.
- OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 5 WF 203/05
Prozesskostenhilfe: Bewilligungsantrag im Zusammenhang mit einem …
Bereits das spricht dagegen, das Prozeßkostenhilfegesuch als rechtsmißbräuchlichen anzusehen (ebenso: OLG Köln FamRZ 1983, 592, 593; OLG Celle FamRZ 1984, 279; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 680, 681; OLG Nürnberg FamRZ 1996, 615; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 1410 u. 2002, 890; OLG Naumburg FamRZ 2001, 629;… Stein/Jonas/Bork aaO § 114 Rdn. 50;… Soergel/Heintzmann aaO § 1564 Rdn. 40;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1565 Rdn. 18;… Schoreit/Dehn aaO § 114 Rdn. 16;… Staudinger/Rauscher aaO § 1564 Rdn. 141). - OLG Karlsruhe, 28.04.1986 - 2 WF 174/85
Scheidung; Härteklausel; Trennungsfrist; Frist
Zu Recht hat das Familiengericht festgestellt, daß die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse an der Scheidung der Ehe hat; dabei läßt die mögliche Rechtsmißbräuchlichkeit der Eheschließung das Prozeßkostenhilfebegehren für eine anschließende Scheidung nicht von vornherein als rechtsmißbräuchlich erscheinen (OLG Köln FamRZ 1983, 592; OLG Celle FamRZ 1984, 279; Wax, FamRZ 1985, 10, 11; a.A. OLG Köln FamRZ 1984, 278). - OLG Hamburg, 02.08.1983 - 16 WF 57/83 Auch wenn die Antragstellerin nie die Absicht gehabt hat, mit dem Ehemann zusammenzuleben, war die Ehe gültig, weil keiner der im Ehegesetz erschöpfend geregelten Nichtigkeitsgründe vorliegt (§§ 16 bis 21 EheG; so bereits OLG Hamburg, Beschluß vom 5. November 1980 - 15 WF 176/80 - n.v.; vgl. auch OLG Köln FamRZ 1983, 592).
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