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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15616
OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83 (https://dejure.org/1983,15616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.1983 - 5 WF 224/83 (https://dejure.org/1983,15616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 1983 - 5 WF 224/83 (https://dejure.org/1983,15616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 362, 1601 ff, 1629; ZPO §§ 766, 767
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Zwangsvollstreckung eines Elternteils aus einem als Prozeßstandschafter für das Kind erwirkten Unterhaltstitel nach Abschluß des Scheidungsverfahrens; Erfüllung der Unterhaltsschuld durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreites; Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Pfändungsbeschluss undÜberweisungsbeschluss wegen Unterhaltsrückstand bei Kindesunterhalt; Möglichkeit einer Prozessstandschaft der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 1268
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.02.1981 - 1 WF 43/81

    Das unterhaltsberechtigte Kind als richtiger Klagegegner in einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83
    Richtig ist zwar, daß die sich aus § 1629 Abs. 3 BGB ergebende Prozeßführungsbefugnis der Beklagten auf das Ehescheidungsverfahren beschränkt war (Senat FamRZ 1980, 1059; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1059; OLG Hamm FamRZ 1981, 589; 1981, 1200; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697), die Beklagte also jetzt nach Abschluß des Scheidungsverfahrens nicht mehr befugt ist, einen Unterhaltsrechtsstreit als Prozeßstandschafterin des Kindes zu führen.

    Man wird deshalb auch annehmen müssen, daß die Beklagte das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht mehr auf ihren Namen, sondern nur noch auf den Namen des Kindes betreiben konnte, auf das der Titel entsprechend § 727 ZPO umzuschreiben war (…so offenbar Palandt/Diederichsen, BGB 42. Aufl. § 1629 Anm. 7;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 621 Rdn. 9; a.A. OLG Hamm FamRZ 1981, 589; offen gelassen von OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1059).

  • OLG Hamm, 03.09.1981 - 4 UF 204/81

    Abschließende und verbindliche Regelung des Unterhaltes; Abänderung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83
    Richtig ist zwar, daß die sich aus § 1629 Abs. 3 BGB ergebende Prozeßführungsbefugnis der Beklagten auf das Ehescheidungsverfahren beschränkt war (Senat FamRZ 1980, 1059; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1059; OLG Hamm FamRZ 1981, 589; 1981, 1200; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697), die Beklagte also jetzt nach Abschluß des Scheidungsverfahrens nicht mehr befugt ist, einen Unterhaltsrechtsstreit als Prozeßstandschafterin des Kindes zu führen.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1981 - 6 UF 211/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83
    Richtig ist zwar, daß die sich aus § 1629 Abs. 3 BGB ergebende Prozeßführungsbefugnis der Beklagten auf das Ehescheidungsverfahren beschränkt war (Senat FamRZ 1980, 1059; OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1059; OLG Hamm FamRZ 1981, 589; 1981, 1200; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 697), die Beklagte also jetzt nach Abschluß des Scheidungsverfahrens nicht mehr befugt ist, einen Unterhaltsrechtsstreit als Prozeßstandschafterin des Kindes zu führen.
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum …

    Dieser ist - unabhängig davon, ob der Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des in dem Vollstreckungstitel ausgewiesenen Gläubigers zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zählt (ablehnend OLG Köln, FamRZ 1985, 626, 627;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rn. 22, 24 i.V.m. Fn. 240) - mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zu verfolgen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268;… Walker, aaO; aA OLG München, FamRZ 1990, 653).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZR 163/05

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer slowenischen Entscheidung über den …

    Die erforderliche Prozessführungsbefugnis der Kläger für das vorliegende Verfahren nach §§ 722, 723 ZPO (…vgl. Göppinger/Wax/Linke Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 3287) ist hier unabhängig von der Frage gegeben, ob die Mutter der Kläger den ursprünglichen Titel nach slowenischem Recht als deren Vertreterin oder im Wege der Prozessstandschaft erstritten hat (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268; AG Lahnstein FamRZ 1986, 289, 290 zum jugoslawischen Recht; a.A. wohl OLG Stuttgart FamRZ 1999, 312 ff.).
  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 7 WF 132/00

    Unterhaltsvollstreckung durch Kind - Rechtsnachfolgeklausel - Doppelvollstreckung …

    Der Rechtspflegerin ist zwar darin zu folgen, dass es sich dabei nicht um eine Rechtsnachfolge im engeren Sinne handelt, jedoch kann das Kind als Nachfolger in den Vollstreckungsanspruch angesehen werden (…Hochgräber, aaO.), so dass grundsätzlich eine Klauselerteilung gemäß § 727 ZPO für zulässig zu erachten ist (so auch OLG Frankfurt/M., FamRZ 1983 1268; OLG Köln, FamR 1985, 626).
  • OLG Bamberg, 08.01.2014 - 2 UF 309/13

    Zur Mehrfachtitulierung von Kindesunterhalt

    Der Senat teilt daher die Ansicht des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1796 f), dass ein von einem Prozessstandschafter erwirkter Titel ohne weiteres auf den Rechtsinhaber umgeschrieben werden kann, wenn die Prozessstandschaft beendet ist (so auch OLG Hamm, FamRZ 2000, 1590, OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268, Stöber in ZPO, a.a.O, Rn 13 zu § 727 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Prozessstandschaft der …

    Einen in Prozessstandschaft erwirkten Titel kann der durch den Prozessstandschafter verdeckte Gläubiger ohne weiteres auf sich überschreiben lassen, wenn die Prozessstandschaft beendet ist (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1590; OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268, für die Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB;… allgemein Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 727 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85

    Vollstreckungsklausel; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungserinnerung; Erinnerung …

    Das muß auch dann gelten, wenn sich die gesetzliche Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 ZPO nach dem Erlaß des Titels ändert (OLG Schleswig SchlHA 1982, 111; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268;… Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. § 1628 Anm. 7;… Rolland, 1. Eherechtsreformgesetz 2. Aufl. § 1629 BGB Anm. 24; a.M. KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg …

    Gegen die Verweisung des Schuldners auf die Vollstreckungsgegenklage nach den Verlust der früher bestehenden gesetzlichen Prozeßstandschaft ist allerdings eingewandt worden, daß die Prozeßführungsbefugnis (auch bei § 1629 Abs. 3 BGB) den Verfahrensvoraussetzungen zuzurechnen sei, und es somit für die (Fortsetzung der) Vollstreckung an einer vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvoraussetzungen fehle, die mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen sei (so OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268).

  • AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85

    Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gemeindegerichts in Karlovac/Jugoslawien; …

    Sowohl das OLG Köln (FamRZ 1985, Seite 626) als auch das OLG Frankfurt (FamRZ 1983, Seite 1268) sind der vom Gericht geteilten Auffassung, daß nach Beendigung der gesetzlichen Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB nicht mehr der Gläubiger, der den Titel in der gesetzlichen Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB erstritten hat, die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sondern nur noch das Kind.

    passivlegitimiert ist (…BGH, FamRZ 1983, Seite 806, AG Charlottenburg a.a.O.) - und zwar auch ohne Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO - und andererseits auch richtigerweise das Kind und nicht der vertretungsberechtigte Elternteil im eigenen Namen die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben muß (OLG Köln, FamRZ 1985, Seite 626, 0LG Frankfurt, FamRZ 1983, Seite 1268) dann ist auch hier das Kind bei der Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels aktivlegitimiert.

  • OLG Hamm, 17.01.1992 - 5 UF 264/91

    Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage eines Elternteils gegen den anderen …

    Denn sie betreibt die Zwangsvollstreckung, und es ist allgemein anerkannt - so sieht es auch das OLG Frankfurt in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung FamRZ 83, S. 1268 -, daß der die Vollstreckung betreibende Gläubiger in jedem Fall der richtige Beklagte der Vollstreckungsabwehrklage ist (vgl. Zöller/Schneider/Herget ZPO § 767 Rdzif. 11; Baumbach-Hartmann, ZPO, § 767 Anm. 3) B; OLG Nürnberg - FamRZ 87, S. 1172; AG Viersen - FamRZ 88, S. 1306).
  • OLG Hamburg, 25.06.2021 - 2 UF 14/21

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich …

    Endet jedoch die Verfahrensstandschaft, etwa weil die Ehe der Eltern rechtskräftig geschieden wird, sich das Obhutsverhältnis oder die Regelung der elterlichen Sorge ändert oder mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, kann der Schuldner den Fortfall der Verfahrensstandschaft im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend machen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1985, 626; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 509; FamRZ 2020, 125; OLG Hamm, FamRZ 2000, 365; FamRZ 2015, 1100;… MüKoZPO/Karsten Schmidt/Brinkmann, 6. Aufl. 2020 Rn. 67, ZPO § 767 Rn. 67;… MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1629 m.w.N.;… BeckOGK/Amend-Traut 1.1.2021, BGB § 1629, Rn. 112 m.w.N.;… Staudinger/Lettmaier (2020) BGB § 1629, Rn. 326 m.w.N.;… Erman/Döll, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1629 BGB, Rn. 20f.; aA OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268; OLG Koblenz, BeckRS 2008, 3315; OLG Köln, FamRZ 1985, 626: Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO als richtiger Rechtsbehelf).
  • OLG NÜrnberg, 30.03.1987 - 10 UF 4090/86

    Abwehrklage gegen Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs eines ehelichen Kindes; …

    Der abweichenden Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt (FamRZ 1983, 1268), auf die der Kläger sich beruft, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamburg, 20.03.1985 - 12 WF 29/85

    Vollstreckbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung im Scheidungsfolgenvergleich in …

  • BezG Erfurt, 29.03.1993 - 3 UF 8/93
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