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| OLG Zweibrücken, 26.06.1985 - 2 WF 69/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 160
- FamRZ 1985, 1068
- Rpfleger 1985, 505
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.1985 - 2 WF 69/85
Auch der Umstand, daß die Beteiligte zu 2) durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, gebietet ungeachtet des an sich klaren Wortlauts des § 121 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beteiligten zu 1), denn es bleibt zu beachten, daß diese Vorschrift nach dem zugrundeliegenden gesetzgeberischen Willen dem Gebot der "Waffengleichheit« Rechnung tragen soll, und seinem gesetzlichen Standort gemäß in erster Linie für den Zivilprozeß gedacht ist, in dem die Parteien Inhalt und Umfang des Streitstoffes bestimmen und beherrschen; im Zivilprozeß mag deshalb die fachkundige anwaltliche Vertretung einer Partei regelmäßig eine entsprechende Vertretung auch der anderen Partei erfordern (vgl. BVerfG NJW 1983, 1599). - OLG Hamm, 05.09.1984 - 10 WF 577/84
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.1985 - 2 WF 69/85
In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt deshalb § 121 Abs. 2 S. 1 ZPO nur insoweit, daß die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu erfolgen hat, wenn es von der Sache her geboten ist (im Ergebnis ebenso OLG Hamm FamRZ 1984, 1245). - OLG Zweibrücken, 28.10.1982 - 2 WF 65/82
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.1985 - 2 WF 69/85
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt (vgl. Senat JurBüro 1983, 459).
- OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
Akteneinsicht; Löschung; Insolvenzeröffnungsverfahren; Insolvenzakte; Insolvenz; …
Nach einhelliger Auffassung muß der Gläubiger in derlei Fällen zwar stets dartun, daß die Gesellschaft noch Vermögen hat; die bloße unsubstantiierte Behauptung kann nicht genügen, da anderenfalls Gläubiger zeitlich unbegrenzt vermögensrechtliche Ansprüche gegen die gelöschte Gesellschaft geltend machen könnten (OLG Bremen GmbHR 88, 445; OLG Oldenburg NJW-RR 1986, 160, 161). - OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 14/03
Sorgerechtsverfahren um die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ; …
- FamRZ 1992, 1447, OLG Zweibrücken, FamRZ 1985, 1068;; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl. § 121 Rz. 47 a.E:, z.T. abweichend Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl. § 121 Rz. 4 ff, 11 m.w.N.), dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen der Grundsatz der Amtsermittlung gilt (§ 12 FGG), die Vorschrift des § 121 11, 2. - LAG Düsseldorf, 06.04.2010 - 3 Ta 168/10
Prozesskostenhilfe für besondere Belastung / Mutwilligkeit
Rn. 13 Die Vorgehensweise des Klägers stellt sich von daher als mutwillig dar (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 23.12.1982 - 21 WF 188/82, FamRZ 1983, 635; OLG Bamberg, Beschluss v. 01.08.1984 - 2 WF 167/84, FamRZ 1985, 1068), nachdem dieser auch mit der Beschwerde nichts für eine dem Kredit zugrunde liegende etwaige lebensnotwendige Anschaffung vorgetragen hat.
- OLG Bamberg, 21.10.1994 - 7 WF 134/94
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Fehlen von eigenem verwertbarem Vermögen; …
Im vorliegenden Falle kann jedoch weder Böswilligkeit (vgl. Bamberg FamRZ 85, 1068) noch wirtschaftlich unvernünftiges Verhalten (Karlsruhe NJW-RR 86, 799) festgestellt werden. - OLG Hamburg, 14.08.2001 - VA 6/00
Voraussetzungen der Einsicht in die Insolvenzakten einer gelöschten GmbH
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 21.04.1987 - 2 WF 57/87 Vorschrift [des § 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO] die Beiordnung eines Rechtsanwalts auch dann nicht zwingend erforderlich ist, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (vgl. Senat, FamRZ 1985, 1068 [hier: IV (470) 232 b]).
- OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87 Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
- OLG Celle, 06.03.1989 - 12 WF 28/89 Der Senat hat bislang in Übereinstimmung mit anderen OLGen (vgl. [u.a.] OLG Nürnberg, FamRZ 1987, 731; OLG Zweibrücken, FamRZ 1985, 1068 [hier: IV (470) 232 b]; OLG Hamm, FamRZ 1984, 1245) die Auffassung vertreten, dem Antragsgegner müsse trotz bewilligter PKH [Prozeßkostenhilfe] für die andere Seite dann kein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn die Rechts- und Sachlage so einfach gelagert ist, daß die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht geboten erscheint.
- OLG Bamberg, 19.03.1986 - 2 WF 70/86 Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. August 1984 (FamRZ 1985, 1068) dargelegt hat, kann einer Partei Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden, wenn sie sich böswillig und damit vorwerfbar zahlungsunfähig gemacht hat.
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