Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2543
KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84 (https://dejure.org/1985,2543)
KG, Entscheidung vom 05.03.1985 - 17 WF 5709/84 (https://dejure.org/1985,2543)
KG, Entscheidung vom 05. März 1985 - 17 WF 5709/84 (https://dejure.org/1985,2543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1629; ZPO §§ 727, 733; UVG § 7
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Nachweis des Übergangs des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Unterhaltsvorschußkasse; Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 7 Abs. 1; ZPO § 727 Abs. 1, § 733

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 07.12.1981 - 2 WF 389/81
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Der titulierte Anspruch des Kindes ist von dem in § 7 Abs. 1 UVG normierten Rechtsübergang erfaßt worden (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1982, 425; OLG Köln FamRZ 1983, 646, 647).

    Offenkundig im Sinne von allgemeinkundig sind Ereignisse oder Zustände, die von so vielen wahrgenommen worden sind oder wahrgenommen werden können, daß die individuelle Wahrnehmung des einzelnen und ihre Unsicherheit außer Betracht bleibt, und ferner diejenigen Tatsachen, die so allgemein und ohne ernstlichen Widerspruch verbreitet werden, daß auch ein besonnener Mensch von ihrer Wahrheit überzeugt sein kann (OLG Hamburg FamRZ 1982, 425, 426 mwN).

    Das Oberlandesgericht Hamburg (FamRZ 1982, 425, 426) hat zutreffend darauf hingewiesen, die Konsequenz der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe vertretenen Rechtsauffassung würde darauf hinauslaufen, daß das Merkmal der Offenkundigkeit nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt werden würde, je nachdem, ob eine Behörde als Träger öffentlicher Leistungen oder ein sonstiger Dritter sich bei beantragter Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels auf eine zu seinen Gunsten eingetretene Rechtsnachfolge beruft.

  • OLG Karlsruhe, 15.01.1981 - 16 WF 129/80
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Da der Richter der Beschwerde nicht abgeholfen hat, ist die Zuständigkeit des Kammergerichts begründet (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 426;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 727 Anm. 5 A;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 29 iVm § 724 Rdn. 13).

    Es ist keineswegs selbstverständlich, daß eine Behörde die von ihr bewilligten Zahlungen bis zu dem Erlaß eines abändernden Bescheides oder bis zum Ablauf der Frist, für die die Leistungen bewilligt worden sind, auch ausführt; dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1981, 387) in einer später veröffentlichten Entscheidung auch eingeräumt.

    Wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1981, 387) demgegenüber ausführt, daß die praktische Durchführung des Übergangs von Ansprüchen nach § 7 Abs. 1 UVG unangemessen erschwert werden würde, wenn der Nachweis der Ausführung der Zahlung nur aufgrund öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden zugelassen werden würde, so vermag dies nicht zu überzeugen.

  • OLG Hamburg, 15.12.1981 - 15 WF 266/81
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Da der Richter der Beschwerde nicht abgeholfen hat, ist die Zuständigkeit des Kammergerichts begründet (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 426;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 727 Anm. 5 A;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 29 iVm § 724 Rdn. 13).
  • OLG Köln, 15.12.1982 - 25 WF 109/82
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Der titulierte Anspruch des Kindes ist von dem in § 7 Abs. 1 UVG normierten Rechtsübergang erfaßt worden (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1982, 425; OLG Köln FamRZ 1983, 646, 647).
  • OLG Hamburg, 29.06.1981 - 15 WF 89/81
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Da der Richter der Beschwerde nicht abgeholfen hat, ist die Zuständigkeit des Kammergerichts begründet (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 426;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 727 Anm. 5 A;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 29 iVm § 724 Rdn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1981 - 16 WF 120/81
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Ob das Merkmal der Offenkundigkeit dann erfüllt ist, wenn der Empfangsberechtigte durch seine Unterschrift auf dem Bewilligungsbescheid bestätigt hat, die bewilligten Leistungen erhalten zu haben (so OLG Karlsruhe Justiz 1982, 161;… Stöber, aaO § 727 Rdn. 21), begegnet Bedenken: Private Urkunden - wie etwa eine Empfangsquittung - stehen öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden gerade nicht gleich; umso weniger sind sie geeignet, den weitergehenden Begriff der Offenkundigkeit zu ersetzen.
  • OLG Oldenburg, 21.04.1982 - 12 WF 57/82

    Unterhaltsvorschuß, Rechtsnachfolge, Vollstreckungsklausel

    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Dieses Ergebnis kann nicht allein deshalb in Kauf genommen werden, weil andernfalls die praktische Bedeutung des in § 7 Abs. 1 UVG geregelten gesetzlichen Forderungsübergangs nur gering wäre (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg FamRZ 1982, 953; OLG Stuttgart DAVorm 1982, 792).
  • OLG Stuttgart, 10.11.1981 - 17 WF 341/81
    Auszug aus KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84
    Dieses Ergebnis kann nicht allein deshalb in Kauf genommen werden, weil andernfalls die praktische Bedeutung des in § 7 Abs. 1 UVG geregelten gesetzlichen Forderungsübergangs nur gering wäre (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg FamRZ 1982, 953; OLG Stuttgart DAVorm 1982, 792).
  • OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
    Offenkundig im Sinne von allgemeinkundig sind Ereignisse und Zustände, die von so vielen wahrgenommen worden sind oder wahrgenommen werden können, daß die individuelle Wahrnehmung des Einzelnen außer Betracht bleiben kann, und allgemein verbreitete Tatsachen (vgl. KG FamRZ 1985, 627, 628).

    Als in diesem Sinne offenkundig sieht der Senat die tatsächliche Ausführung eines Bewilligungsbescheides nicht an (so auch KG FamRZ 1985, 627, 628).

    Es mag zwar richtig sein, daß gegenwärtig in größerem Umfang ein Bedürfnis für die gegenüber der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel vereinfachte Form der Titelumschreibung nach § 727 ZPO besteht; dies rechtfertigt jedoch nicht, in denjenigen Fällen, in denen eine Behörde neuer Gläubiger ist, von der Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Urkunde dadurch abzugehen, daß man den durch Privaturkunde erbrachten Zahlungsnachweis als offenkundig ansieht (im Ergebnis gleich KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Hamburg FamRZ 1982, 425).

  • OLG Koblenz, 19.03.1986 - 13 WF 347/86
    Über das Rechtsmittel hat der Familiensenat zu entscheiden, weil es sich bei der vorliegenden Angelegenheit um eine Familiensache iSd § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 5 GVG handelt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 427; OLG Stuttgart Rpfleger 1979, 145; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; KG FamRZ 1985, 627, 628).

    Es ist keineswegs selbstverständlich, daß eine Behörde die von ihr bewilligten Zahlungen bis zu dem Erlaß eines abändernden Bescheides oder bis zu dem Ablauf der Frist, für die die Leistungen bewilligt worden sind, auch ausführt; die Ausführung eines Bewilligungsbescheides kann deshalb nicht als allgemeinkundig in dem Sinne angesehen werden, daß es sich um eine Tatsache handelt, die so allgemein und ohne ernstlichen Widerspruch verbreitet wird, daß auch ein besonnener Mensch von ihrer Wahrheit überzeugt sein kann (KG FamRZ 1985, 627, 628 mwN).

    Private Urkunden - wie etwa eine Empfangsquittung - stehen öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden gerade nicht gleich; um so weniger sind sie geeignet, den weitergehenden Begriff der Offenkundigkeit zu ersetzen (KG FamRZ 1985, 627, 628).

  • OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07

    Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung …

    Bei einer Ablehnung eines Antrages auf Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel gem. Art. 9 EuVTVO durch den Rechtspfleger des Landgerichts im ersten Rechtszug ist die sofortige Beschwerde eröffnet, weil gem. § 1080 Abs. 2. ZPO die gleichen Rechtsbehelfe statthaft sind wie bei der Verweigerung einer Vollstreckungsklausel (vgl. KG FamRZ 1985, 627; KG Rpfleger 1998, 65;… Zöller/Stöber, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 724 ZPO).
  • OLG München, 24.01.2005 - 11 W 2060/04

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des …

    Nach überwiegender Meinung ist in diesem Fall dem Rechtsnachfolger des Titelgläubigers die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung in der Regel zu versagen, weil andernfalls der Schuldner der Gefahr einer doppelten Zwangsvollstreckung aus demselben Titel durch verschiedene Gläubiger ausgesetzt sei und dies dem Schutzzweck des § 733 ZPO widerspreche (so KG FamRZ 85, 627; OLG Frankfurt NJW-RR 88, 512;… Zöller-Stöber a.a.O., Rdnr. 10;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 727 Rdnr. 54;… Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 3. Aufl. , § 727 Rdnr. 43;… Wolfsteiner in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 727 Rdnr. 60 und § 733 Rdnr. 16), jedenfalls dann, wenn der ursprüngliche Gläubiger die Rechtsnachfolge bestreitet und deshalb die ihm erteilte Erstausfertigung nicht herausgibt (…Mu-sielak-Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 733 Rdnr. 6).
  • OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89

    Frage, ob zur Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung die erste …

    Der abweichenden Auffassung des KG (FamRZ 1985, 627 [hier: IV (421) 167 c]) und des OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 512 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1996 - 3 WF 27/96

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen die Erteilung einer …

    Die erbrachten Zahlungen sind nicht offenkundig im Sinne von "allgemein bekannt" (…vgl. zum Begriff der Offenkundigkeit OLG Stuttgart, a.a.O.; KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 425, 426).
  • OLG Hamm, 06.12.1988 - 15 W 545/88

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel ; Bedeutung des Zuschlagsbeschlusses; …

    Gegen die Ablehnung der Vollstreckungsklausel durch den Rechtspfleger findet die unbefristete Durchgriffserinnerung des § 11 Abs. 1 und 2 RpflG statt (KG, FamRZ 1985, 627;… Zöller/Stöber, ZPO, 15. Aufl., Rz. 13 zu § 724 ZPO), die nach Nichtabhilfe durch Rechtspflegerin und Richter und Vorlage an das Rechtsmittelgericht als Beschwerde gegen die Entscheidung der Rechtspflegerin gilt.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1987 - 16 WF 245/86

    Unterhaltsvorschußgesetz; Unterhaltsvorschuß; Rechtsnachfolge; Offenkundigkeit

    An dieser Auffassung hält der Senat nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest (…nunmehr ebenso wie OLG Hamburg aaO; KG FamRZ 1985, 627, 628; OLG Stuttgart FamRZ 1987, 81).
  • OLG Bremen, 22.04.1992 - 2 W 24/92

    Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines …

    Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist im Hinblick auf das durch § 733 ZPO anerkannte Schutzbedürfnis des Schuldners gegenüber dem durch die Ausgabe mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen begründeten Risiko einer ungerechtfertigten Vollstreckung nach herrschender Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn für den Antrag des Gläubigers ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis besteht und berechtigte Interessen des Schuldners nicht verletzt werden (vgl. OLG Stuttgart, RPfl 1976, 144; OLG Frankfurt, RPfl 1978, 104 sowie NJW-RR 1988, 512; OLG Hamm, RPfl 1979, 431; KG FamRZ 1985, 627, 628 reSp; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 869;… Zöller/Stöber, ZPO, 17. Aufl., § 733 Rdn. 5 und Rdn. 12;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 733 Anm. 1 C;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 733 Anm. 3 b).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.1989 - 5 Ta 117/89

    Gewährung von Konkursausfallgeld durch die Bundesanstalt für Arbeit; Titulierter …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Verweigerung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht