Zivilprozessordnung
| Buch 11 - Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union (§§ 1067 - 1120) |
| Abschnitt 4 - Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (§§ 1079 - 1086) |
| Titel 1 - Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel (§§ 1079 - 1081) |
(1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb beantragt hat.
(2) Wird der Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung einer Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2021 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 10.08.2021 | |
| 21.10.2005 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz) | 18.08.2005 |
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Rechtsprechung zu § 1080 ZPO
14 Entscheidungen zu § 1080 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
Bestätigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
- LAG Hessen, 27.05.2026 - 10 Ta 136/26
- KG, 16.06.2010 - 3 WF 49/10
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 24 W 17/10
Voraussetzungen der Bestätigung eines Titels als Europäischer Vollstreckungstitel
- LG Aachen, 17.07.2015 - 6 T 44/15
EuInsVO Dynamische Verweisung
- KG, 27.06.2011 - 12 W 30/11
Europäischer Vollstreckungstitel: Voraussetzungen der Bestätigung eines ...
- OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung ...
- OLG München, 17.11.2015 - 7 W 1896/15
Europäischer Vollstreckungstitel, Versäumnisentscheidung
Querverweise
Auf § 1080 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 795 (Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 20 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)