Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6644
OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85 (https://dejure.org/1986,6644)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.1986 - 12 UF 267/85 (https://dejure.org/1986,6644)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 12 UF 267/85 (https://dejure.org/1986,6644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,6644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Inanspruchnahme eines Unterhaltsverpflichteten

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1579
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Befristung des Unterhaltsanspruchs wegen kurzer Ehedauer; wichtige Gründe für eine Befristung des Unterhalts nach § 1579 Nr. 7 BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Inanspruchnahme eines Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 910
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem …

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Der Beklagte hebt zu Recht hervor, daß es bei der Beurteilung dieser Frage gerade bei Ehen, die länger als zwei Jahre gedauert haben, darauf ankommt, inwieweit die Eheleute ihre Lebensführung in der Ehe bereits aufeinander eingestellt und in wechselseitiger Abhängigkeit auf ein gemeinsames Lebensziel ausgerichtet haben (vgl. BGH FamRZ 1981, 140; FamRZ 1982, 582).

    Es bedarf deshalb in diesem Zusammenhang nicht der zusätzlichen Prüfung, inwieweit die Inanspruchnahme des Beklagten auf nachehelichen Unterhalt grob unbillig wäre (vgl. BGH FamRZ 1982, 582).

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Auch sonst ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es aufgrund objektiver Gegebenheiten dazu kommen kann, daß eine weitere Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten grob unbillig wird, ohne daß das Verhalten des Unterhaltsberechtigten in vorwerfbarer Weise gegen den Unterhaltsverpflichteten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 1548 und 2243; NJW 1984, 2692 zur Auswirkung neuer fester, sozialer Bindungen).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Auch sonst ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es aufgrund objektiver Gegebenheiten dazu kommen kann, daß eine weitere Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten grob unbillig wird, ohne daß das Verhalten des Unterhaltsberechtigten in vorwerfbarer Weise gegen den Unterhaltsverpflichteten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 1548 und 2243; NJW 1984, 2692 zur Auswirkung neuer fester, sozialer Bindungen).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80

    Bestimmung des Endes der Ehedauer

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Der Beklagte hebt zu Recht hervor, daß es bei der Beurteilung dieser Frage gerade bei Ehen, die länger als zwei Jahre gedauert haben, darauf ankommt, inwieweit die Eheleute ihre Lebensführung in der Ehe bereits aufeinander eingestellt und in wechselseitiger Abhängigkeit auf ein gemeinsames Lebensziel ausgerichtet haben (vgl. BGH FamRZ 1981, 140; FamRZ 1982, 582).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Allerdings kann die grobe Unbilligkeit nicht auf Umstände gestützt werden, die an sich nach dem Regelungsbereich des § 1579 Nr. 1 BGB zu beurteilen sind und dort - wie im vorliegenden Fall - zur Begründung eines Unterhaltsausschlusses oder einer zeitlichen Begrenzung nicht ausreichen (vgl. BGH FamRZ 1982, 573 für den Trennungsunterhalt).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des …

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Diese können regelmäßig nur im Rahmen einer Eheaufhebungsklage nach § 32 EheG geltend gemacht werden und nach rechtskräftiger Aufhebung der Ehe unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anlaß für eine Erklärung zum Ausschluß der vermögensrechtlichen Folgen für die Zukunft gemäß § 37 Abs. 2 EheG sein (vgl. BGH NJW 1983, 1428 [BGH 23.02.1983 - IVb ZR 363/81];… Palandt-Diederichsen BGB 45. Aufl. § 1579 Anm. 2 d).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung …

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Der Senat hält, abweichend von der Auffassung des Amtsgerichts, einen Rückgriff auf den allgemein in § 242 BGB geregelten Grundsatz von Treu und Glauben nicht für angängig, aber auch nicht für erforderlich, weil die Gründe, die zum Ausschluß, zur Herabsetzung oder zur zeitlichen Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs führen können, im Unterhaltsrecht selbst, hier §§ 1579 und 1586 BGB, abschließend geregelt sind, wie dies für das alte Eherecht in den §§ 66 und 67 EheG der Fall war, ohne daß darüber hinaus eine Anwendung allgemeiner Billigkeitserwägungen nach § 242 BGB in Betracht kam (vgl. BGH NJW 1980, 125 [BGH 26.09.1979 - IV ZR 87/79]).
  • OLG Köln, 31.05.1985 - 4 UF 374/84

    Unterhaltsausschluß; Ehedauer; Berechnung der Ehedauer; Scheidungsantrag

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85
    Die vom Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Köln (FamRZ 1985, 1046) vorgebrachten Gesichtspunkte rechtfertigen es nicht, im vorliegenden Fall ausnahmsweise die hier maßgebliche Ehedauer von etwas über vier Jahren noch als kurz anzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 5 UF 73/86
    Eine Versagung, Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB ist nicht möglich, wenn dadurch der zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wille bei der Anwendung des § 1572 BGB unterlaufen würde (gegen OLG Celle FamRZ 1986, 910).

    Der Senat hält die von dem Oberlandesgericht Celle (FamRZ 1986, 910) in einem vergleichbaren Fall vertretene Ansicht deshalb nicht für richtig, weil dadurch der zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wille bei der Anwendung des § 1572 BGB unterlaufen würde.

    Das Oberlandesgericht Celle (FamRZ 1986, 910) hat in dem von ihm entschiedenen Fall denn auch maßgeblich darauf abgestellt, daß dem dort in Anspruch Genommenen weniger als der notwendige Mindestselbstbehalt bliebe, wobei allerdings mangels konkreter Zahlenangaben nicht nachzuvollziehen ist, wie sich dieses Ergebnis im Rahmen der - vorgeschalteten - Prüfung des § 1581 BGB überhaupt ergeben kann.

  • OLG Hamm, 01.04.1987 - 5 UF 370/86
    Auf die von der Klägerin zeitweise ausgeübte Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte kommt es dabei nicht an: Hierbei handelt es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit, sondern nur um den Versuch einer Vorbereitung auf eine Eingliederung in das Erwerbsleben (OLG Celle FamRZ 1986, 910, 911).

    Als wichtiger Grund für eine Befristung des Unterhalts nach § 1579 Nr. 7 BGB kommen auch den Unterhaltsverpflichteten objektiv unzumutbar belastende Umstände in Betracht, die nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten des Unterhaltsberechtigten beruhen (BGH FamRZ 1983, 569 = BGHF 3, 807; 1983, 996 = BGHF 3, 1182; 1984, 986 = EzFamR BGB § 1579 Nr. 6 = BGHF 4, 464; 1985, 911, 912 = EzFamR BGB § 1579 Nr. 9 = BGHF 4, 1124; OLG Celle FamRZ 1986, 910, 912), so daß in engen Ausnahmefällen auch eine unbefristete Inanspruchnahme des Verpflichteten zu einer grob unbilligen Härte führen kann.

    Der Senat hält es aus diesen Gründen für billig, wenn nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums die schicksalhafte Unterhaltsbedürftigkeit der Klägerin, für welche nicht sie, aber auch nicht der Beklagte verantwortlich ist, von der Allgemeinheit getragen wird, wie dies auch ohne die Eheschließung der Fall gewesen wäre (so zutreffend OLG Celle FamRZ 1986, 910, 912).

  • OLG Köln, 29.01.1992 - 26 UF 44/91

    Zur Anwendung der allgemeine Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB

    Rn. 41 aber unter den hier gegebenen und zuvor näher dargelegten Umständen die Grenze der zumutbaren nachehelichen Solidarität, den Antragsteller aufgrund von Entwicklungen, die in der Person der Antragsgegnerin angelegt sind, an einer Unterhaltsverpflichtung festzuhalten, die ihn wirtschaftlich und persönlich erdrückt (vgl. OLG Celle FamRZ 1986, 910; OLG Oldenburg FamRZ 1991, 827).
  • OLG Hamburg, 11.08.1987 - 2 UF 48/86

    Ehebedingte Bedürftigkeit; Nachehelicher Unterhaltsanspruch; Kinderlose Ehe von …

    Bliebe er über den 31. Dezember 1993 hinaus unterhaltspflichtig, so verbliebe ihm, der dann das 70. Lebensjahr vollendet haben wird, auch für den Rest seines Lebens nunmehr ein gekürzter und damit nicht mehr voller angemessener eigener Unterhalt (OLG Hamm FamRZ 1986, 908; OLG Celle FamRZ 1986, 910, 912).
  • OLG Celle, 23.11.1989 - 10 UF 163/89

    Versagung des Anspruches auf nachehelichen Unterhalt wegen kurzer Ehedauer

    Dem entsprechend hat die Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1983, 569 ; 1984, 936; 1985, 911 ff.; vgl. weiter OLG Celle, FamRZ 1986, 910, 912) als wichtigen Grund im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB auch den Unterhaltsverpflichteten objektiv unzumutbar belastende Umstände anerkannt, die nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten des Unterhaltsberechtigten beruhen müssen (Luthin, FamRZ 1986, 1166; Dieckmann, FamRZ 1987, 981, 985 ff.; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, Kap. 9 S. 40).
  • OLG Oldenburg, 29.09.1995 - 14 UF 50/95

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen, in einem Heim untergebrachten Kindes; …

    Denn es handelt sich dabei nicht eigentlich um einen zur Deckung des Lebensbedarf gezahlten Lohn, sondern die Vergütung für die Arbeit in den Behindertenwerkstätten soll mehr als Anerkennnung für die Arbeit in den Behindertenwerkstätten und als Versuch einer Vorbereitung auf eine Eingliederung in das Erwerbsleben dienen (vgl. OLG Celle FamRZ 1986, 910 ff., 911; OLG Hamm FamRZ 1987, 1151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht