Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen im Wege der Auslegung; Verpflichtung zur umfassenden Versorgung des überlebenden Elternteils als wirksame Vermächtnisanordnung; Umfang der Bindung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 2270
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 32 VI 62/92
- LG Paderborn, 16.03.1993 - 5 T 551/92
- OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1210
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1) ergibt sich allerdings aus der Form des gemeinschaftlichen Testamentes als solcher kein überzeugender Rückschluß auf die Wechselbezüglichkeit der darin getroffenen letztwilligen Verfügungen (BGH NJW-RR 1987, 1410;… Soergel-Wolff, BGB, 12. Aufl., § 2270 Rdnr. 13). - BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige …
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Unter diesem Ansatz wird der in der genannten BGH-Entscheidung verwertete Gesichtspunkt auch sonst herangezogen (BayObLG FamRZ 1990, 211, 212; KG FamRZ 1977, 271, 273;… Staudinger-Otte, a.a.O., § 2078 Rdnr. 27). - RG, 22.06.1916 - IV 88/16
Gegenseitige Abhängigkeit letztwilliger Verfügungen.
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Vielmehr hat sich noch das RG in einer frühen Entscheidung (RGZ 88, 330, 331 f.) veranlaßt gesehen, besonders darauf hinzuweisen, daß gerade die sprachlich zusammengefaßte Einsetzung desselben Dritten durch die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament der Annahme der Wechselbezüglichkeit ihrer Verfügungen nicht entgegenstehe .
- BGH, 16.09.1959 - V ZR 20/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Auf eine Verfügung, durch die der Erblasser gleichzeitig einem pflichtteilsberechtigten geseztlichen Erben den Pflichtteil entzieht und einen Dritten zum Erben einsetzt, findet § 2085 BGB Anwendung (BGH LM Nr. 2 zu § 2085 BGB = NJW 1959, 2113, 2114) [BGH 16.09.1959 - V ZR 20/59] . - BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Die im Wege der Auslegung vorgenommene Prüfung der Wechselbezüglichkeit muß für jede einzelne Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament gesondert vorgenommen werden (BGH LM Nr. 2 zu § 2270 BGB; BayObLGZ 1983, 213, 217). - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Ob die Ehegatten einander bedacht oder ob einer von ihnen dem anderen etwas zugewendet hat, ist lediglich für die Heranziehung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB von Bedeutung (BayObLGZ 1990, 173, 176;… Staudinger/Kanzleiter, BGB, 12. Aufl., § 2270 Rdnr. 4;… Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl., § 2270 Rdnr. 4;… Palandt-Edenhofer, BGB, 52. Aufl., § 2270 Rdnr. 1). - BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Insofern ist die hier vorliegende Fallgestaltung nicht in jeder Hinsicht vergleichbar mit derjenigen, die der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH (LM Nr. 4 zu § 2078 BGB = FamRZ 1956, 83) zugrundegelegen hat. - RG, 24.06.1915 - IV 27/15
Anfechtung des wechselseitigen Testaments.
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften schließt jedoch nach allgemeiner Auffassung die Formvorschrift des § 2282 Abs. 3 BGB ein, so daß die Anfechtungserklärung der notariellen Beurkundung bedarf (RGZ 87, 95, 98; OLG Celle RdL. 1968, 72, 73; OLG Düsseldorf, DNotZ 1972, 42, 43;… MK/BGB-Musielak, 2. Aufl., § 2271 Rdnr. 38;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2271 Rdnr. 28), die hier nicht erfolgt ist.
- BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
Jedoch ist anerkannt, daß es als Anzeichen für eine Wechselbezüglichkeit gewertet werden kann, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament gleichlautende Verfügungen, sei es auch nur zugunsten eines Dritten, getroffen werden (BayObLGZ 1964, 95, 100; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210 ,1211). - OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23
Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch …
1a Z 80/90">BayObLGZ 1991, 173, 176; FamRZ 2001, 1734, 1735; OLG Hamm, FamRZ 1994, 1210; Johannsen, in: BGB-RGRK, a.a.O., § 2270 Rn. 2).Dafür, dass das hier gewollt war, spricht zunächst schon, dass beide Eltern der Parteien den Kläger jeweils durch gleichlautende Verfügungen mit einem Vermächtnisanspruch gegen den schon damals zum alleinigen Erben des Überlebenden eingesetzten Beklagten bedacht haben (vgl. SaarlOLG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 U 626/04, OLGR 2006, 108; OLG Hamm, FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG, FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736).
Es ist anerkannt, dass gleichlautende Verfügungen in einem gemeinsamen Testament, mögen sie gegenseitige Zuwendungen der Erblasser enthalten oder zugunsten desselben Dritten getroffen sein, für ihre Wechselbezüglichkeit sprechen (OLG Hamm, FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLGZ 1964, 95, 100;… Johannsen, in: BGB-RGRK a.a.O., § 2270 Rn. 2;… Musielak, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2270 Rn. 14).
- OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer fortgesetzten …
Der Begriff der Wechselbezüglichkeit erfordert nicht, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen oder sich auch nur gegenseitig bedenken (vgl. BayObLG BayObLGZ 1991, 173, 176; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).
- OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der …
Unter diesen Umständen ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht die Verschiedenartigkeit der letztwilligen Verfügungen als Indiz gegen ihre Wechselbezüglichkeit gewertet hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1736). - OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01
Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und …
Ein Hinweis auf die Wechselbezüglichkeit ergibt sich bereits aus der Form des gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Erblasserin die von ihrem Ehemann niedergeschriebenen Verfügungen als ihr Testament bestätigt hat (OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211 m.N.). - OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag …
So ist die Verfügung der Erblasserin zugunsten des Beklagten nicht gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Erblasserin durch ihren Ehemann, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (BayObLG FamRZ 2001, 1734 Tz. 51; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210). - OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08
Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines …
Im Verfahren 15 W 115/93, auf welches sich die Beklagten berufen, hat das OLG Hamm zwar festgestellt, dass gleichlautende Verfügungen regelmäßig den Schluss zulassen, dass ihnen gegenseitig voneinander abhängige Vorstellungen der Ehegatten zugrunde liegen. - BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01
Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …
(5) Das Landgericht hätte noch für seine Auffassung heranziehen können, dass die Verfügung des Erblassers zugunsten der Beteiligten zu 2 keineswegs gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Beteiligten zu 2 durch die Ehefrau ist, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210). - OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben
Die Wechselbezüglichkeit ist für jede Verfügung gesondert zu prüfen (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BayObLG FamRZ 1994, 1210, 1211 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der …
Hierfür spricht auch die von den Eheleuten bei der Verfügung über die Schlusserbeneinsetzung gewählte Pluralform "wir" und "unser" (Senat FamRZ 1994, 1210). - OLG Hamm, 04.12.2003 - 10 U 36/03
Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".