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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1965
BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94 (https://dejure.org/1995,1965)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 1Z BR 44/94 (https://dejure.org/1995,1965)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 1Z BR 44/94 (https://dejure.org/1995,1965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 1937, § 2; FGG § 27
    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des Erblassers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich Alleinerbe und Ersatzerbe; Überpüfung einer Entscheidung in Tatscheninstanz durch das Beschwerdegericht; Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2087 BGB; Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Anordnung von Vermächtnissen ; Gebrauch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1302
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
    Diese obliegt den Gerichten der Tatsacheninstanzen; deren Ergebnis darf vom Gericht der weiteren Beschwerde nur dahin nachgeprüft werden, ob es nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 und 1991, 173/176, jeweils m.w.Nachw.).

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann daher nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, daß andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 und BayObLGZ 1991, 173, 177, jew. m.w.N.).

    Das Vorbringen der Beteiligten zu 2 läuft insoweit darauf hinaus, ihre eigene Testamentsauslegung an die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen, dies muß im Verfahren der weiteren Beschwerde im Hinblick auf § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO erfolglos bleiben (vgl. BayObLGZ 1982, 59/68 f. und 1991, 173/177).

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
    Diese obliegt den Gerichten der Tatsacheninstanzen; deren Ergebnis darf vom Gericht der weiteren Beschwerde nur dahin nachgeprüft werden, ob es nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 und 1991, 173/176, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
    Die mit dem Ziel der Einziehung des nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung erteilten Erbscheins zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239) ist nicht begründet.
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann daher nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, daß andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 und BayObLGZ 1991, 173, 177, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
    Das Vorbringen der Beteiligten zu 2 läuft insoweit darauf hinaus, ihre eigene Testamentsauslegung an die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen, dies muß im Verfahren der weiteren Beschwerde im Hinblick auf § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO erfolglos bleiben (vgl. BayObLGZ 1982, 59/68 f. und 1991, 173/177).
  • OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06

    Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des …

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302; BayObLGZ 1965, 457, 460).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen der Testierenden in die wirtschaftliche Stellung des zuletzt Versterbenden eintreten soll (BayObLG FamRZ 1995, 1302 ;… BayObLGZ 1965, 457/460, OLG Düsseldorf aaO; OLG Köln FamRZ 1989, 549/550).
  • OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25

    Testament; Auslegung; Erbenstellung; Vermächtnis; Auslegung eines Testaments …

    Führt diese zu einem eindeutigen Ergebnis, ist für die Anwendung der gesetzlichen Regel kein Raum (BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 1 Z BR 44/94, BeckRS 1995, 31022810, beck-online; OLG München…, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 31 Wx 231/17 -, Rn. 9, juris).

    Die Zuwendung eines wesentlichen Vermögensgegenstandes entbindet keineswegs von der Prüfung, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Testierenden in dessen wirtschaftliche Stellung eintreten soll (BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 1 Z BR 44/94, BeckRS 1995, 31022810, beck-online; BayObLG…, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1Z BR 107/96 -, Rn. 14, juris).

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302; BayObLGZ 1965, 457/460).
  • BayObLG, 17.01.1996 - 1Z BR 84/95

    Berücksichtigung neu vorgebrachter Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann daher nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, daß andere Schlüsse ebenso nahe oder noch näher gelegen hätten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 f. m.w.N.).

    bb) Ohne Erfolg beruft sich der Beteiligte zu 3 auf die Vorschrift des § 2087 Abs. 1 BGB , die kein zwingendes Recht, sondern eine Auslegungsregel enthält (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 ;… Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. § 2087 Rn. 2).

    Damit blieb kein Raum für eine Heranziehung der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 ).

  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 10 W 34/20

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Auslegung von letztwilligen …

    In diesem Fall bleibt kein Raum für eine Heranziehung der Auslegungsregel des § 2087 BGB (vgl. BayObLG, FamRZ 1995, 1302).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts sind hier auch hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben, daß die in dieser Weise bedachten Beteiligten zu 7 und 8 nach der Vorstellung de r testierenden Erblasserin deren wirtschaftliche Stellung fortsetzen sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 ; BayObLGZ 1965, 457/460; OLG Köln FamRZ 1989, 549/550).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Damit kann er im Verfahren der weiteren Beschwerde im Hinblick auf § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 550 ZPO keine Erfolg haben (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302/1303 und 1997, 247/249).
  • BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96

    Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des …

    Das Vorbringen des Rechtsbeschwerdeführers läuft deshalb im Ergebnis darauf hinaus, seine eigene Auffassung die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen, dem die Auslegung obliegt (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG FamRZ 1995, 1302, 1303).
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob der so Bedachte nach der Vorstellung des Erblassers in seine wirtschaftliche Stellung eintreten soll (BayObLG FamRZ 1995, 1302 ).
  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99

    Auslegung eines Testaments, in dem der Pflichtteil entzogen wird

  • BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 226/97

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98

    Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag

  • BayObLG, 05.02.1996 - 1Z BR 23/96

    Wirksamkeit eines Widerrufsvermerks auf dem Entwurf eines Testaments

  • BayObLG, 21.05.1996 - 1Z BR 49/96

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96

    Gestufte Nacherbfolge

  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z BR 95/97

    Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts bei bestrittener Wirksamkeit und …

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