Rechtsprechung
| BayObLG, 24.03.1997 - 1Z BR 175/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung des formwirksamen gemeinschaftlichen Testaments; Auslegung der letztwilligen Verfügung dahin, dass sie eine testamentarische Einsetzung der gesetzlichen Erben enthält; Bedeutung des Wortes "Schlusserbe"; Eingreifen der ...
Verfahrensgang
- AG München - 63 VI 1807/91
- LG München I, 17.04.1996 - 16 T 19404/95
- BayObLG, 24.03.1997 - 1Z BR 175/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1241
- Rpfleger 1997, 479
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BayObLG, 24.03.1997 - 1Z BR 175/96
Auch dabei ist ihm kein durchgreifender Rechtsfehler (vgl. zum Prüfungsmaßstab BayObLGZ 1991, 173, 176 und ständige Rechtsprechung) unterlaufen.Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, daß andere Schlüsse ebenso nahe gelegen hätten (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 177 m.w.N.;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
- BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
Auszug aus BayObLG, 24.03.1997 - 1Z BR 175/96
Das Vorbringen des Rechtsbeschwerdeführers hierzu läuft darauf hinaus, seine eigene Auffassung an die Stelle derjenigen des Landgerichts zu setzen, dem die Auslegung obliegt (vgl. BayObLGZ 1993, 248, 252).
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21
Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeinsetzung bei jungen Eheleuten und krankem …
Hierzu ist es notwendig, zunächst durch Auslegung den Inhalt der in dem Testament getroffenen Verfügungen festzustellen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1957 - IV ZR 243/56, FamRZ 1957, 129;… Johannsen, in: RGRK, a.a.O., § 2270 Rn. 6); entscheidend ist der übereinstimmende Wille beider Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BayObLG, FamRZ 1997, 1241;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2270 Rn. 4).Auch erhebliche Unterschiede in der Lebenserwartung auf Grund der Alters- oder Gesundheitsverhältnisse der Ehegatten oder der Wunsch, den Partner materiell zu sichern oder eine Dankesschuld für geleistete Dienste abzutragen, können gegen die Wechselbezüglichkeit sprechen (…Musielak, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2270 Rn. 7; vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 879; BayObLG, FamRZ 1997, 1241; KGJ 42 A 119, 122 f.).
- OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23
Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch …
Enthält das Testament - wie hier - keine ausdrückliche Bestimmung über die Wechselbezüglichkeit, ist diese durch Auslegung zu bestimmen (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1957 - IV ZR 243/56, FamRZ 1957, 129); entscheidend ist der übereinstimmende Wille beider Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BayObLG, FamRZ 1997, 1241;… Weidlich, in: Grüneberg, a.a.O., § 2270 Rn. 4). - AG Krefeld, 21.08.2024 - 45F VI 1925/22 Entscheidend ist der übereinstimmende Wille beider Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BayObLG FamRZ 1997, 1241).
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