Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 8 AR 44/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- jurpage.net (Leitsatz)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Klinikaufenthalt - wo ist der gewöhnliche Aufenthaltsort?
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Gewöhnlicher Aufenthaltsort, Längerer Klinikaufenthalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 65 Abs. 1, 2
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 438
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Äußerungsrecht des Gegenbetreuers vor Abgabe
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines Betreuungsverfahrens aufgrund einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten; Anhörung eines Gegenbetreuers durch das Vormundschaftsgericht vor Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Verfahrensgang
- AG München - 711 XVII 8953/96
- AG Wolfratshausen - XVII 489/92
- BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 438
- BayObLGZ 1996 Nr. 59
- BayObLGZ 1996, 274
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
- BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88
Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft
Auszug aus BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Es sind aber auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung in Betracht zu ziehen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.N.).
- OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07
Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs …
Während der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen umfassend handlungsbefugt und -verpflichtet ist, trifft den Gegenbetreuer in erster Linie die Pflicht zur Beaufsichtigung des Betreuers (§§ 1799, 1908i BGB), womit er zugleich das Vormundschaftsgericht entlastet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 438).Er ist kein Mitbetreuer im Sinne von § 1899 BGB; seine Aufgabe erschöpft sich darin, den Betreuer zu überwachen und hierdurch das Vormundschaftsgericht zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1996, 274/275 m.w.N.).
- BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ).Da allein Zweckmäßigkeitsgründe maßgebend sind (BayObLGZ 1996, 274/276), kann das Verfahren auch an ein Gericht abgegeben werden, das nach den Verhältnissen, wie sie zur Zeit des Übernahmeverlangens bestehen, gemäß § 65 Abs. 2 FGG nicht zuständig wäre (vgl. KG OLGZ 68, 498; Jansen FGG 2.Aufl. § 46 Rn.3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 46 FGG Rn.2).
- BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01
Abgabeentscheidung im Betreuungsrecht
Hingegen brauchte der Gegenbetreuer nicht am Verfahren beteiligt zu werden (vgl. BayObLGZ 1996, 274).Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
- BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
Besonderes Vertrauen des Betreuten zum Vormundschaftsgericht als Hinderungsgrund …
Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).Rechnung zu tragen ist auch den Interessen des Betreuers, wobei insbesondere zu prüfen ist, inwieweit dessen Amtsführung durch einen Zuständigkeitswechsel erleichtert oder erschwert wird (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276).
- OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119.1/07 Während der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen umfassend handlungsbefugt und -verpflichtet ist, trifft den Gegenbetreuer in erster Linie die Pflicht zur Beaufsichtigung des Betreuers (§§ 1799, 1908i BGB), womit er zugleich das Vormundschaftsgericht entlastet (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 438).
Er ist kein Mitbetreuer im Sinne von § 1899 BGB ; seine Aufgabe erschöpft sich darin, den Betreuer zu überwachen und hierdurch das Vormundschaftsgericht zu entlasten (vgl. BayObLGZ 1996, 274/275 m.w.N.).
- BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02
Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und …
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.). - OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N). - OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220). - OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
Absehen von der Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Nach den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach §§ 65a, 46 FGG entwickelten Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1997, 439 ) ist der angestrebte Zuständigkeitswechsel aus Zweckmäßigkeitsgründen gerechtfertigt. - OLG München, 06.06.2005 - 33 AR 16/05
- BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der …
- BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Aufenthaltswechsel des Betreuten
- BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des …
- BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
Voraussetzungen für die Abgabe einer Betreuungssache
- BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 227/02
Beschwerde gegen Abweisung des Abgabeantrags im Betreuungsverfahren
- BayObLG, 05.04.2001 - 3Z AR 17/01
Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Abgabe eines …
- BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00
Abgabe des Betreuungsverfahrens
- BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
Abgabe des Betreuungsverfahren an das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der …
- BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
Abgabe der Betreuung mehrerer Betreuer
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