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Weitere Entscheidung unten: AG Detmold, 13.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 17 UF 159/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7704
OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 17 UF 159/96 (https://dejure.org/1996,7704)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.1996 - 17 UF 159/96 (https://dejure.org/1996,7704)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 17 UF 159/96 (https://dejure.org/1996,7704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04

    Erwerbsobliegenheiten minderjähriger Kinder

    Es wird daher die Auffassung vertreten, dass, wenn schon ein nach § 1611 Abs. 1 BGB erforderliches schweres Fehlverhalten nicht zu Lasten des minderjährigen Kindes wirken solle, müsse dies erst recht bei einem leichten Pflichtenverstoß gelten (so aber OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 447; OLG Hamburg FamRZ 1995, 959;… Bamberger/Roth/Reinken, BGB, 2003, § 1602, Rn. 31;… Rotax, Praxis des Familienrechts, 2. Aufl. 2003, S. 497, Rn. 126;… Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 1, Rn. 519 am Ende).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein …

    Soweit in älteren Entscheidungen, insbesondere den vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 10.05.1996 (FamRZ 1997, 447 ff.) und des OLG Saarbrücken vom 07.04.1999 (FamRZ 2000, 40 ) und in der Literatur (…Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 7. Aufl., Kap. V Rn. 114) eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen verneint wird, wird diese Rechtsauffassung auf § 1611 Abs. 2 BGB gestützt.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2010 - 8 WF 117/10

    Erwerbsobliegenheiten nicht schulpflichtiger minderjähriger Kinder

    Die vereinzelt vertretene gegenteilige Auffassung, nach der § 1611 Abs. 2 BGB der Zurechnung fiktiver Einkünften bei Minderjährigen entgegenstehen soll (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.04.1999 - 9 UF 147/98, FamRZ 2000, 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.05.1996 - 17 UF 159/96, FamRZ 1997, 447, Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22.12.1994 - 15 WF 205/94), verkennt, dass Unterhaltsleistungen nach § 1610 Abs. 2 BGB nur zweckgebunden geschuldet werden und die nachhaltige Verletzung der Ausbildungsobliegenheit deshalb unabhängig von den besonderen Verwirkungsvoraussetzungen des § 1611 Abs. 1 BGB bereits den Unterhaltsanspruch entfallen lässt (so BGH, Urteil vom 04.03.1998 - XII ZR 173/96) oder zumindest die Bedürftigkeit des Berechtigten mindert.
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Rechtsprechung
   AG Detmold, 13.06.1996 - 15 F 186/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9410
AG Detmold, 13.06.1996 - 15 F 186/95 (https://dejure.org/1996,9410)
AG Detmold, Entscheidung vom 13.06.1996 - 15 F 186/95 (https://dejure.org/1996,9410)
AG Detmold, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 15 F 186/95 (https://dejure.org/1996,9410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 447
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten

    Es kann nicht sein, dass der geschiedene Ehegatte gezwungen ist, seinen Unterhaltsanspruch geltend zu machen, nur um dem  demjenigen der Kinder Vorrang gegenüber dem Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten einzuräumen (so auch AG Detmold, FamRZ 1997, 447;… a.A. Staudinger/Engler, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1609 Rdn. 30, der allein darauf abstellen will, ob der geschiedene Ehegatte konkurrierende Unterhaltsansprüche geltend macht).
  • OLG Hamm, 19.09.2000 - 9 UF 26/00

    Zur Anwendung deutschen Unterhaltsrechts bei Aussiedlern

    Damit kann auch dahinstehen, ob bei der vom Amtsgericht angenommenen Fallgestaltung, daß der geschiedene Ehegatte nur keinen Unterhalt verlangt, die Regelung des § 1609 Abs. 2 S. 1 BGB zugunsten des zweiten Ehegatten gilt (so z.B. OLG Hamm, FamRZ 1996, 629;… Palandt/Diederichsen, § 1609 Rz. 1; aA AG Detmold FamRZ 1997, 447).
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