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Rechtsprechung
   KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4778
KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95 (https://dejure.org/1996,4778)
KG, Entscheidung vom 26.11.1996 - 1 W 7237/95 (https://dejure.org/1996,4778)
KG, Entscheidung vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 (https://dejure.org/1996,4778)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1355 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines Namens aus früherer Ehe zum neuen Ehenamen; Bestimmung des Geburtsnamens als Ehenamen; Verletzung des GG durch Verbot der Verwendung eines Namens aus früherer Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 557
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung …

    den Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 -, 2. mittelbar gegen.

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1 in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Kammergericht (FamRZ 1997, S. 557) bestätigte die landgerichtliche Entscheidung und war im Übrigen der Ansicht, § 1355 Abs. 2 BGB sei verfassungsgemäß.

  • BVerfG, 20.09.2004 - 1 BvR 193/97

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

    unmittelbar gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 26. November 1996 - 1 W 7237/95 -,.
  • LG Ingolstadt, 19.01.2004 - 1 T 66/04

    Pflicht zum Erlass einer Zwischenverfügung statt Antragszurückweisung bei …

    Unter Geburtsname ist der Name zu verstehen, der in die Geburtsurkunde eines Kindes einzutragen ist.2 Vom Geburtsnamen ist der Ehename zu unterscheiden.3 Damit schloss § 1355 Abs. 2 1 Vgl. BVerfGE 78, 38 ff.; 84, 9 ff.; 104, 373 ff. Vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 1256 ff. 2 MünchKommBGB/Wacke, 4. Aufl. 2000, § 1355 Rdnr. 4; Seeger, MittBayNot 2002, 229, 230.3 Seeger, MittBayNot 2002, 229, 230.4 KG, FamRZ 1997, 557 ; vgl. ferner OLG Celle, FamRZ 1994, 1322; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 487 ; BayObLG, FamRZ 1997, 554; Hübner/Voppel in Staudinger, Bearb. 2000, § 1355 Rdnr. 33; MünchKommBGB/Wacke, § 1355 Rdnr. 12; Seeger, MittBayNot 2002, 229, 231.5 So insbesondere die im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung KG, FamRZ 1997, 557 ; vgl. ferner die in Fn. 4 genannten Zitate.
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