Rechtsprechung
| BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 27; KostO § 16
Offenkundiger Gesetzesverstoß als unrichtige Sachbehandlung i.S. des 16 Abs. 1 Satz 1 KostO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung über die Gebühren der Erteilung zweier Erbscheine; Antrag auf Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Auslegung eines Ehevertrages durch einen Rechtspfleger; Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Passau - 1 VI 72/97
- LG Passau, 15.12.1998 - 2 T 229/98
- BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 174
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99
c) Ob der Gesetzesverstoß des Rechtspflegers als derart offenkundig anzusehen war, oblag dem Beurteilungsermessen des Tatsachengerichts (Beschwerdegerichts), wie dies überhaupt für alle Rechtsbegriffe des Grades und des Maßes gilt (vgl. Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.24), z.B. auch für die Beurteilung, ob ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit im Einzelfall als grob zu bewerten ist (vgl. BGHZ 10, 14/17). - BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62
Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)
Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99
Eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO könnte insoweit jedoch nur dann angenommen werden, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen wäre; dagegen rechtfertigt nicht jede irrtümliche Beurteilung die Anwendung jener Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1981, 165/170 f.; BayObLG JurBüro 1983, 592 und FGPrax 1998, 240 ; Rohs/ Wedewer KostO 3.Aufl. Rn.4, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 13.Aufl. Rn.2, je zu § 16). - BayObLG, 12.05.1981 - BReg. 3 Z 14/81
Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99
Eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO könnte insoweit jedoch nur dann angenommen werden, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen wäre; dagegen rechtfertigt nicht jede irrtümliche Beurteilung die Anwendung jener Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1981, 165/170 f.; BayObLG JurBüro 1983, 592 und FGPrax 1998, 240 ; Rohs/ Wedewer KostO 3.Aufl. Rn.4, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 13.Aufl. Rn.2, je zu § 16). - BayObLG, 06.08.1998 - 3Z BR 156/98
Art und Weise der Anwendung ausländischen Rechts in einem Verfahren der …
Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99
Eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO könnte insoweit jedoch nur dann angenommen werden, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen wäre; dagegen rechtfertigt nicht jede irrtümliche Beurteilung die Anwendung jener Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1981, 165/170 f.; BayObLG JurBüro 1983, 592 und FGPrax 1998, 240 ; Rohs/ Wedewer KostO 3.Aufl. Rn.4, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 13.Aufl. Rn.2, je zu § 16).
- OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden …
Das Urteil des Landgerichts beruht nicht auf einem offensichtlichen schweren Verfahrensfehler und/oder einer offensichtlichen, eindeutigen Verkennung des materiellen Rechts (KG FGPrax 2002, 136; BayObLG FamRZ 2000, 174; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 70). - OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
Gerichtsgebühren: Kostenerhebung für Testamentseröffnung bei erheblichem …
Denn von einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne der vorgenannten Regelung kann nur ausgegangen werden, wenn dem Gericht oder dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (z. B. OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 396; OLG Hamm, OLGR 2002, 363; BayObLG, FamRZ 2000, 174;… Bormann/Diehn/Sommer-feldt, GNotKG, Rdn. 2 zu § 21 GNotKG;… Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, Rdn. 39 zu § 21 GNotKG, jeweils m. w. N). - OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23
Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den …
Rn. 34 Ein solche kommt nur in Betracht, wenn ein offensichtlicher und schwerer Verfahrensfehler festgestellt wird, der offen zutage tritt (…BGH, Beschluss v. 04.05.2005, Az. XII ZR 217/04, juris Rz. 4;… Beschluss v. 10.03.2003, Az. IV ZR 306/00, juris Rz. 4;… BFH, Beschluss v. 31.01.2014, Az. X E 8/13, juris Rz. 41), oder in offensichtlich eindeutiger Weise materielles Recht verkannt wurde (BayObLG, Beschluss v. 30.04.1999, Az. 3Z BR 57/99, juris Rz. 12;… OLG München, Beschluss v. 24.08.1998, Az. 11 WF 998/98, juris Rz. 8;… VGH München, Beschluss v. 20.10.2003, Az. 8 C 03.1701, juris Rz. 17;… Dörndorfer in: BeckOK Kostenrecht, 41. Ed., Stand: 01.04.2023, § 21 Rz. 3 m.w.N).
- BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00
Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung
Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann diese Entscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 2000, 174). - LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2026 - 12 Qs 33/26
Strafbefehl, Kostenbeschwerde, Ermittlungsmaßnahmen, Dolmetscherkosten, …
Anderes gilt nur dann, wenn ein Fall unrichtiger Sachbehandlung nach § 21 GKG vorliegt, was einen Verstoß gegen eine klare gesetzliche Regelung, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler voraussetzt, der offen zu Tage tritt (BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2024 - IV ZR 130/23, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 30. April 1999 - 3Z BR 57/99, juris Rn. 12;… OLG Celle, aaO). - BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das …
Dieser ist im Rahmen der weiteren Beschwerde nur begrenzt überprüfbar, nämlich darauf hin, ob der Tatsachenrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung erforscht hat, ob seine Tatsachenwürdigung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob Rechtsvorschriften, Beweisregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Tatumstände außer Acht gelassen worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 332 und 2000, 174).
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