Rechtsprechung
| OLG Bremen, 09.02.1999 - 4 UF 121/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhalt für die Vergangenheit; Intention des Gesetzgebers bei § 1613 Abs. 2 Nr. 2 b BGB; Verschweigen einer grundlegenden Verbesserung der Leistungsfähigkeit als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven, 03.11.1998 - 150 F 80/98
- OLG Bremen, 09.02.1999 - 4 UF 121/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 808
- FamRZ 2000, 256
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86
Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche …
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- BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin …
Die Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KindUG, derzufolge die neue Regelung des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB am 1. Juli 1998 in Kraft tritt, ergibt jedenfalls, daß die Erstreckung der Regelung auf ersatzweise haftende Verwandte Unterhaltsansprüche für Zeiträume, die vor Inkrafttreten dieser Vorschrift liegen, nicht betrifft (für § 1613 Abs. 2 Nr. 2 b BGB offen gelassen von OLG Bremen FamRZ 2000, 256). - KG, 21.01.2026 - 16 UF 137/25
Keine Anwendnng des (Sach-) Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des …
Nach der - von der Antragstellerin angeführten - Rechtsprechung (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 4 UF 121/98, FamRZ 2000, 256 [LS sowie Rz. 3f.]) kann ein Schadensersatzanspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltspflichten nach § 826 BGB - und, zur Vorbereitung der Anspruchsdurchsetzung, auch ein Auskunftsanspruch (…vgl. nur Grüneberg/Retzlaff, BGB [85. Aufl. 2026], Einf. § 823 Rn. 24) - in Betracht kommen, wenn der aufgrund eines Titels zur Unterhaltsleistung Verpflichtete in evident unredlicher Weise eine grundlegende Verbesserung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit nicht offenbart.Rn. 28 (iii) Im Fall des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 9. Februar 1999 - 4 UF 121/98, FamRZ 2000, 256 [Rz. 4]) wurde eine evidente Unredlichkeit bejaht, weil das unterhaltsberechtigte, volljährige, studierende Kind auf eine Nachfrage des unterhaltspflichtigen Elternteils Ende 1996 diesem gegenüber noch versichert hat, weiter zu studieren, aber bereits im Januar 1997 das Studium abgebrochen und eine bezahlte Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte.
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2010 - 4 S 3077/08
Zur besonderen Härte im Sinne von § 16 Abs 3 USG bei der Rückforderung von zu …
Unabhängig davon, ob es sich dabei um einen echten Anspruch auf Unterhalt für die Vergangenheit nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b BGB (so: Engler, in: Staudinger (2000), § 1613 BGB RdNr. 100; Büttner NJW 1999, 3215, 2321) oder um einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB handelt (so: OLG Bremen, Urteil vom 09.02.1999 - 4 UF 121/98 -, FamRZ 2000, 256;… Born, in: MüKo-BGB, 5. Aufl., § 1623 RdNr. 99; Reinken, in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand 01.09.2009, § 1613 RdNr. 32), wäre dieser nur schwer zu realisieren.
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Rechtsprechung
| KG, 23.02.1999 - 19 WF 75/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe; Vorliegen eines Anspruchs auf Barunterhalt; Notwendigkeit der Änderung der Bestimmung zur Gewährung von Unterhalt in Natur
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1612 Abs. 2 S. 2
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 256
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91
Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82
Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81
Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts
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- OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02
Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhalts für einen auswärts studierenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 6 WF 133/00
Zu den sachlichen und prozessualen Voraussetzungen einer Ersetzung der …
Daran hat sich durch das KindRG vom 16.12.1997 nur insoweit etwas geändert, als nicht mehr der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts, sondern derjenige des Familiengerichts funktionell zuständig ist (insoweit zutreffend KG FamRZ 00, 256). - OLG Köln, 06.04.2001 - 14 WF 46/01
Verfahren zur Abänderung der wirksamen Unterhaltsbestimmung
Eine Abänderung der Bestimmung kann nicht inzidenter im Unterhaltsprozeß stattfinden (KG FamRZ 2000, 256 und AG Berlin-Tempelhof - Kreuzberg FamRZ 2001, 116; Büttner/Niepmann NJW 2000, 2547 (2549);… auch Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. (2001), § 1612 Rz. 21 sieht jedenfalls dann ein gesondertes Verfahren für erforderlich an, wenn es ausschließlich um die Verbindlichkeit der elterlichen Unterhaltsbestimmung geht). - OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 5 UF 208/01
Änderung einer Unterhaltsbestimmung, Rechtsmittel, befristete Beschwerde
Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111;… Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl. § 1612 Rdnr. 21). - KG, 13.08.2002 - 13 UF 42/02
Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für eine Unterhaltsbestimmung eines …
Ob dieses Begehren gerechtfertigt ist, ist entgegen der Ansicht des Familiengerichts und der Ansicht der wohl überwiegenden Meinung (OLG Hamm FamRZ 2000, 256 ; OLG Hamburg FamRZ 2000, 246 ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2000, 1424 ; KG, FamRZ 2000, 256 ;… Arnold/Meyer-Stolle, RPflG , 5. Aufl., § 14 Rz. 35;… Fam-RefK/Häußermann, § 1612 BGB Rz. 7) nicht vom Rechtspfleger entscheiden.
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