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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2881
OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers, Mehrwertsteuer auf Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 522
  • FamRZ 2000, 549
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Das Grundgesetz läßt dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen ein erhebliches Maß an Freiheit und räumt ihm bei der Festlegung der zu verfolgenden berufs-, arbeits- oder sozialpolitischen Ziele eine weite Gestaltungsfreiheit ein (vgl. etwa BVerfGE 77, 308, 332 m.w. N.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dies folgt aus der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251 ff. = NJW 1980, 2179), in der - bezogen auf die damalige Gesetzeslage - das Fehlen einer solchen Regelung beanstandet und der Weg zu einer Zubilligung einer Vergütung für diesen Personenkreis aus der Staatskasse im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des damals geltenden Rechts gewiesen worden ist (siehe jetzt auch BVerfG NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70).
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Berufsbetreuung im Nebenberuf: Kein Ausschluss von der Vergütung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dies folgt aus der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251 ff. = NJW 1980, 2179), in der - bezogen auf die damalige Gesetzeslage - das Fehlen einer solchen Regelung beanstandet und der Weg zu einer Zubilligung einer Vergütung für diesen Personenkreis aus der Staatskasse im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des damals geltenden Rechts gewiesen worden ist (siehe jetzt auch BVerfG NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70).
  • BVerfG, 27.07.1970 - 1 BvR 399/70

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenminderung bei beigeordneten Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Für die vergleichbare Situation im Bereich der Prozeßkostenhilfe hat das BVerfG die Regelung des § 123 BRAGO, die die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts begrenzt, als mit Art. 12 GG vereinbar bewertet, weil es sich um eine zulässige Berufsausübungsregelung handele (NJW 1971, 187).
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dieses Ergebnis folgt, wie das KG (Rpfleger 1983, 150) unter Bezugnahme auf umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung und Literatur bereits überzeugend ausgeführt hat, daraus, daß zum Begriff des der Besteuerung unterliegenden Entgelts auch die Auslagen gehören, die der Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers im eigenen Namen aufgewendet hat (hier die anteiligen Pkw-Kosten, die in einem Betrag pro gefahrenen km umgerechnet zu erstatten sind).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Oktober 1999 - 15 W 264/99 -, b) den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 28. Juni 1999 - 9 T 618/99 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 17. Mai 1999 - 48 XVII 938 W -, 2. mittelbar gegen § 1908 i Abs. 1, § 1836 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern (Berufsvormündervergütungsgesetz - BVormVG) vom 25. Juni 1998 (BGBl I S. 1580, 1586).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).
  • OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und …

    Nach der Rechtsprechung gehören zum Begriff des der Besteuerung unterliegenden Entgeltes auch die Auslagen, die ein Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers im eigenen Namen aufgewendet hat (hier die gefahrenen Kilometer sowie die Telefonkosten; vgl. KG, Rpfleger 1983, 150; OLG Hamm, FamRZ 2000, 549, 550).
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