Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.06.2000 - 14 UF 47/00 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 861 § 1361 a; HausratsVO §§ 1 ff.
Streitigkeiten zwischen getrennt lebenden Ehegatten: Rückgabe eigenmächtig entfernter Hausratsgegenstände
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 28.02.2000 - 50 F 420/99
- OLG Köln, 27.06.2000 - 14 UF 47/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 174
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 26.04.2007 - 9 UF 82/07
Zur eigenmächtigen Wegnahme von Hausratsgegenständen nach Trennung der Eheleute
Dieser werde lediglich durch § 1361 a BGB dann modifiziert, wenn der andere Ehegatte geltend machen könne, gerade den eigenmächtig entfernten Gegenstand zur Deckung seines Notbedarfs selbst zu benötigen (so auch: OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 47; OLG Köln, FamRZ 2001, 174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760 für die ehel. - OLG Nürnberg, 05.08.2005 - 7 UF 382/05
Herausgabeanspruch gegen Ehegatten, der nach der Trennung einen …
Die Frage, ob in dem hier vorliegenden Fall der Wegnahme von Hausratsgegenständen im Wege der verbotenen Eigenmacht (§ 858 ZPO) an sich gegebene Besitzschutzansprüche aus § 861 BGB zwischen getrenntlebenden Ehegatten vor dem Familiengericht uneingeschränkt geltend gemacht werden können oder ob und gegebenenfalls in welcher Weise ein solcher Anspruch aus § 861 BGB durch § 1361 a BGB ausgeschlossen oder modifiziert wird, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. dazu etwa einerseits OLG Frankfurt, FamRZ 2003, 48, OLG Köln, 14. Senat, FamRZ 2001, 174, Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1361 a Rn. 8, andererseits OLG Köln, 25. Senat, FamRZ 1997, 1276, Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1361 a Rn. 64 sowie Klein in Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts, 5. Aufl., Seite 946 - 948). - OLG Karlsruhe, 17.05.2006 - 16 UF 220/05
Verbotene Eigenmacht an Hausratsgegenständen bei Trennung von Eheleuten: Vorrang …
Nach der in Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Köln, FamRZ 2001, 174) und Literatur (…Johannsen / Henrich / Brudermüller, Eherecht, 5. Auflage, 2003, § 1361a BGB Rn. 61) teilweise vertretenen vermittelnden Auffassung wird der Besitzschutzanspruch nach § 861 BGB zwar nicht durch § 1361a BGB verdrängt, aber überlagert, gleichwohl aber die Zuständigkeit des Familiengerichts begründet.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.06.2000 - 13 UF 156/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 707 § 708 Nr. 8 § 709 § 719
Einstellungsantrag des Schuldners bei Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 174 (Ls.)
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