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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6675
OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00 (https://dejure.org/2000,6675)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 9 U 4/00 (https://dejure.org/2000,6675)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 9 U 4/00 (https://dejure.org/2000,6675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines getrennt lebenden Ehegatten auf Zahlung einer Entschädigung für die alleinige Nutzung des gemeinsamen Hauses; Sachliche Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch ein sachlich unzuständiges Gericht; Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung eine Neuregelung der Nutzung des gemeinsamen Hausanwesens gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 427
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93

    Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Diese mit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I, 301) neu gefassten Vorschriften knüpfen die Rechtsmittelzuständigkeit damit formell an; maßgebend ist allein, welcher Spruchkörper in erster Instanz entschieden hat, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Qualifikation einer Sache als Familien- oder Nichtfamiliensache ankommt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] ; NJW 1993, 1399, 1400 [BGH 09.12.1992 - XII ZB 114/92] ; FamRZ 1995, 665;… Kissel, GVG , 1994 § 119 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000 § 119 GVG Rn. 5;… Wieczorek/Schütze-Schreiber, ZPO , 3. Aufl. 1995 § 119 GVG Rn. 3;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998 § 119 GVG Rn. 4).

    Zweck dieser formellen Anknüpfung ist es, für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit zu erreichen und ihnen die Prüfung der Frage, zu welchem Rechtsmittelgericht sie ihr Rechtsmittel einlegen müssen, anhand rein formaler Kriterien zu erleichtern; es wird vermieden, dass eine Partei in Unsicherheit über die materiell-rechtliche Einordnung einer Sache ihr Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht einlegt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] ).

    Das Gesetz spricht in § 119 Abs. 1 GVG nur von dem OLG als solchem, sagt aber über die interne Senatszuständigkeit nichts; die Zuständigkeit des Familiensenates hängt nach der in § 119 Abs. 2 GVG unverändert gebliebenen Verweisung auf § 23 b Abs. 1 GVG vielmehr davon ab, ob es sich tatsächlich um eine Familiensache handelt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] ).

    Hat daher das Familiengericht fälschlich eine Nichtfamiliensache entschieden und wird dies in der Berufung in zulässiger Weise gerügt, ist der allgemeine Zivilsenat berufen (BGH NJW-RR 1993, 1282, 1283 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] ;… Wieczorek/Schütze-Schreiber a.a.O. § 119 GVG Rn. 3;… Kissel a.a.O. § 119 Rn. 14;… Johannsen/Henrich a.a.O. § 119 GVG Rn. 7 am Ende).

    Dem Sinn und Zweck der dargestellten Grundsätze, insbesondere desjenigen, dass zur Entscheidung der in der Sache tatsächlich berufene Zivilsenat des Oberlandesgerichtes befugt ist, entspricht es gerade, dass einerseits der materiell richtige Spruchkörper entscheidet und andererseits dadurch eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges vermieden werden kann (BGH NJW-RR 1993, 1282, 1283 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] m.w.N.).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Mit der (endgültigen) Trennung kann daher jeder der Ehegatten eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB nach billigem Ermessen verlangen, die auch darin bestehen kann, dass derjenige, der in der Wohnung verbleibt, an den anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (BGH FamRZ 1996, 931, 932 [BGH 08.05.1996 - XII ZR 254/94] - ständige Rechtsprechung - ;… OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 146 f. [OLG Düsseldorf 20.02.1997 - 7 U 220/96] ;… Palandt-Sprau, BGB , 59. Aufl. 2000 § 745 Rn. 5 sowie Palandt-Brudermöller a.a.O. § 1361 b Rn. 27 m.w.N.;… i. E. auch Staudinger-Hübner/Voppel, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1361 b Rn. 46).

    Die für die Entscheidung nach § 745 Abs. 2 BGB zu Grunde zu legenden Billigkeitserwägungen - die im Übrigen im Wesentlichen inhaltsgleich mit denjenigen einer Entscheidung nach § 1361 b Abs. 2 BGB sind (…vgl. nur Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Aufl. 1999 8. Kap. Rn. 80) - bestimmen sich insbesondere nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten, ihrer bisherigen Lebensgestaltung, dem tatsächlichen Wohnbedarf und den dafür verfügbaren Mitteln; im Übrigen sind stets die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. auch BGH FamRZ 1996, 931, 932) [BGH 08.05.1996 - XII ZR 254/94] .

  • OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96

    Zurückverweisung bei Beschlußentscheidung der Vorinstanz statt gebotenem Erlaß …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Hat ein Gericht fälschlicher Weise seine Entscheidung in Form eines Beschlusses statt eines Urteiles gefällt, so führt dies schon aus diesem Grunde dazu, dass das Berufungsgericht von einer eigenen Entscheidung abzusehen und unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Sache an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen hat (OLG Köln NJW-RR 1997, 955, 956 [OLG Köln 28.11.1996 - 20 W 43/96] ; OLG Köln, OLGZ 1972, 42, 47;… Stein/Jonas-Grunsky a.a.O. Einleitung III vor § 511 Rn. 51 m.w.N.).

    Gegen die sodann getroffene Entscheidung des Amtsgerichtes stände der danach beschwerten Partei die Entscheidung offen, ob sie gegen ein auf dieser strengeren Verfahrensgrundlage beruhendes Urteil das kostenträchtige Rechtsmittel der Berufung einlegt oder nicht (vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1997, 955, 956) [OLG Köln 28.11.1996 - 20 W 43/96] .

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Dem Fehlen einer Vereinbarung oder eines Mehrheitsbeschlusses über die Verwaltung und Benutzung im Sinne des § 745 Abs. 2 BGB steht es jedoch gleich, wenn nach einer einvernehmlichen Regelung tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen; auch in diesem Falle ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung zu fordern (BGH NJW 1982, 1753; OLG Köln NJWE-FER 1999, 171).
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Zwar kann ein mit Orts- und Mietpreisen vertrauter Richter den Wert der objektiven Markmiete auf Grund einer Schätzung gemäß § 287 ZPO auch in eigener Sachkunde feststellen (BGH FamRZ 1995, 869, 871) [BGH 29.03.1995 - XII ZR 45/94] .
  • OLG Köln, 09.11.1998 - 13 W 55/98

    Keine Nutzungsentschädigung nach Trennung vom die Hauslasten allein tragenden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Dem Fehlen einer Vereinbarung oder eines Mehrheitsbeschlusses über die Verwaltung und Benutzung im Sinne des § 745 Abs. 2 BGB steht es jedoch gleich, wenn nach einer einvernehmlichen Regelung tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen; auch in diesem Falle ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung zu fordern (BGH NJW 1982, 1753; OLG Köln NJWE-FER 1999, 171).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Gegen die fehlerhaft erlassene Entscheidung ist daher sowohl dasjenige Rechtsmittel gegeben, dass der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht - hier also die befristete Beschwerde -, als auch dasjenige Rechtsmittel, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (Berufung), sogenannter Grundsatz der Meistbegünstigung (BGH a.a.O. sowie NJW 1997, 1448;… Zöller-Gummer a.a.O.).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Diese mit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I, 301) neu gefassten Vorschriften knüpfen die Rechtsmittelzuständigkeit damit formell an; maßgebend ist allein, welcher Spruchkörper in erster Instanz entschieden hat, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Qualifikation einer Sache als Familien- oder Nichtfamiliensache ankommt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] ; NJW 1993, 1399, 1400 [BGH 09.12.1992 - XII ZB 114/92] ; FamRZ 1995, 665;… Kissel, GVG , 1994 § 119 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000 § 119 GVG Rn. 5;… Wieczorek/Schütze-Schreiber, ZPO , 3. Aufl. 1995 § 119 GVG Rn. 3;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998 § 119 GVG Rn. 4).
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Diese mit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I, 301) neu gefassten Vorschriften knüpfen die Rechtsmittelzuständigkeit damit formell an; maßgebend ist allein, welcher Spruchkörper in erster Instanz entschieden hat, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Qualifikation einer Sache als Familien- oder Nichtfamiliensache ankommt (BGH NJW-RR 1993, 1282 [BGH 14.07.1993 - XII ARZ 16/93] ; NJW 1993, 1399, 1400 [BGH 09.12.1992 - XII ZB 114/92] ; FamRZ 1995, 665;… Kissel, GVG , 1994 § 119 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000 § 119 GVG Rn. 5;… Wieczorek/Schütze-Schreiber, ZPO , 3. Aufl. 1995 § 119 GVG Rn. 3;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998 § 119 GVG Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 7 U 220/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
    Mit der (endgültigen) Trennung kann daher jeder der Ehegatten eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB nach billigem Ermessen verlangen, die auch darin bestehen kann, dass derjenige, der in der Wohnung verbleibt, an den anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (BGH FamRZ 1996, 931, 932 [BGH 08.05.1996 - XII ZR 254/94] - ständige Rechtsprechung - ;… OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 146 f. [OLG Düsseldorf 20.02.1997 - 7 U 220/96] ;… Palandt-Sprau, BGB , 59. Aufl. 2000 § 745 Rn. 5 sowie Palandt-Brudermöller a.a.O. § 1361 b Rn. 27 m.w.N.;… i. E. auch Staudinger-Hübner/Voppel, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1361 b Rn. 46).
  • OLG Köln, 30.10.1998 - 25 WF 178/98

    Meistbegünstigtenklausel für betroffene Partei bei formell inkorrekter …

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85

    Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der …

  • OLG Brandenburg, 25.10.1999 - 9 WF 117/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anspruch auf …

  • OLG Stuttgart, 30.10.1991 - 15 UF 385/91

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Verweigerte Zustimmung; Schadensersatz; …

  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 UF 186/96
  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 U 7/00

    Begründung der Berufung mit einer erstinstanzlich nicht erklärten Aufrechnung; …

    Grundsätzlich kann sich ein solcher Anspruch der Beklagten auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB ergeben, wie der Senat im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits entschieden hat (Urteil vom 29. Juni 2000, 9 U 4/00, veröffentlicht in NJWE-FER 2000, 29 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen …

    Der Senat wäre nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich für die Durchführung von Berufungsverfahren nicht zuständig; aus den oben genannten Gründen käme auch eine Verweisung bzw. Abgabe an das richtige Rechtsmittelgericht nicht in Betracht (…vgl. dazu Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., Vor § 511 Rz. 33; BGH NJW-RR 1997, 55; 1995, 379; Köln OLGR 1997, 291; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 427).
  • LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06

    Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden …

    Die Beurteilung eines Anspruchs nach § 745 Abs. 2 BGB unterfällt der funktionalen Zuständigkeit der allgemeinen Prozessabteilung der Amts- und Landgerichte, nicht der Abteilung für Familiensachen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.06.2000, Az.: 9 U 4/00 = FamRZ 2001, 427 ff.).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung …

    Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB ): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931 ; KG, FamRZ 2000, 304 ; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 9 WF 207/24

    Familienrechtliche Zuständigkeit aufgrund von Ansprüchen zur wirtschaftlichen …

    Denn es ist letztlich innerhalb der Beschwerdeinstanz die korrekte Zuständigkeit umzusetzen (BGH FamRZ 1994, 25; Senat FamRZ 2001, 427).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
    Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931; KG, FamRZ 2000, 304; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467).
  • AG Ludwigslust, 29.11.2004 - 5 F 227/03

    Verweisung des Rechtstreites an das funktionell und sachlich zuständige Gericht; …

    Bei dem auf § 745 II BGB beruhenden Anspruch handelt es sich um eine allgemeine Zivilsache, die gemäß §§ 23, 71 GVG der sachlichen Zuständigkeit der Zivilabteilungen des Amts-/Landgerichtes, nicht aber derjenigen der Familienabteilung des Amtsgerichts unterfällt (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 427 [OLG Brandenburg 29.06.2000 - 9 U 4/00] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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