Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.10.2000 - 4 UF 125/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1360 § 1603 Abs. 1 § 1609
Zur Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen und zu den Einsatzbeträgen von Kindern und anderem Ehegatten im Mangelfall
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 565
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 06.12.2016 - 10 UF 16/16
Kindesunterhalt: Mangelfallberechnung im Fall nicht verfahrensbeteiligter …
Für eine Mangelfallberechnung sind an dem Unterhaltsverfahren nicht beteiligte, den Antragstellern gleichrangige minderjährige Kinder des in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners nur insoweit zu berücksichtigen, als er ihnen tatsächlich überhaupt bzw. in einer den Mindestunterhalt unterschreitenden Höhe Unterhalt zahlt oder die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB für die Geltendmachung (höheren)rückständigen Unterhaltes zu ihren Gunsten vorliegen (im Anschluss an OLG Hamm, 25. April 1995, 2 UF 245/94, FamRZ 1995, 1488 und OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Dezember 2000, 14 WF 138/00; entgegen OLG Hamm, 23. Oktober 2000, 4 UF 125/00, FamRZ 2001, 565 und OLG Dresden, 10. Juli 2003, 10 UF 323/03, FuR 2004, 241).Nach anderer Ansicht soll dagegen wegen des Gleichranges aller Kinder nach § 1609 Nr. 1 BGB der Unterhaltsanspruch eines anderen Kindes ebenso zu beurteilen sein wie bei gleichzeitiger Entscheidung über die Ansprüche aller Kinder, weil das andere Kind den ihm zustehenden Unterhalt jederzeit überhaupt bzw. gegenüber geleisteten Zahlung oder einer bereits erfolgten Titulierung erhöht geltend machen könne (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 565; OLG Dresden FuR 2004, 241 m. w. N.).
- OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
monatlich nicht zumutbar; OLG Dresden FamRZ 2005, 1584: Zumutbarkeit bis zum Regelbedarf; OLG Köln OLG Hamm FamRZ 2001, 565: bis insgesamt 200 Std. - OLG Bamberg, 19.05.2005 - 2 UF 12/05
- AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 48/03
Wegfall einer titulierten Unterhaltspflicht; Wegfall der von einem Vater …
Es ist dabei unerheblich, dass für die Geschwister des Beklagten nur ein niedrigerer Unterhalt tituliert ist; selbst dann, wenn bereits ein Kind einen Unterhaltstitel erstritten hat, ist der Unterhaltsanspruch eines anderen Kindes ebenso zu beurteilen wie bei gleichzeitiger Entscheidung über die Ansprüche aller Kinder (OLG Hamm FamRZ 2001, 565 [OLG Hamm 23.10.2000 - 4 UF 125/00] unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1992, 797).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 03.02.2000 - 3 UF 34/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von fiktivem Einkommen des Unterhaltspflichtigen wegen schuldhaft verursachten Arbeitsplatzverlusts; Pflicht zur Zahlung rückständigen Unterhalts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 26.02.1999 - 5 F 335/98
- OLG Naumburg, 03.02.2000 - 3 UF 34/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 565 (Ls.)
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