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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2151
OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00 (https://dejure.org/2000,2151)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2000 - 9 WF 218/00 (https://dejure.org/2000,2151)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2000 - 9 WF 218/00 (https://dejure.org/2000,2151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Verfahrenspflegers auf Vergütung seiner Beteiligung an Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50
    Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 692
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00
    Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (ausdrücklich BVerfG FamRZ 1999, 85, 87 [BVerfG 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98]); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen (…BT-Drucks. 13/4899, S. 130).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00
    Als "reiner Parteivertreter" ist es dagegen nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehende Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLG-R 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1999 - 6 WF 96/99]).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00
    Als "reiner Parteivertreter" ist es dagegen nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehende Ermittlungen anzustellen (SchlHOLG, OLG-R 2000, 177 ff.; KG FamRZ 2000, 1300; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1999 - 6 WF 96/99]).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Seine Position ist damit mit der eines Prozessbevollmächtigten des Kindes vergleichbar (erkennender Senat, FamRZ 2001, 692; OLG Rostock, FamRZ 2002, 969, 970; OLG München, OLG Report München 2000, 304).

    Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.

    Der Verfahrenspfleger soll nicht eigenmächtig erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes und ggf. bestehende weitere Hilfsmöglichkeiten mit den weiteren Verfahrensbeteiligten erörtern und erforschen (erkennender Senat, MDR 2001, 573 und FamRZ 2001, 692, 693; KG, FamRZ 2000, 1300, 1301; OLG München, FamRZ 2002, 563; a.A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1166; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 167).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Vergütung eines zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten …

    Rn. 4 Welche Tätigkeiten eines nach § 50 FGG bestellten Verfahrenspflegers im Einzelnen als vergütungsfähig anzuerkennen sind, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (…vgl. mit restriktiver Tendenz: KG, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 692 f. und S. 1541 f.;… OLG Frankfurt, FamRZ 2002, S. 335 f.;… demgegenüber weiter gehend: OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166 f.;… OLG München, FamRZ 2002, S. 563;… OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, S. 627).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00

    Fahrzeit als ersetzbare Aufwendungen i.S.d. § 1908 BGB

    Aufwendungen, die der Verfahrenspfleger hierbei hat, kann er nach Maßgabe von §§ 50 Abs. 5, 67 Abs. 3 FGG ersetzt verlangen (vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Zu den ersetzbaren Aufwendungen im Sinne von § 1908 e BGB gehören hierbei insbesondere auch Kosten i.S.v. § 1835 BGB (…vgl. Palandt/ Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1908 e BGB Rn. 3), mithin auch Fahrtkosten (…vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 BGB Rn. 11), soweit sie zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger gesetzlich zugewiesenen Tätigkeiten angefallen sind (zum Umfang dieser Tätigkeiten vgl. hier insbes. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

    Das gilt naturgemäß aber nur für die Zeiten und Aufwendungen, die auf die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Tätigkeiten entfallen (…vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 15; zum allgemeinen Umfang dieser Tätigkeiten vgl. KG NJW-RR 2001, 73 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692 f.).

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