Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Umgangsrecht des ehelichen Vaters; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1684; FGG § 33
Zu Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen das festgesetzet Umgangsrecht
Verfahrensgang
- AG Bad Neustadt/Saale, 29.11.1999 - 1 F 165/97
- OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 774 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 19.12.1996 - 10 WF 83/96
Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Festsetzung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00
Dabei ist zunächst einzuräumen, dass es der angefochtenen Verfügung an jeder Rechtsgrundlage fehlt; denn die Bestimmung des § 33 FGG lässt nur die dort festgelegten Sanktionen zu, während die Regelung des § 1684 BGB , welche die Grundentscheidung, also die Umgangsregelung selbst, betrifft, lediglich unmittelbar auf die Ausübung des Umgangsrechts zielende Maßnahmen (Ort, Zeit, konkretes Verhalten der Beteiligten bei Ausübung) erlaubt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 428 [OLG Bamberg 25.04.1994 - 2 WF 59/94] ; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1548 [OLG Brandenburg 19.12.1996 - 10 WF 83/96] ; Beschluss des Senats vom 06.11.1996 7 WF 122/96). - OLG Bamberg, 25.04.1994 - 2 WF 59/94
Verweigerung eines Besuchsrechts an den ehemaligen Ehegatten; Klage gegen die …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00
Dabei ist zunächst einzuräumen, dass es der angefochtenen Verfügung an jeder Rechtsgrundlage fehlt; denn die Bestimmung des § 33 FGG lässt nur die dort festgelegten Sanktionen zu, während die Regelung des § 1684 BGB , welche die Grundentscheidung, also die Umgangsregelung selbst, betrifft, lediglich unmittelbar auf die Ausübung des Umgangsrechts zielende Maßnahmen (Ort, Zeit, konkretes Verhalten der Beteiligten bei Ausübung) erlaubt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 428 [OLG Bamberg 25.04.1994 - 2 WF 59/94] ; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1548 [OLG Brandenburg 19.12.1996 - 10 WF 83/96] ; Beschluss des Senats vom 06.11.1996 7 WF 122/96). - OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96
Vereinbarung der Umgangsregelung eines ehelichen Kinders; Anforderungen für eine …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00
Dabei ist zunächst einzuräumen, dass es der angefochtenen Verfügung an jeder Rechtsgrundlage fehlt; denn die Bestimmung des § 33 FGG lässt nur die dort festgelegten Sanktionen zu, während die Regelung des § 1684 BGB , welche die Grundentscheidung, also die Umgangsregelung selbst, betrifft, lediglich unmittelbar auf die Ausübung des Umgangsrechts zielende Maßnahmen (Ort, Zeit, konkretes Verhalten der Beteiligten bei Ausübung) erlaubt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 428 [OLG Bamberg 25.04.1994 - 2 WF 59/94] ; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1548 [OLG Brandenburg 19.12.1996 - 10 WF 83/96] ; Beschluss des Senats vom 06.11.1996 7 WF 122/96). - OLG Köln, 24.01.1997 - 4 WF 4/97
Entscheidung des Familiengerichts zum zeitlichen Umfang des Umgangsrechts als …
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00
Dabei ist nur am Rande darauf hinzuweisen, dass der genannte Beschluss mangels ausreichender Bestimmtheit hinsichtlich Zeit, Ort und Verpflichtung der Eltern (vgl. OLG Köln, FamRZ 1999, 172 [OLG Köln 24.01.1997 - 4 WF 4/97] , und die obengenannte Rechtsprechung) ohnehin nicht vollzugsfähig im Sinne des § 33 FGG war. - OLG Naumburg, 17.07.1996 - 8 WF 45/96
Auszug aus OLG Bamberg, 19.06.2000 - 7 WF 32/00
Vorhergehende Verstöße gegen die ursprüngliche Regelung, hier vom 30.10.1998, sind, wie dargelegt, wegen der fehlenden Vollziehbarkeit dieser Maßnahme nicht mit Zwangsgeld zu ahnden; im übrigen könnte infolge des nunmehr laufenden neuen Umgangsrechtsverfahrens ein Verstoß gegen die alte - überholte - Regelung nicht mehr mit Zwangsgeld sanktioniert werden (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 1997, 626 [OLG Naumburg 17.07.1996 - 8 WF 45/96] ).
- OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02
Konkrete Regelung des Umgangsrechts
Diese muss deshalb möglichst genaue Angaben über Zeit, Ort, Häufigkeit und die Umstände der Abholung des Kindes enthalten (vgl. Senat, FamRZ 1998, 975; OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2001, 122; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 512).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 25
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Befugnis des Beschwerdegerichts zur Zurückverweisung
- rechtsportal.de
FGG § 25
Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerdegericht; Zurückverweisung; Verfahrensrechtliche Überlegungen; Mangelhaftes Verfahren; Sachentscheidung; Instanzverlust; Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Regensburg - XVII 361/00
- LG Regensburg - 7 T 566/00
- BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 774
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94
Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion …
Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00
Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Erstinstanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat (BayObLGZ 1995, 47/50), oder wenn das Verfahren der Erstinstanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (…vgl. § 539 ZPO,- Bassenge/ Herbst FGG 8. Aufl. § 25 Rn. 11). - BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95
Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen
Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00
Es hat grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (BayObLG FamRZ 1996, 1023).
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem …
Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Erstinstanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat oder wenn das Verfahren erster Instanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (…vgl. Bassenge FGG/RPflG 9.Aufl. § 25 Rn. 11;… Jansen § 25 Rn. 13;… Keidel/Kahl § 25 Rn. 7 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2001, 774).
- BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
Zurückverweisung der Sache vom Beschwerdegericht an das Erstgericht
Siehe zum ganzen auch BayObLG, Beschluss vom 8.11.2000, 3Z BR 295/00.
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