Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 20.11.2001 - 6 K 1307/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Ausweisung wegen Verstößen gegen das BtMG
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.11.2001 - 6 K 1307/01
- VG Stuttgart, 04.12.2001 - 6 K 4553/00
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-482/01
- EuGH, 29.04.2004 - C-482/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1115 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02
Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel
Eine solche Rechtsauffassung wurde im Falle von Staatsangehörigen der Europäischen Union in jüngster Zeit in Rechtsprechung (VG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 -, InfAuslR 2002, 66) und Literatur (Funke-Kaiser, GK-AuslR II § 2 Rz 166 f.; Gutmann, InfAuslR 2000, 361, 370) vertreten. - VGH Baden-Württemberg, 06.12.2002 - 13 S 1862/02
Ausländerrechtliches Verfahren; Ausschluss des Widerspruchsverfahrens
- 6 K 1307/01 - gemäß Art. 234 Abs. 2 EG dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - unter anderem folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.Die Kommission hat im Vorabentscheidungsverfahren ... - C-482/01 - die vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 20.11.2001 a.a.O. vorgelegte Frage am 19.4.2002 bejaht.
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02
Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz
Die vom Kläger aufgeworfene Frage ist auch im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart an den Europäischen Gerichtshof vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 - nicht als offen anzusehen.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 585/04
Aussetzung bei Bedeutsamkeit eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens für …
Für eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Fragen Nr. 1 und 2 des Vorlagebeschlusses des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.3.2003 - Zlen.EU 2003/0001, 0002-1 (InfAuslR 2003, 217) bzw. über die Frage Nr. 2 des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20.11.2001 - 6 K 1307/01 - (InfAuslR 2002, 66) - diese Verfahren waren wohl Anlass der hier angegriffenen Entscheidung - fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen. - VG Sigmaringen, 19.06.2002 - 8 K 616/02
Ausweisung eines Freizügigkeitsberechtigten
Zu recht hat das Verwaltungsgericht Stuttgart diese Frage deshalb mit Beschluss vom 20.11.2001 (Az: 6 K 1307/01) gem. Art. 234 GV dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. - OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
Ausweisung, EU-Bürger, Italien, Freizügigkeit, Vorverfahren, …
Unter Berufung auf die im angegriffenen Urteil angesprochenen erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 21. März 2001 - M 28 K 00.2115 -) und des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 -, InfAuslR 2002, 66) wirft der Kläger die Rechtsfrage auf, "ob bei der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist". - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2003 - 17 B 1467/03
Ausländerrecht: Ausweisung eines Unionsbürgers nach BtM-Straftat
Das private Interesse des Antragstellers genießt auch nicht schon deshalb Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse, weil in Kürze die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Gerichtshof) über die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 - InfAuslR 2002, 66 , und vom 4. Dezember 2001 - 6 K 3553/01 -, InfAuslR 2002, 69 (Leitsatz), zu erwarten ist. - VG Stuttgart, 21.11.2002 - 5; K 4367/02
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung ; Abwägung von Interessen ; …
Abgesehen davon erscheint die angegriffene Ausweisungsverfügung auch im Hinblick auf die von der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 20.11.2001 (6 K 1307/01) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegte Frage zur Vorabentscheidung problematisch, wonach zu klären ist, ob Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25.02.1964 einer nationalen Regelung entgegensteht, die ein Widerspruchsverfahren, in dem auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung stattfindet, gegenüber einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde über die Entfernung eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Hoheitsgebiet nicht mehr vorsieht.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 26 Abs. 1; ; EGGVG § 28 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; EGGVG § 28 Abs. 2 Satz 2; ; KostO 30 Abs. 2; ; KostO 30 Abs. 3
- rechtsportal.de
Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu prüfen, nicht aber Zulässigkeit und Wirksamkeit des beabsichtigten Eheschlusses im Übrigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Asylbewerber; Rückführung; Aussetzung der Abschiebung; Ehefähigkeitszeugnis; Befreiungsantrag; Scheinehe
Verfahrensgang
- OLG Naumburg - 3462 I 420/01
- OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1115
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 28.01.2000 - 6 VA 8/99
Ehefähigkeitszeugnisse
Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01
Es gehört nämlich zu den Grundsätzen jeder Rechtsanwendung, dass der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Schutz verdient (OLG Hamburg StAZ 1996, 139; OLG Celle StAZ 1996, 366; OLG Jena StAZ 1998, 177; OLGR Dresden 2000, 315; a.A.: OLG Düsseldorf StAZ 1996, 138, dass auch "evidente Missbrauchsfälle" nur das formelle Eheschließungsverfahren betreffen, welches dem Standesbeamten übertragen ist). - OLG Jena, 03.02.1998 - 4 VA 4/97
Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Eingehen …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01
Es gehört nämlich zu den Grundsätzen jeder Rechtsanwendung, dass der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Schutz verdient (OLG Hamburg StAZ 1996, 139; OLG Celle StAZ 1996, 366; OLG Jena StAZ 1998, 177; OLGR Dresden 2000, 315; a.A.: OLG Düsseldorf StAZ 1996, 138, dass auch "evidente Missbrauchsfälle" nur das formelle Eheschließungsverfahren betreffen, welches dem Standesbeamten übertragen ist). - OLG Celle, 17.07.1996 - 10 VA 1/96
Befreiung vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ; …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01
Es gehört nämlich zu den Grundsätzen jeder Rechtsanwendung, dass der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Schutz verdient (OLG Hamburg StAZ 1996, 139; OLG Celle StAZ 1996, 366; OLG Jena StAZ 1998, 177; OLGR Dresden 2000, 315; a.A.: OLG Düsseldorf StAZ 1996, 138, dass auch "evidente Missbrauchsfälle" nur das formelle Eheschließungsverfahren betreffen, welches dem Standesbeamten übertragen ist).
- KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12
Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Rechtsmissbrauch bei …
Das Befreiungsverfahren ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, die Motive des Heiratsentschlusses näher zu erforschen (OLG Naumburg, BeckRS 2001, 30223138). - KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
Ehefähigkeitszeugnis: Amtsermittlung und Beiziehung der Ausländerakte im …
Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112). - KG, 19.12.2006 - 1 VA 18/06
D (A), Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Scheinehe, Standesbeamter, …
Ansonsten sind die Beweggründe des einen oder der beiden Verlobten für die Eheschließung grundsätzlich der staatlichen Kontrolle entzogen und haben im Befreiungsverfahren nicht zu interessieren (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115f.).
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