Rechtsprechung
| BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2258; ; BGB § 2358; ; FGG § 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 2084 § 2258 § 2358; FGG § 12
Auslegung letztwilliger Verfügungen bei Erbeinsetzung unter Berücksichtigung des Schuldenstandes - Beweiserhebung zur Ermittlung des Erblasserwillens durch Vernehmung des beratenden Rechtsanwaltes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Testamentes; Notarieller Erbvertrag zwischen Ehepartnern und Sohn; Widerruf eines handschriftlichen Testamentes durch Erbvertrag; Änderung eines Erbvertrages nach Tod eines Vertragspartners; Abänderung der Schlusserbeneinsetzung; Änderung einer ...
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - VI 912/99
- LG Ingolstadt - 1 T 244/00
- BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 366
- FamRZ 2003, 1227
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Auszug aus BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02
Die weitere Beschwerde kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1986, 236/239).
- VGH Bayern, 05.12.2006 - 7 B 05.2683
Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Aufbaufehler, Urteilsstil, …
Die vom Kläger zitierte erbrechtliche Rechtsprechung (BGH vom 8.7.1987 NJW 1981, 2745; BGH vom 7.11.1984 NJW 1984, 969; OLG Köln vom 31.8.1992 NJW-RR 1992, 1418; BayObLG vom 18.10.2002 FamRZ 2003, 1227; BayObLG vom 24.1.2003 FamRZ 2004, 224) kann bereits deshalb nicht für die hier vorliegende Fallkonstellation herangezogen werden, da sich keine der genannten Entscheidungen mit der Klageabweisung einer erbrechtlichen Feststellungsklage befasst. - OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen …
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