Rechtsprechung
| OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 640 e Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 4; ; EGFGB/DDR § 8 Abs. 2; ; BGB § 1717 a. F.; ; FGB § 56 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft nach früherer Abweisung einer Unterhaltsklage durch ein DDR-Kreisgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren der Vaterschaftsfeststellung; Rechtskraft eines Urteil nach dem Recht der DDR über Ablehnung der Unterhaltspflicht ohne Vaterschaftsfeststellung; Durchbrechung der Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durch Statusurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weimar, 14.11.2002 - 12 F 284/01
- OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
Papierfundstellen
- NJ 2003, 602
- FamRZ 2003, 1843
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00
Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
Das Unterlassen der Beiladung stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHR 2003, 224). - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 295/95
Vaterschaftsfeststellung bei in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt geborenen …
Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
Die Klägerin ist auch nicht durch die Frist des § 56 Abs. 2 FGB an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist nach dem Inkrafttreten des BGB, das eine Frist zur Erhebung der Vaterschaftsfeststellungsklage nicht kennt, ebenfalls gegenstandslos geworden (BGH, NJW 1997, 2053 ff.;… Staudinger/Rauscher, a.a.O., Rn. 22). - OLG Celle, 26.04.1991 - 15 U 27/90
Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
Die Klägerin ist auch nicht durch § 8 Abs. 2 EGFGB/DDR an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist gegenstandlos und kein fortgeltendes Recht (OLG Celle, DtZ 1991, 350;… Staudinger/Rauscher, 1996, Art. 234 § 7 EGBGB, Rn. 40;… Seidel, Münchener Kommentar, EGBGB, Art. 234 § 7, Rn. 9). - BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92
Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden …
Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
Dazu hat der BGH (FamRZ 1974, 87) entschieden, dass der frühere Grundsatz aufrecht erhalten worden ist, wonach ein Statusurteil die Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durchbricht.
- OLG Saarbrücken, 10.08.2005 - 9 UF 171/04
Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtskräftige …
(vgl. Thüringer OLG, FamRZ 2003, 1843 ff;… Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., 2005, § 1600d, Rn. 4;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FG, 14. Aufl., 1999, § 55b, Rn. 6; zur alten Rechtslage bereits BGH, FamRZ 1997, 876 ff;… OLG Düsseldorf, FamRZ 1976, S. 226 f.;… BGB-RGRK/Böckermann, 12. Aufl., Bd. IV, 3. Teil, §§ 1589-1740g, 1999, § 1600n, Rn. 9; vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2003, 1833 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 253; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 271; ; ZPO § 295; ; ZPO § 301; ; ZPO § 333; ; ZPO § 496; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
- rechtsportal.de
Heilung eines Verfahrensmangels nach § 295 ZPO - Voraussetzungen für ein Teilurteil nach § 301 ZPO
- Wolters Kluwer
Ausübung des Rügerechts durch ausdrückliches oder schlüssiges Verhalten; Auswirkungen auf das Rügerecht durch Nichterscheinen bzw. Nichtverhandeln zur Sache; Teilweises Nichtverhandeln auf einen teilurteilsfähigen Teil des Verfahrens ; Zulässigkeit und Voraussetzungen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Jena, 11.11.2002 - 44 F 622/01
- OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1843
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99
Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung
Auszug aus OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02
Es ist zu unterscheiden zwischen teilweisem Nichtverhandeln und unvollständigem Verhandeln; teilweises Nichtverhandeln - nur dabei handelt es sich um ein Nichtverhandeln i. S. des § 333 ZPO - ist nur anzunehmen, wenn sich das Nichtverhandeln auf einen teilurteilsfähigen Teil des Verfahrens bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001 = NJW 2002, 145-146 = FuR 2002, 37-39).Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstandes ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001 = NJW 2002, 145-146 = FuR 2002, 37-39 m.w.N.).
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