Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1581 1578 1573 Abs. 2
Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung eines Unterhaltsanspruchs von einem Aufstockungsunterhalt in einen Altersunterhalt; Kriterien für die Berechnung eines angemessenen Rentenunterhalts; Notwendigkeit der Verwertung einer Erbschaft; Verpflichtung zum angemessenen Wirtschaften des Verpflichteten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bingen, 20.12.2001 - 8 F 394/01
- OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 146
- FamRZ 2003, 313 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
Soweit die Rente der Beklagten auf dem bei Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleich beruht, handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des BGH gleichsam um ein Surrogat für ihre Haushaltsführung in der Ehe und ist daher ebenfalls als Ehe prägendes Einkommen in die Bedarfsbemessung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001, NJW 2002, 436 ff.; so auch schon der erkennende Senat im Urteil vom 26. September 2001, 9 UF 535/00). - BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Angemessenheit des Unterhalts
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
In diesem Fall schlägt der Unterhaltsanspruch des Berechtigten in einen Billigkeitsanspruch um, dessen Umfang das Gericht unter Abwägung der beiden Eheleuten zur Verfügung stehenden Mittel sowie der beiderseits zu befriedigenden Bedürfnisse nach individuellen Gesichtspunkten zu bestimmen hat (BGH FamRZ 1990, 260 ). - OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
Die hierdurch eingetretene Ersparnis (vgl. hierzu BGHZ 95, 343, 344; OLG Hamm FamRZ 2000, 311 ) bemisst der Senat, ebenso wie die Beklagte mit mindestens 150 EUR (bis Ende 2001 293, 37 DM) monatlich. - OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
Begriff der Mutwilligkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
Soweit die Rente der Beklagten auf dem bei Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleich beruht, handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des BGH gleichsam um ein Surrogat für ihre Haushaltsführung in der Ehe und ist daher ebenfalls als Ehe prägendes Einkommen in die Bedarfsbemessung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001, NJW 2002, 436 ff.; so auch schon der erkennende Senat im Urteil vom 26. September 2001, 9 UF 535/00). - OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 34/96
Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners
Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
Dieser ist i.d.R. nach unten begrenzt durch den für die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern maßgebenden "notwendigen" Unterhalt und nach oben durch den gegenüber volljährigen Kindern geltenden "angemessenen" Unterhalt (…BGH aaO.) und beläuft sich nach der Rechtsprechung des Senates regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen (so auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1997, 426 ).
- OLG München, 01.08.2002 - 16 UF 1748/00
Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern …
§ 362 Abs. 2 BGB scheidet aus, weil die Ehefrau an den Schwiegervater nicht zum Zweck der FamRZ 2003, 313 , Anm. S. u. 2. S. u. 3. S. u. 4. S. u. 5. S. u. 6. MünchKomm/Koch, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rn. 23 ff.; Staudinger/ Thiele, Neub.MünchKomm/Koch, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rn. 19 m. w. N. FamRZ 2003, 313 Anm. NJW 1995, 1889, 1890 m. w. N. MünchKomm/Koch, 4. Aufl., vor § 1363 BGB Rn. 18 und 23. Z. B. BGH NJW 1992, 427, 428. BGH MDR 1999, 933, 934. Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., § 313 BGB Rn. 17 m. w. N.; BGH MDR 1993, 963, 964.18 BGH NJW 1992, 2690, 2691; MünchKomm/Roth, 4.Aufl., § 313 BGB Rn. 66 ff. 19 NJW 1992, 427, 428 m. w. N. RNotZ 2003, Heft 6 5.1.
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
Erwerbsobliegenheit des bisher haushaltsführenden Ehegatten nach Trennung
Dieser ist i.d.R. nach unten begrenzt durch den für die Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern maßgebenden "notwendigen" Unterhalt und nach oben durch den gegenüber volljährigen Kindern geltenden "angemessenen" Unterhalt (…BGH aaO.) und beläuft sich nach der Rechtsprechung des Senates regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen (Urteil vom 17. Juli 2002, 9 UF 40/02; so auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1997, 426 ). - OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 16 WF 194/06
Familiensache: Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt
Etwas anderes könnte gelten, wenn der unterhaltsbedürftige Ehegatte im Ausnahmefall z. B. wegen der notwendigen Betreuung minderjähriger Kinder nicht selbst eine Erwerbstätigkeit ausüben kann und damit "ähnlich hilflos und bedürftig ist wie ein minderjähriges Kind« (BGH FamRZ 1990, 2 60; vgl. auch OLG Koblenz NJW-RR 2003, 146; OLG Nürnberg FamRZ 1996, 352).
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