Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 19; ; FGG § 50; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836 Abs. 1; FGG § 50
Anfechtbarkeit der Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Umgangsrechtsverfahren; Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung der Verfahrenspflegschaft; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde; Gesichtspunkt greifbarer Gesetzeswidrigkeit ; Unvereinbarkeit der Entscheidung mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 07.03.2001 - 16 F 368/00
- OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 323
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86
Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02
Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muss vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH, NJW-RR 1986, 738; BGH NJW 1988, 49 (51); BayObLGZ 1988, 115). - BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85
Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02
Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muss vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH, NJW-RR 1986, 738; BGH NJW 1988, 49 (51); BayObLGZ 1988, 115). - BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02
Auch in der Rechtsprechung zum Vormundschaftsrecht wird vertreten, dass eine berufsmäßige Betreuung unabhängig von der Anzahl der Vormundschaften oder des erforderlichen Zeitaufwands immer dann vorliegt, wenn es sich nicht mehr um die Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten handelt, sondern die Tätigkeit üblicherweise nur im Rahmen einer Berufsausübung zu erwarten ist (BayObLGZ 1997, 243; OLG Karlsruhe,NJWE-FER 2001, 312, 313) und der Vormund gerade im Hinblick auf seine beruflichen Fähigkeiten im konkreten Fall ausgewählt wurde. - OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 10 WF 238/99
Zulässigkeit der Beschwerde bei Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02
Sie kann als Zwischenentscheidung daher nicht selbstständig angefochten werden (Keidel/Engelhardt § 50 Rn. 26, OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1295). - OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02
Dies entspricht auch der Rechtsprechung für die Betreuerbestellung und der damit verbundenen Feststellung des Vormundschaftsgerichts, der Betreuer führe die Betreuung berufsmäßig (OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG Bt Prax 2001, 204).
- OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03
Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung …
Zwar hat das OLG Köln (FamRZ 2001, 1643) ein Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Feststellung, dass ein Verfahrenspfleger "als Rechtsanwalt" bestellt sei, anerkannt (anderer Auffassung zur Feststellung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft: OLG Brandenburg FamRZ 2003, 323). - OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung …
Die Entscheidung eines Familiensenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.05.2002 - 9 WF 60/02 - (FamRZ 2003, 323), wonach die Feststellung, dass eine Verfahrenspflegschaft berufsmäßig geführt werde, generell nicht anfechtbar sei, betrifft nicht die vorliegende Konstellation, in der auch von dem Vertreter der Staatskasse nicht in Zweifel gezogen wird, dass dem Beteiligten zu 2. jedenfalls eine Vergütung nach § 67 Abs. 3 FGG i. V. m. § 1 BVormVG zusteht.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Hälftiger Kindergartenbeitrag als berechtigter Mehrbedarf
- rechtsportal.de
BGB § 1601 § 1602
Berücksichtigung von Kindergartenkosten bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stolzenau, 11.12.2001 - 5 F 328/01
- OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 323 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96
Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten
Auszug aus OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Dem tragen auch die Bemühungen Rechnung, möglichst jedem Kind in entsprechendem Alter einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen (BGH FamRZ 1998, 416, 417; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 415 f.). - OLG Stuttgart, 04.09.1995 - 16 WF 327/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf den Unterhaltsanspruch eines geschiedenen …
Auszug aus OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Dem tragen auch die Bemühungen Rechnung, möglichst jedem Kind in entsprechendem Alter einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen (BGH FamRZ 1998, 416, 417; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 415 f.). - OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98
Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf
Auszug aus OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Der Besuch des Kindergartens wird nach heutiger Auffassung als erzieherisch wünschenswert und für die Entwicklung des Kindes der modernen Kleinfamilie als notwendig angesehen (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884, 885 m. w. N.). - OLG München, 22.05.2000 - 12 WF 754/00
Auszug aus OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02
Die Kosten für eine Halbtagsbetreuung fallen regelmäßig über einen längeren Zeitraum im Interesse des Kindes an; dieser Mehrbedarf tritt neben den Regelbedarf nach Düsseldorfer Tabelle und begründet den Gesamtbedarf des Kindes (OLG München FamRZ 2000, 1580 f.).
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740;… Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275;… Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68;… Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230). - KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im …
Nach einer weiteren Ansicht zählen die Kosten zumindest für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens zum Bedarf des Kindes (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 64 Aufl., § 1610 Rdnr. 12; OLG Nürnberg OLGR Nürnberg 2005, 845; OLG Celle FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 884, 885). - OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06
Kindesunterhalt: Hortkosten für ganztägige Unterbringung als Mehrbedarf
Es kann dahinstehen, ob die Kosten, die für den als für die Kindesentwicklung wünschenswerten "normalen" Kindergartenbesuch von Kindern ab dem dritten Lebensjahr entstehen, gesondert neben dem an der Düsseldorfer Unterhaltstabelle orientierten Unterhalt geltend gemacht werden können (so z.B. OLG Celle, FamRZ 2003, 323) oder ob sie von den Regelbeträgen nach der Regelbetragsverordnung, bzw. von den Sätzen der Düsseldorfer Unterhaltstabelle mitumfasst werden (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1129). - OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 8 WF 140/05
Prozesskostenhilfebewilligung: Verminderung des einzusetzenden Einkommens um den …
Im Platzgeld für den Kindergarten liegt keine besondere Belastung im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO (OLG Naumburg OLGR 2000, 210; zum familienrechtlichen Mehrbedarf vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129 zum BSHG; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; a.A. OLG Celle FamRZ 2003, 323; differenzierend OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230). - OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05
Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten …
Dagegen geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte dann einen Mehrbedarf des Kindes darstellen würden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Kindesunterhalt nur entsprechend den niedrigeren Eigenkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle leiste, da in den unteren Gruppen der Düsseldorfer Tabelle der Kindesunterhaltsbedarf wegen der beschränkten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten äußerst knapp bemessen sei; ein hinzutretender Mehrbedarf könne dann durch den Tabellenbedarf nicht mehr abgedeckt werden (so: OLG Celle, FamRZ 2003, 323; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg, FF 2000, 142; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 884f.).
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