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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4268
OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01 (https://dejure.org/2002,4268)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.06.2002 - 6 UF 80/01 (https://dejure.org/2002,4268)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 6 UF 80/01 (https://dejure.org/2002,4268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 621 e; ; BGB § 1587 f Nr. 1; ; BGB § 1587 g Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 13 a; ; KostO § 99 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Rechtsfolgen eines gerichtlichen Geständnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsrente im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung und einer französischen Zusatzrente; Bindung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Schlechterstellung im Versorgungsausgleichsverfahren!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 614
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Wegen des - auch im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwendenden (BGH, FamRZ 1983, 44, 47; FamRZ 1989, 290, 291;… FamRZ 1996, 97, 98, Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, a.a.O., § 621 e ZPO, Rz. 20) - Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) ist für diesen Zeitraum eine Abänderung zu Gunsten der Ehefrau über den vom Familiengericht titulierten Betrag von (314,26 DM oder) 160, 68 EUR hinaus nicht vorzunehmen.
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94

    Bewertung von Anrechten beim Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerk für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Wegen des - auch im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwendenden (BGH, FamRZ 1983, 44, 47; FamRZ 1989, 290, 291; FamRZ 1996, 97, 98, Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, a.a.O., § 621 e ZPO, Rz. 20) - Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) ist für diesen Zeitraum eine Abänderung zu Gunsten der Ehefrau über den vom Familiengericht titulierten Betrag von (314,26 DM oder) 160, 68 EUR hinaus nicht vorzunehmen.
  • OLG Hamm, 28.06.1988 - 9 UF 171/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Wegen des - auch im Versorgungsausgleichsverfahren anzuwendenden (BGH, FamRZ 1983, 44, 47; FamRZ 1989, 290, 291;… FamRZ 1996, 97, 98, Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, a.a.O., § 621 e ZPO, Rz. 20) - Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) ist für diesen Zeitraum eine Abänderung zu Gunsten der Ehefrau über den vom Familiengericht titulierten Betrag von (314,26 DM oder) 160, 68 EUR hinaus nicht vorzunehmen.
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Auch unstreitige Tatsachen oder - wie hier - tatsächliche Zugeständnisse sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1225; NJW-RR 1997, 971; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 431.432; OLG Köln, FamRZ 1991, 117, 118;… Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 25).
  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 67/82

    Zur Rückforderung einer Zweckschenkung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Offenbleiben kann, ob hier eine Zweckschenkung vorliegt - dabei wird nach Inhalt oder Geschäftsgrundlage des Rechtsgeschäfts ein über die Zuwendung an den Beschenkten hinausgehender Zweck verfolgt, auf dessen Vollziehung kein Anspruch besteht, dessen Nichterreichen aber Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB auslösen kann (BGH, NJW 1984, 233;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 525, Rz. 11) - wie der Ehemann geltend macht.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97

    Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Zudem ist entgegen der Handhabung des Familiengerichts der anzurechnende Betrag aus der im Wege des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichs übertragenen Anwartschaft zu aktualisieren (BGH, FamRZ 2000, 89, 92).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ZB 55/88

    Wertausgleich für betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden nach Ende der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Zwar ist das Rechtsmittelgericht im Versorgungsausgleichsverfahren - auch beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (BGH, FamRZ 1990, 605) - regelmäßig weder an förmliche Sachanträge noch an anderweit zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden, sondern hat die dem Gesetz entsprechende Entscheidung zu treffen, sofern nicht eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels oder das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegenstehen (BGH, FamRZ 1992, 165; FamRZ 1984, 991).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Auch unstreitige Tatsachen oder - wie hier - tatsächliche Zugeständnisse sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1225; NJW-RR 1997, 971; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 431.432; OLG Köln, FamRZ 1991, 117, 118;… Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 25).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90

    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Zwar ist das Rechtsmittelgericht im Versorgungsausgleichsverfahren - auch beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (BGH, FamRZ 1990, 605) - regelmäßig weder an förmliche Sachanträge noch an anderweit zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden, sondern hat die dem Gesetz entsprechende Entscheidung zu treffen, sofern nicht eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels oder das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegenstehen (BGH, FamRZ 1992, 165; FamRZ 1984, 991).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01
    Dies kann wegen der Volldynamik der betrieblichen Altersversorgung des Ehemannes hier durch Anrechnung des mit Hilfe des aktuellen Rentenwerts aktualisierten öffentlich-rechtlichen Teilausgleichs auf den vollen Ausgleichsbetrag erfolgen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237; Kemnade, FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201, 1202).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1981 - 3 UF 24/81
  • OLG Frankfurt, 20.05.2016 - 4 UF 323/15

    Familienrecht: Ausgleich nach Scheidung - Teilhabeanspruch - Schuldnerverzug - …

    Dies ist aber nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, da die Antragsgegnerinnen erkennbar bewusst ihre Beschwerden auf die Frage des Beginns ihrer Leistungspflicht, nicht aber auf die Höhe der zu gewährenden Leistungen beschränkten (zu dieser Beschränkungsmöglichkeit in nichtstreitigen Familien-, namentlichen schuldrechtlichen Versorgungsausgleichssachen: OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614-616; OLGR Celle 2009, 302-305).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 127/01

    Rechtsfolgen des teilweisen öffentlich-rechtlichen Ausgleichs eins …

    Eine - soweit ersichtlich - erstmals vom Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2000, 235, 238) vertretene Gegenmeinung, der sich inzwischen die Oberlandesgerichte Celle (FamRZ 2002, 244, 246 f.), Saarbrücken (FamRZ 2003, 614, 615), Stuttgart (16 UF 155/01, nicht veröffentlicht) und - mit der hier angefochtenen Entscheidung - auch das Oberlandesgericht Oldenburg angeschlossen haben und die auch im Schrifttum Zustimmung findet (Kemnade FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch FamRZ 2000, 1201, 1203;… Wick Der Versorgungsausgleich 2004 Rdn. 341), will demgegenüber nicht den Wert als Abzugsposten berücksichtigen, der durch "Entdynamisierung" des bereits nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ausgeglichenen Teils der (nicht-volldynamischen Betriebsrente) ermittelt wird.
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im …

    Da die gesamte Versorgung des Ausgleichspflichtigen nur um den Zahlbetrag des Teilausgleichs verringert ist und nur in dieser Höhe der Ausgleichsberechtigten Zahlungen zufließen, erscheint es folgerichtig, von einer Rückdynamisierung des öffentlich-rechtlich erfolgten Teilausgleichs abzusehen und den Teilausgleichsbetrag mit seinem entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts aktualisierten dynamischen Nominalwert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen (vgl. auch Kemnade, FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201, 1203; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1528; OLG Celle FamRZ 2002, 244; im Ergebnis auch OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614).
  • OLG Celle, 12.01.2009 - 10 UF 86/08

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer Minister und einer …

    Hier ist das Beschwerdegericht nur dann an einen Antrag des Beschwerdeführers gebunden, wenn dieser damit seinen Angriff gegen die erstinstanzliche Entscheidung bewusst beschränken will (OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614, 615. Zöller/Philippi a.a.O. § 621 e Rn. 62, 63. Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber a.a.O. § 621 e ZPO Rn. 18 a. Wick a.a.O. Rn. 323).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 4 UF 99/99
    Dies ist aber nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, da die Antragsgegnerinnen erkennbar bewusst ihre Beschwerden auf die Frage des Beginns ihrer Leistungspflicht, nicht aber auf die Höhe der zu gewährenden Leistungen beschränkten (zu dieser Beschränkungsmöglichkeit in nichtstreitigen Familien-, namentlichen schuldrechtlichen Versorgungsausgleichssachen: OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614-616 ; OLGR Celle 2009, 302-305 ).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03

    Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; …

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  • OLG Köln, 23.05.2005 - 3 W 16/05

    Verfrühte Schließung eines Verklarungsverfahrens durch ein Schifffahrtsgericht

    Wie sich aus § 148 FGG ergibt, wird das Verklarungsverfahren nach den Vorschriften des FGG durchgeführt; mit dem hier gem. § 12 FGG geltenden Amtsermittlungsgrundsatz lässt sich die Möglichkeit einer Präklusion von Parteivorbringen gem. § 296 ZPO nicht in Einklang bringen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1992, 1087, 1088; OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614, 615 zu § 296 Abs. 2 ZPO; zum Verhältnis von Amtsermittlung und Präklusion vgl. auch BGH NJW-RR 1998, 1506, 1507; FG Köln, EFG 1988, 644 mit weiteren Nachweisen).
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