Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
GKG § 25 Abs. 3 S. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 25 Abs. 2 Satz 3; GKG § 25 Abs. 3 Satz 3
Mögliche Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Beschwerde gegen Streitwertfestsetzungsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung; Beschwerdefrist nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 18.01.2002 - 1A F 6/01
- OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 499
- FamRZ 2004, 1227
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96
Beginn der Sechsmonatsfrist für die Einlegung der Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03
Im Einzelfall mag es ein über den Ablauf der Frist hinaus bestehendes Interesse an einer Änderung der Streitwertsfestsetzung geben; dieses hat jedoch gegenüber dem Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten zurückzutreten, die vom Zeitpunkt des Fristablaufs auf deren Bestand vertrauen dürfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - 15 WF 2905/98 - NJW-RR 1999, 653; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 1992 - BS VI 62/92 - NvwZ-RR 1993, 167; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 - NvwZ-RR 1997, 196). - OVG Hamburg, 24.07.1992 - Bs VI 62/92
Sechs-Monats-Frist; Rechtsmittelbelehrung; Entbehrlichkeit; Streitwertfestsetzung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03
Im Einzelfall mag es ein über den Ablauf der Frist hinaus bestehendes Interesse an einer Änderung der Streitwertsfestsetzung geben; dieses hat jedoch gegenüber dem Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten zurückzutreten, die vom Zeitpunkt des Fristablaufs auf deren Bestand vertrauen dürfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - 15 WF 2905/98 - NJW-RR 1999, 653; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 1992 - BS VI 62/92 - NvwZ-RR 1993, 167; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 - NvwZ-RR 1997, 196). - OLG Nürnberg, 14.09.1998 - 10 WF 2905/98
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03
Im Einzelfall mag es ein über den Ablauf der Frist hinaus bestehendes Interesse an einer Änderung der Streitwertsfestsetzung geben; dieses hat jedoch gegenüber dem Interesse der übrigen Verfahrensbeteiligten zurückzutreten, die vom Zeitpunkt des Fristablaufs auf deren Bestand vertrauen dürfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - 15 WF 2905/98 - NJW-RR 1999, 653; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 1992 - BS VI 62/92 - NvwZ-RR 1993, 167; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 10 S 18/96 - NvwZ-RR 1997, 196). - OLG Koblenz, 12.11.1993 - 14 W 653/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 160/03
Damit wurde die 6-Monats-Frist des §§ 25 Abs. 3 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 3 GKG in Lauf gesetzt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 1993 - 14 W 653/93 - AnwBl. 1995, 266).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - 13 E 786/04
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Eingangs der letzten Erledigungserklärung bei …
BGH, Beschluss vom 22.6.1966 - Ia ZR 108/63 (BPatG) - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.5.1996 - 10 S 18/96 -, NVwZ-RR 1997, 196; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 160/03 -, FamRZ 2004, 1227.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 19.02.2004 - 1Z BR 100/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 130 Abs. 2 § 1617a Abs. 2
Voraussetzungen für die Erteilung des Kindesnamens durch den sorgeberechtigten Elternteil - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bis wann kann ein Kindesname erteilt werden?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eintragung eines Randvermerks über die Namenserteilung im Geburtenbuch; Befugnis des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Namenserteilung bei dem Kind; Formelle Anforderungen an die Erklärung der Namenserteilung; Zugang der Erklärung der Namenserteilung; Knüpfung der ...
Verfahrensgang
- AG München - 721 UR III 52/03
- LG München I, 10.10.2003 - I 16 T 13205/03
- BayObLG, 19.02.2004 - 1Z BR 100/03
Papierfundstellen
- DNotZ 2004, 935
- FGPrax 2004, 119
- FamRZ 2004, 1227
- BayObLGZ 2004, 42
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 88/02
Erteilung des Kindesnamens durch sorgeberechtigten Elternteil nach Namen des …
Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 1Z BR 100/03
Die Erteilung des Kindesnamens durch den sorgeberechtigten Elternteil nach dem Namen des anderen Elternteils ist nur möglich, solange das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Bestätigung von BayObLGZ 2002, 269).Mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (§ 1626 Abs. 1 Satz 1, § 2 BGB) entfällt die elterliche Sorge und damit die Befugnis zur Namenserteilung; sie wächst auch nicht dem volljährig gewordenen Kind etwa in Gestalt eines eigenen Wahlrechts zu (BayObLGZ 2002, 269/272 m.w.N.).
- BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56
Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme
Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 1Z BR 100/03
Andere Gültigkeitsvoraussetzungen müssen - ebenso wie die Verfügungsmacht über einen Gegenstand (BGHZ 27, 360/366) - grundsätzlich im Zeitpunkt des Zugangs oder Wirksamwerdens der Erklärung vorliegen.
- OLG Bamberg, 11.03.2024 - 2 UF 44/24
Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes - Bedeutung der Eintragung und …
Als amtsempfangsbedürftige Willenserklärung wird sie gemäß § 130 Abs. 1, 3 BGB erst mit Zugang beim Standesbeamten wirksam (vgl. BGH, Beschluss v. 20.07.2016, Az. XII ZB 489/15; BayObLG, Beschluss v. 19.02.2004, Az. 1Z BR 100/03;… MüKo/BGB-v. Sachsen Gessaphe, 9. Aufl., § 1617 Rn. 23 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 27.09.2012 - 11 W 1654/12
Personenstandsrecht: Erteilung des Namens des Vaters bei nicht verheirateten …
Rn. 13 Bei den Namensbestimmungserklärungen im Sinne von § 1617 a Abs. 2 und § 1617 Abs. 1 BGB handelt es sich um im materiellen Recht geregelte Willenserklärungen, auf die grundsätzlich die allgemeinen Regeln für solche Erklärungen anzuwenden sind (BayObLG FamRZ 2004, 1227;… MünchKomm - BGB/ v. Sachsen Gessaphe, 6. Aufl. § 1617 a Rn 22, § 1617 Rn 19; Staudinger/Coester, 2007, § 1617 Rn 26; ). - VGH Bayern, 16.06.2010 - 5 ZB 09.1633
Namensänderung eines nichtehelich Geborenen nach Eintritt der Volljährigkeit
Die Einbenennung eines volljährigen Kindes, wie sie bis zum Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 nach § 1618 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB a.F. für den mit der Mutter nicht verheirateten Vater möglich war, sieht das Gesetz nicht mehr vor (BayObLG vom 19.2.2004 BayObLGZ 2004, 42 ).
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