Rechtsprechung
| BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03, 3 Z BR 212/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BRAGO § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 9; ; BRAGO § 10; ; KostO § 30; ; KostO § 31 Abs. 1
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren, Antragsbefugnis des Anwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 8 Abs. 1 § 9 § 10; KostO § 30 § 31 Abs. 1
Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und Bestellung eines neuer Berufsbetreuers; Formwirksame Einlegung der sofortigen oder einfachen weiteren Beschwerde; Anfechtbarkeit und Widerrufbarkeit einer Rücknahme einer Beschwerde bzw. einer ...
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 1034/02
- LG Augsburg, 04.09.2003 - 5 T 2486/03
- BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03, 3 Z BR 212/03
- BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
- BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
- BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1302
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01
Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01;… Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14;… wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg.Zudem ist der Rechtsgedanke des § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO i.V.m. § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG heranzuziehen, welcher ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück bei der Bewertung des Vermögens des Fürsorgebedürftigen außer Betracht lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01).
- BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166;… Korintenberg/Reimann § 30 Rn. 108;… Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37). - BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg.
- BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03
Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das …
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Dabei handelt es sich um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 2003, 87). - BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die …
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Da das Verfahren über die Bestellung und Entlassung eines Betreuers sowie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1988, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen. - BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03
Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme
- BayObLG, 15.01.1960 - BReg. 2 Z 196/59
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Dies entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1960, 10).
- BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers
Die Vermögenssorge war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. im Übrigen BayObLG MDR 1996, 751 und Beschluss vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03). - BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Streitwertfestsetzung
Deshalb ist auch die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren als Erstbeschwerde anzusehen (st. Rspr., BayObLGZ 2003, 87; BayObLG Beschluss vom 26.11.2003 AZ. 3Z BR 206/03; vgl. nunmehr auch Rohs/Wedewer/Waldner KostO § 31 Rn. 23 mwN.
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| BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03 |
Volltextveröffentlichung
- Judicialis
BRAGO § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 9; ; BRAGO § 10; ; KostO § 30; ; KostO § 31 Abs. 1
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anordnung eines ein Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und Bestellung eines neuen Berufsbetreuers; Zulässigkeit von Widerruf oder Rücknahem einer bereits erklärten Rücknahme der Beschwerde; Formwirksame Einlegung der sofortigen oder einfachen weiteren ...
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 1034/02
- LG Augsburg, 04.09.2003 - 5 T 2486/03
- BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
- BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
- BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03
- BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1302
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01
Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01;… Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14;… wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg.Zudem ist der Rechtsgedanke des § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO i.V.m. § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG heranzuziehen, welcher ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück bei der Bewertung des Vermögens des Fürsorgebedürftigen außer Betracht lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01).
- BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166;… Korintenberg/Reimann § 30 Rn. 108;… Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37). - BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
Der Verfahrensbevollmächtigte ist auch in diesem Fall zu einem Antrag auf Festsetzung des gerichtlichen Geschäftswerts befugt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 BRAGO; BayObLG FamRZ 2003, 1128; Senatsbeschluss vom 12.9.2002 - 3Z BR 292/01; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. § 31 Rn. 14; wohl auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 10 BRAGO Rn. 4; Rohs/Wedewer/Waldner Kostenordnung 80. Erg.-Lfg.
- BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03
Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das …
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
Dabei handelt es sich um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 2003, 87). - BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die …
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
Da das Verfahren über die Bestellung und Entlassung eines Betreuers sowie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1988, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen. - BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 150/03
Voraussetzungen für den Widerruf einer Beschwerderücknahme
- BayObLG, 15.01.1960 - BReg. 2 Z 196/59
Auszug aus BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03
Dies entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1960, 10).
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