Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.01.2004 - 13 WF 1049/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht der Mutter zur Zahlung von Kindesunterhalt trotz Inhaftierung; Berufung auf die haftbedingte Leistungsunfähigkeit im Lichte des Grundsatzes von Treu und Glauben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Drogensüchtige Mutter im Knast kann für ihr Kind keinen Unterhalt zahlen
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 26.11.2003 - 5 F 459/03
- OLG Koblenz, 15.01.2004 - 13 WF 1049/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 363
- FamRZ 2004, 1313
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80
Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 13 WF 1049/03
Das im Übrigen an sie zur Auszahlung gekommene Hausgeld (§§ 47, 22 StVollzG ) in Höhe von rund 70 EUR monatlich ist ihrem notwendigen Selbstbehalt zuzurechnen, weil es dazu dient, die notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens, soweit sie nicht durch die Haftanstalt gedeckt werden, zu bestreiten; hierzu gehören etwa Körperpflegemittel, Postgebühren etc. (…vgl. zum Ganzen Kalthoener/Büttner, Niepmann, die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rdz. 758 f.; BGH FamRZ 1982, 792 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 44 ). - OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96
Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse; …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 13 WF 1049/03
Das im Übrigen an sie zur Auszahlung gekommene Hausgeld (§§ 47, 22 StVollzG ) in Höhe von rund 70 EUR monatlich ist ihrem notwendigen Selbstbehalt zuzurechnen, weil es dazu dient, die notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens, soweit sie nicht durch die Haftanstalt gedeckt werden, zu bestreiten; hierzu gehören etwa Körperpflegemittel, Postgebühren etc. (…vgl. zum Ganzen Kalthoener/Büttner, Niepmann, die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rdz. 758 f.; BGH FamRZ 1982, 792 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 44 ).
- OLG Hamm, 26.10.2010 - 2 UF 55/10 Diese Geldbeträge werden dem Kläger daher erst nach seiner Haftentlassung zur Verfügung stehen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 14.01.2004, Az.: 11 UF 89/03, FamRZ 2004, 1743, Juris, Rdnr. 29; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2004, Az.: 13 WF 1049/03, FamRZ 2004, 1313, Juris, Rdnr. 2;… Wendl-Dose, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 1, Rdnr. 485 b).
Rn. 86 b) Das Hausgeld nach § 47 StVollzG NRW übersteigt regelmäßig selbst unter Berücksichtigung der freien Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und Gesundheitsfürsorge den Mindestbedarf der notwendigen Ausgaben des Inhaftierten nicht und ist ihm daher auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB zu belassen (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2004, Az.: 13 WF 1049/03, FamRZ 2004, 1313, Juris, Rdnr. 2;… Wendl-Dose, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 1, Rdnr. 485 b).
Denn die dem Kläger zur Last gelegte Straftat eines Sexuellen Missbrauchs von Kindern bezieht sich weder auf seine Unterhaltsverpflichtung der Beklagten gegenüber, noch beruht sie auf einer unterhaltsbezogenen Mutwilligkeit (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2002, Az.: XII ZR 104/2000, FamRZ 2002, 813, Juris, Rdnrn. 11, 13; OLG Hamm…, Urteil vom 14.01.2004, Az.: 11 UF 89/03, FamRZ 2004, 1743, Juris, Rdnr. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.2004, Az.: 13 WF 1049/03, FamRZ 2004, 1313, Juris, Rdnr. 3 f.).
- OLG München, 16.06.2009 - 4 UF 350/08
Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit eines Strafgefangenen
Dies ist dem Beklagten nach Treu und Glauben nur ausnahmsweise dann verwehrt, wenn die Strafhaft auf ein Fehlverhalten beruht, das sich gerade auf die Unterhaltspflicht des Beklagten gegenüber dem Kläger bezieht (BGH FamRZ 2002, 813; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 1313).
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Rechtsprechung
| AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Vaters gegen seinen Sohn auf Erteilung einer Auskunft über Einkünfte und Vermögen; Erteilung einer Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1313
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Mit der Vorlage einer Einkommenssteuererklärung genügt der Beklagte seiner Auskunftspflicht in der Regel ebensowenig (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 81, 42) wie durch Erteilung von verschiedenen Einzelauskünften und Vorlage einzelner Belege (vgl. OLG Harn FamRZ 83, 1232; OLG München FamRZ 96, 738) .des Vorjahres erstreckt (vgl. OLG München FamRZ 96, 738).
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Die Auskunft ist gemäß §§ 259, 260 BGB in der Form einer abgeschlossenen, systematischen und geordneten Zusammenstellung aller Angaben zu erteilen, die dem Kläger ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. BGH FamRZ 83, 996/998). - OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
Selbständiger; Erstreckung der Auskunftspflicht ; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Trotz Fehlens eines gesetzlichen Stichtages (anders §§ 1379, 1383, 1387 BGB ) ist die Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag zu erteilen (OLG Karlsruhe FamRZ 86, 271; OLG München FamRZ 92, 1207).
- OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92
Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Zur Vorlage einer Einkommenssteuererklärung für einen noch nicht ergangenen Einkommenssteuerbescheid oder gar zur Anfertigung einer Einkommenssteuererklärung eigens für die Zwecke des UnterhaltsVerfahrens ist der Beklagte jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet (vgl. OLG München FamRZ 93, 202/203). - OLG Hamm, 18.08.1995 - 10 WF 244/95
Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich …
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Beklagte danach noch eine Auskunft im Sinne einer geschlossenen, systematischen Aufstellung in der oben bezeichneten Form erteilt und damit den Lauf der 2-Jahres-Frist erneut in Gang gesetzt hätte (vgl. OLG Hamm FamRZ 96, 868). - OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85
Auskunftsanspruch; Vermögensgegenstand; Vorlage von Belegen; Vermögen; Einkünfte
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Trotz Fehlens eines gesetzlichen Stichtages (anders §§ 1379, 1383, 1387 BGB ) ist die Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag zu erteilen (OLG Karlsruhe FamRZ 86, 271; OLG München FamRZ 92, 1207). - OLG Koblenz, 20.08.1979 - 15 WF 457/79
Frist; Lauf; Vorprozeß; Urteil; Verkündung
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Denn öffentliche Verhandlung und Verkündung des Auskunftsurteils vom 27.03.2001 MIHIII liegen bereits mehr als 2 Jahre zurück (vgl. OLG Koblenz FamRZ 79, 1021; Amtsgericht Essen FamRZ 93, 593). - OLG Düsseldorf, 13.02.1980 - 5 UF 353/79
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Mit der Vorlage einer Einkommenssteuererklärung genügt der Beklagte seiner Auskunftspflicht in der Regel ebensowenig (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 81, 42) wie durch Erteilung von verschiedenen Einzelauskünften und Vorlage einzelner Belege (vgl. OLG Harn FamRZ 83, 1232; OLG München FamRZ 96, 738) . - OLG Hamm, 05.10.1983 - 5 UF 297/83
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Mit der Vorlage einer Einkommenssteuererklärung genügt der Beklagte seiner Auskunftspflicht in der Regel ebensowenig (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 81, 42) wie durch Erteilung von verschiedenen Einzelauskünften und Vorlage einzelner Belege (vgl. OLG Harn FamRZ 83, 1232; OLG München FamRZ 96, 738) . - AG Essen, 10.12.1992 - 104 F 209/92
Unterhaltsanspruch; Abänderungsklage; Freiwillig erhöhte Zahlung; Fristlauf
Auszug aus AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03
Denn öffentliche Verhandlung und Verkündung des Auskunftsurteils vom 27.03.2001 MIHIII liegen bereits mehr als 2 Jahre zurück (vgl. OLG Koblenz FamRZ 79, 1021; Amtsgericht Essen FamRZ 93, 593).
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