Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.10.2003 - 2 UF 276/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8087
OLG Hamm, 02.10.2003 - 2 UF 276/03 (https://dejure.org/2003,8087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 UF 276/03 (https://dejure.org/2003,8087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 UF 276/03 (https://dejure.org/2003,8087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einer sog. phasenverschobenen Ehe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Anwendung und Auslegung der Härtefallklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 2 UF 276/03
    Dabei ist weiterhin davon auszugehen, dass die Härtefallklausel eine streng begrenzte Ausnahmeregelung darstellt, die als Gerechtigkeitskorrektiv erst nach Abwägung aller Gesamtumstände in Betracht kommt (BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174).
  • OLG Köln, 04.12.1987 - 4 UF 153/87

    Begründetheit einer Beschwerde gegen einen familiengerichtlichen Beschluss …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 2 UF 276/03
    Solche Umstände können darin bestehen, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinen Pflichten im Sinne der §§ 1353, 1356, 1360 BGB nicht nachgekommen ist oder auch darin, dass dem ausgleichsverpflichteten jüngeren Ehegatten bei Durchführung des Versorgungsausgleichs keine Gelegenheit mehr zum Aufbau einer eigenen Erwerbsbiographie verbleibt (vgl. Borth, Versorgungsausgleich, S. 420; OLG Köln, FamRZ 1988, 849;… Münchener Kommentar Dörr, § 1587 c, Rdnr. 24).
  • OLG Koblenz, 20.04.2015 - 13 UF 134/15

    Versorgungsausgleich: Voraussetzungen des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs …

    Denn diese haben schon allein aufgrund ihres Alters regelmäßig noch keine angemessene Altersversorgung aufbauen können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 885 und Senatsbeschluss vom 22.11.2013 - 13 UF 605/13).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - 6 UF 73/15

    Einschränkung des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen bei einer sog. …

    Allerdings begründet der Umstand, dass ein Ehegatte aufgrund seines höheren Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit in der Ehezeit keine oder nur geringe Versorgungsanwartschaften erworben hat, für sich allein noch keine grobe Unbilligkeit, vielmehr bedarf es weiterer Umstände, die eine Inanspruchnahme des Verpflichteten als grob unbillig erscheinen lassen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.03.2013, 6 UF 44/13; OLG Hamm FamRZ 2004, 885;… Palandt-Brudermüller, BGB, § 27 Rn. 30;… Dörr in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 27 VersAusglG, Rn. 26).

    Eine grobe Unbilligkeit kann allerdings nur in Fällen des wirtschaftlichen Ungleichgewichts angenommen werden, also dann, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits klar absehbar ist, dass der Ausgleichsberechtigte bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente erzielen wird oder wenn der Ausgleichspflichtige auf die von ihm während der Ehe erworbenen Anrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist, während der Ausgleichsberechtigte hinreichend gesichert ist (BGH FamRZ 2013, 1200; 2009, 303; 2007, 1084; OLG Hamm FamRZ 2004, 885; OLG Köln FamRZ 1988, 849; OLG Celle FamRZ 1981, 1083; 2006, 1459; AG Wuppertal FamRZ 2005, 39;… Dörr in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 26, Holzwarth in: Johannsen/Henrich a.a.O.,§ 27 VersAusglG Rn. 25).

  • OLG Zweibrücken, 19.06.2007 - 6 UF 83/07

    Ausschluss des Versorgungsausgleiches bei sog. phasenverschobener Ehe

    Dazu bedarf es aber nach ständiger Rechtsprechung zusätzlich weiterer Umstände, die im Rahmen einer Gesamtabwägung zu einer groben Unbilligkeit führen (vgl. etwa bei zusätzlich langjähriger Trennung BGH FamRZ 2004, 1181, 1183; OLG Köln FamRZ 1988, 849; OLG Hamm FamRZ 2004, 885 f.).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2005 - 10 WF 1407/05

    Gebühren des Rechtsanwalts im gerichtlichen Vermittlungsverfahren gemäß § 52a FGG

    Auch wenn ein solcher Wert für das Vermittlungsverfahren, da gerichtsgebührenfrei, nicht gesondert ausgewiesen ist, kann nach Ansicht des Senates nicht auf die Vorschrift des § 23 Abs. 3 RVG zurückgegriffen werden (so aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.8.2003, FamRZ 2004, Seite 885).
  • AG Dortmund, 04.11.2005 - 175 F 252/05

    Phasenverschobene Ehe

    Rn. 9 Die Rechtsprechung verlangt jedoch zusätzliche Umstände, die den Versorgungsausgleich als nicht vereinbar mit einem gerechten Interessenausgleich erscheinen lassen (OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2003, 2 UF 276/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht