Rechtsprechung
| BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
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Anspruch auf Zusatzrente; Berechnung der Höhe der Rente bei vorzeitigem Ausscheiden nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft; Berechnung der auf Grund der Nachversicherung zu ermittelnden Vollleistung; Rechtfertigungsgründe für die Anwendung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 18 § 30d
Berechnung der Zusatzrente bei Nachversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Zusatzrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2005, 209
- NZA 2005, 299
- FamRZ 2005, 104 (Ls.)
- VersR 2004, 1590
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03
Im Hinblick auf die von der Streithelferin gerügte Verfassungswidrigkeit der §§ 18, 30d BetrAVG hat das Berufungsgericht im wesentlichen ausgeführt, daß der Gesetzgeber mit der Neufassung dieser Vorschriften den Bedenken Rechnung getragen habe, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 15. Juli 1998 (BVerfGE 98, 365) gegen § 18 BetrAVG a.F. geäußert habe. - BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03
Gewisse Ungleichbehandlungen in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes seien hinnehmbar, da die "hochkomplizierte Materie" zu Vereinfachungen zwinge und praktische Erfordernisse der Verwaltung sowie erhebliche Schwierigkeiten bei der Vermeidung der Ungleichbehandlung zugunsten einer Typisierung ins Gewicht fielen (vgl. BVerfG VersR 2000, 835, 837). - BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten
Auszug aus BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03
Gründe der Verwaltungsvereinfachung sowie der Begrenzung des Personal- und Sachkostenaufwands bei den Versorgungseinrichtungen rechtfertigen angesichts der Vielzahl von erneut zu bearbeitenden Altfällen die Anwendung des steuerlichen Näherungsverfahrens bei der Ermittlung der als Grundversorgung anzurechnenden (fiktiven) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, welches hierfür auch im Bereich der Privatwirtschaft "für den Regelfall" (BAG DB 1992, 638, 639) vorgesehen ist.
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Das Näherungsverfahren ermöglicht eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 unter 3). - BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH …
Ist - wie hier nach §§ 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 BetrAVG - zur Ermittlung der Voll-Leistung einerseits die fiktive höchstmögliche Gesamtversorgung zugrunde zu legen, ist es nicht zu beanstanden, andererseits eine fiktive höchstmögliche Grundversorgung gegenzurechnen, weil so die notwendige Kongruenz zwischen beiden Berechnungsgrößen hergestellt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03, VersR 2004, 1590 [juris Rn. 11]). - OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
Das Näherungsverfahren ermöglicht eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (BGH…, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, juris Rn. 105; Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 12 f.).Bereits im Hinblick auf die notwendige Kongruenz beider Berechnungsgrößen ist das Abstellen auf die Regelaltersrente bei Anwendung des Näherungsverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).
Rn. 86 Mit dem Ansatz von 45 Versicherungsjahren wird - wie mit dem Zugangsfaktor von 1, 0 (s.o.) - die notwendige Kongruenz zwischen beiden Berechnungsgrößen der Voll-Leistung hergestellt (BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).
Ermittelt wird also eine fiktive höchstmögliche Grundversorgung, welche von der fiktiv berechneten Gesamtversorgung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).
- OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20
Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte
Das Näherungsverfahren ermöglicht eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (BGH…, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, juris Rn. 105; Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 12 f.).Bereits im Hinblick auf die notwendige Kongruenz beider Berechnungsgrößen ist das Abstellen auf die Regelaltersrente bei Anwendung des Näherungsverfahrens nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).
Rn. 87 Mit dem Ansatz von 45 Versicherungsjahren wird - wie mit dem Zugangsfaktor von 1, 0 (s.o.) - die notwendige Kongruenz zwischen beiden Berechnungsgrößen der Voll-Leistung hergestellt (BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).
Ermittelt wird also eine fiktive höchstmögliche Grundversorgung, welche von der fiktiv berechneten Gesamtversorgung abgezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03, juris Rn. 11).
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 die Ermittlung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2f BetrAVG nicht beanstandet in einem Fall, in dem es um die Ermittlung der Voll-Leistung eines bei seinem Arbeitgeber vorzeitig ausgeschiedenen und bei der Beklagten nachversicherten Arbeitnehmers gemäß § 30d Abs. 3 Satz 1 BetrAVG ging. - OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen …
Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (…aaO unter B III 4 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 unter 3). - OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 12 U 4/08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Schadensersatzanspruch gegen die …
Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (aaO unter B III 4 unter Hinweis auf das BGH-Urteil VersR 2004, 1590 unter 3). - OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 die Ermittlung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2f BetrAVG nicht beanstandet in einem Fall, in dem es um die Ermittlung der Voll-Leistung eines bei seinem Arbeitgeber vorzeitig ausgeschiedenen und bei der Beklagten nachversicherten Arbeitnehmers gemäß § 30d Abs. 3 Satz 1 BetrAVG ging. - BGH, 17.12.2008 - IV ZB 15/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung …
Indes hat der Senat das Näherungsverfahren im Grundsatz gebilligt (Senatsurteil vom 29. September 2004 - IV ZR 175/03 - VersR 2004, 1590 unter 3), allerdings Bedenken geäußert, ob es bei Ermittlung der anzurechnenden Grundversorgung in jedem Fall den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG ausreichend Rechnung trägt (BGHZ 174, 127 Tz. 116-121). - OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 178/06
Unzumutbare Härte bei Umstellung des Zusatzversorgungssystems der VBL und der …
Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (aaO unter B III 4 unter Hinweis auf das BGH-Urteil VersR 2004, 1590 unter 3). - OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Betriebsrente eines Pflichtversicherten …
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2004 - XII ZB 165/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bezüglich der Erteilung einer Auskunft; Überprüfbarkeit der Bewertung des Rechtsmittelinteresses; Aufteilung einer Steuererstattung im Innenverhältnis von zusammen veranlagten Ehegatten
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 3 § 511a (a.F.)
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 104
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.1978 - IV ZR 82/77
Keine Minderung des Pflichtteils durch den Voraus bei testamentarischer Erbfolge
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - XII ZB 165/00
Der Bundesgerichtshof hat insofern zwei Möglichkeiten aufgezeigt: Die eine ist die Aufteilung der Steuerschuld nach dem Verhältnis der steuerpflichtigen Einkünfte, die andere die Aufteilung entsprechend dem Verhältnis der bei getrennter Veranlagung entstehenden Steuerbeträge (BGHZ 73, 29, 38). - BGH, 08.10.1991 - XI ZB 5/91
Bemessung des Streitwerts bei einer Auskunftsklage - Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - XII ZB 165/00
Die Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (st. Rspr., vgl. BGH Beschluß vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 20).
- BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten
Auch für den Fall einer Steuererstattung hat der Senat diese Frage offen gelassen (Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen
Mit Zustellung der Berufungsbegründung hat das Oberlandesgericht beiden Parteien aufgegeben "innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zum Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) vorzutragen (vgl. BGH FamRZ 2005, 104 unter II.1 der Gründe).".Dabei ist - von dem vorliegend nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen (vgl. insoweit Senatsbeschluss BGHZ 164, 63, 66 ff. = FamRZ 2005, 1986 f.) - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2007 - XII ZB 10/07 - FamRZ 2007, 1090, 1091 und vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104).
Danach hat das Berufungsgericht mit seinem Hinweis auf die entscheidende Passage in dem in FamRZ 2005, 104 veröffentlichten Senatsbeschluss die Verpflichtung aus § 139 ZPO erfüllt.
- BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04
Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht
Dagegen bestehen aus revisionsrechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105).
- BGH, 14.02.2007 - XII ZB 150/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Der Verurteilte kann dieses Interesse im Prozess über den Hauptanspruch ohne Einschränkung weiterverfolgen (st. Rspr., vgl. BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 ff.; Senatsbeschlüsse BGHZ 155, 127, 128 f.; vom 26. Oktober 2005 XII ZB 25/05 FamRZ 2006, 33, 34; vom 3. November 2004 XII ZB 165/00 FamRZ 2005, 104, 105; vom 24. Juli 2002 XII ZB 31/02 FamRZ 2003, 597; vom 24. Juni 1992 XII ZB 56/92 FamRZ 1993, 45, 46; vom 4. Oktober 1990 XII ZB 37/90 FamRZ 1991, 316; vom 30. Oktober 1991 XII ZB 127/91 NJW-RR 1992, 188, 189 und vom 27. März 1985 IVb ZB 121/84 FamRZ 1986, 796, 797; Senatsurteile vom 11. Juli 2001 XII ZR 14/00 FamRZ 2002, 666, 667 und vom 5. Mai 1993 XII ZR 88/92 FamRZ 1993, 1423).b) Die Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstandes kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf hin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von seinem Ermessen in einem dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 155, 127, 129; vom 3. November 2004 aaO S. 105;… vom 24. Juli 2002 aaO S. 597 …und vom 4. Oktober 1990 aaO S. 317).
- BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Rn. 17 Der dem Beschwerdegericht bei der Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt dahin überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (…Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597; Senatsurteile vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 und vom 4. Oktober 1990 XII ZB 37/90 - FamRZ 1991, 316, 317). - BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13
Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des …
Rn. 7 Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (…Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 17;… vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597). - BGH, 15.02.2012 - XII ZB 133/11
Betreuung: Ermessensausübung bei beantragter Beteiligung des Vaters der …
Die Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren deshalb nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob das Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt worden ist (…Senatsbeschlüsse vom 26. November 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24, Rn. 17;… vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105 und BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268). - BGH, 09.11.2011 - XII ZB 212/11
Unterhaltsstufenklage des volljährigen Kindes: Beschwer nach Verurteilung eines …
Der Unterhaltsschuldner kann deshalb die im Rahmen eines Verfahrens auf Kindesunterhalt bestehende Belegpflicht über sein Einkommen dadurch erfüllen, dass er die in dem vorzulegenden Einkommensbescheid enthaltenen Angaben zum Einkommen seiner Ehefrau schwärzt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104).Die nach der Streichung vorhandenen Angaben zum Einkommen des Antragsgegners und zu den vom Einkommen absetzbaren Beträgen genügen, um anhand der Grundtabelle die Steuerschuld des Antragsgegners fiktiv zu errechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105).
Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Rechtsfrage ist vom Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - FamRZ 1983, 680, 682 und Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104).
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des …
Rn. 17 Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (…Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597). - BGH, 26.10.2005 - XII ZB 25/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Dabei ist - von dem vorliegend nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05 - zur Veröffentlichung bestimmt) - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104; BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Senat die Bewertung des Rechtsmittelinteresses ohnehin nur darauf überprüfen kann, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 3. November 2004 aaO).
- BGH, 22.04.2009 - XII ZB 49/07
Rechtliche Ausgestaltung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunft über …
- BGH, 11.07.2012 - XII ZB 354/11
Stufenklage des Sozialleistungsträgers gegen den zum Elternunterhalt …
- BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- BGH, 25.04.2007 - XII ZB 10/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft …
- BGH, 23.05.2012 - XII ZB 594/11
Unterhaltsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verurteilung zur …
- BGH, 11.09.2013 - XII ZB 457/11
Verurteilung zur Auskunftserteilung im Kindesunterhaltsverfahren: Voraussetzungen …
- OLG Rostock, 27.03.2007 - 10 UF 96/05
Zugewinnausgleich: Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung …
- BGH, 21.03.2012 - XII ZB 420/11
Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur …
- OLG Brandenburg, 23.06.2009 - 10 UF 133/08
Ausbildungsunterhalt: Anspruch während des Besuchs eines Fachgymnasiums; …
- BGH, 11.09.2013 - XII ZB 161/13
Wert des Beschwerdegegenstandes im Zusammenhang mit Vermögensauskunft i.R.d. …
- OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 13 U 40/07
Pflicht zur Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung durch Rechtsnachfolger
- OLG Zweibrücken, 14.10.2009 - 4 U 75/09
Berufungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit einer Berufung wegen bloß "formaler" …
- OLG Dresden, 15.02.2005 - 21 UF 54/05
Streitwert bei Auskunfts- und Abänderungsverfahren
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