Rechtsprechung
| BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1767 Abs. 1, § 1741 Abs. 1
Erwachsenenadoption bei beabsichtigter Hofnachfolge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1741 Abs. 1 Satz 1 § 1767 § 1769
Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Erwachsenenadoption im Falle der Entstehung des Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Onkel und Nichte durch gemeinsame Arbeit in der Landwirtschaft ; Notwendigkeit der Anhörung der Kinder des Annehmenden noch vor der Annahme; Sittliche Rechtfertigung ...
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - XVI 6/03
- LG Ingolstadt, 21.11.2003 - 1 T 1373/03
- BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 131
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02
Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche …
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Die vom Tatrichter verfahrensfehlerfrei festgestellten einzelnen Umstände sind für das Gericht der weiteren Beschwerde zwar bindend; ihre Bewertung im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffs obliegt aber im vollen Umfang seiner Nachprüfung (BayObLGZ 2002, 236/238).Deswegen kann die Adoption auch, wenn sie im Hinblick auf die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (BayObLG NJW 1985, 2094; BayObLGZ 2002, 236/241).
- BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99
Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Volljährigen kann daher nur nach dem äußeren Verhalten der Beteiligten und ihren vergangenen und gegenwärtigen Lebensumständen beurteilt werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 172; OLG Zweibrücken NJW-FER 1999, 295/296). - BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94
Erwachsenenadoption eines Ausländers
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie sie bei leiblichen Eltern und Kindern typischerweise gegeben ist (BayObLG FamRZ 1996, 183/184;… Staudinger/Frank § 1767 Rn. 15).
- BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen …
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Deswegen kann die Adoption auch, wenn sie im Hinblick auf die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (BayObLG NJW 1985, 2094; BayObLGZ 2002, 236/241). - BayObLG, 22.11.1999 - 1Z BR 124/99
Rechtlichen Gehör ehelicher Kinder bei einer Stiefkindadoption
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
Der Senat kann in der Sache nicht abschließend entscheiden, weil das Landgericht die gemäß § 1769 BGB zwingend erforderliche Anhörung und Beteiligung des bereits als Kind des Beteiligten zu 1 angenommenen Bruders der Beteiligten zu 2 unterlassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 121/122). - BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 89/99
Weiterführung des Begleitnamens nach einer Adoption
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
c) Gemäß § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB ist eine sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist oder wenn das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses für die Zukunft zu erwarten ist (vgl. § 1767 Abs. 2 i.V.m. § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLG FamRZ 2001, 118;… Staudinger/Frank BGB 13. Bearb. § 1767 Rn. 20, 21, 24). - RG, 25.03.1935 - IV B 64/34
Was ist unter Herstellung eines dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechenden …
Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04
aa) Die materielle Nachprüfung des Adoptionsvertrages daraufhin, ob "begründete Zweifel daran bestehen, ob durch die Annahme ein dem Eltern- und Kindes-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll", war erstmals durch § 1754 Abs. 2 Nr. 2 BGB in der Fassung des Gesetzes gegen Missbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kindes statt vom 23.11.1933 gefordert worden, um aufgetretenen "Verfallserscheinungen", nämlich dem "Schachern" mit dem Namen alter bekannter Familien, zu begegnen (RGZ 147, 220/222 f.; BGH FamRZ 1957, 126/127).
- OLG München, 25.09.2019 - 33 UF 918/19
Zur Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Annehmendem und einem …
So besteht vielfach ein - hergebrachten Wertvorstellungen auf dem Lande entsprechendes - Bedürfnis, kinderlosen Personen die Regelung der Hofnachfolge wie zwischen Eltern und Kindern mit Hilfe einer Adoption zu ermöglichen (BayObLG MittBayNot 2004, 443). - OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08
Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund …
§ 1767 Abs. 1 Hs. 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere dann anzunehmen ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131). - OLG München, 10.01.2011 - 33 UF 988/10
Erwachsenenadoption: Notwendige Gesamtabwägung der Interessen der Beteiligten mit …
Rn. 10 Die Beantwortung der Frage, ob die Annahme eines Volljährigen als Kind sittlich gerechtfertigt ist, muss sich an dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis orientieren, das durch die Adoption nachgebildet wird (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1651/52; FamRZ 2005, 131/132 je m. w. N.).Das Bedürfnis nach Fürsorge des Annehmenden für den Angenommenen, das bei der Minderjährigenadoption im Vordergrund steht, tritt bei der Erwachsenenadoption dagegen oft zurück gegenüber dem Bedürfnis des Annehmenden, selbst die Fürsorge zu erfahren, die Kinder ihren Eltern im Alter zukommen lassen (BayObLG NJW 1985, 2094; BayObLGZ 2002, 236/241; BayObLG FamRZ 2005, 131/132 je m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05
Adoption: Sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen
aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.;… OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245;… Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (…Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).Dies bedeutet, daß die vom Tatrichter verfahrensfehlerfrei festgestellten einzelnen Umstände für das Rechtsbeschwerdegericht zwar bindend sind, deren Bewertung dahingehend, ob sie in ihrer Gesamtheit ausreichen, die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs zu erfüllen, aber eine der uneingeschränkten Nachprüfung unterliegende Rechtsfrage darstellt, deren unrichtige Beantwortung eine Gesetzesverletzung bedeutet (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131;… auch OLG Hamm, a.a.O.;… Meyer-Holz, a.a.O, Rdn. 27 zu § 27 - jeweils m.w.N.).
Das Landgericht war sich erkennbar bewußt, daß es für die im Subjektiven liegende Frage, ob ein - von ihm durchaus bejahter - enger persönlicher Kontakt zwischen Erwachsenen einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht, ebenso wie für die Feststellung bestimmender Adoptionsmotive keine objektiv faßbaren Kriterien gibt, so daß die Beurteilung allein nach dem äußeren Verhalten der Beteiligten und ihren vergangenen und gegenwärtigen Lebensumständen (vgl. BayObLG, FamRZ 2005, S. 131f., 132) sowie aufgrund der Angaben der Beteiligten hierzu zu erfolgen hat.
- OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …
Denn in Rechtsprechung und Literatur wird die Erwachsenenadoption als legitimes Mittel zur Fortführung des "Lebenswerks" angesehen und das Ziel der Fortführung des Lebenswerks als familienbezogenes (nicht wirtschaftliches) Motiv anerkannt, wobei hierunter (neben der Hofübernahme oder Praxisnachfolge) auch die Unternehmensnachfolge fällt (siehe etwa BayObLG NJW 1985, 2094, FamRZ 2002, 1653, 1654 und FamRZ 2005, 131, 132;… MüKo BGB/Maurer, a.a.O., § 1767 Rn. 26;… Staudinger/Frank, BGB, Neubearb. 2007, § 1767 Rn. 21, jew. m.w.N.) worauf das Landgericht auf LGU S. 21 oben hingewiesen hat.Aus einem von den Adoptionsbeteiligten hergestellten Zusammenhang von Adoptionswunsch und "Nachfolge" kann gerade nicht geschlossen werden, dass der ausschlaggebende Zweck der Adoption wirtschaftliche Gründe seien (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131, 132).
- OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09
Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen
Der Senat kann die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts nur darauf überprüfen, ob diese rechtsfehlerfrei getroffen wurden; ihre Bewertung dahingehend, ob sie die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs der sittlichen Rechtfertigung ausfüllen, unterliegt dagegen der uneingeschränkten Nachprüfung durch den Senat (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 21. April 2004, 1Z BR 019/04, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22. Juli 2005, 14 Wx 31/05, NJW-RR 2006, S. 364 f.). - OLG München, 08.05.2009 - 31 Wx 147/08
Volljährigenadoption: Ablehnung einer Volladoption wegen überwiegender Interessen …
§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere dann anzunehmen ist, wenn zwischen dem Annehmenden und der Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131). - OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14
Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung
§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere dann anzunehmen ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131). - OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09
Volljährigenadoption: Sittliche Rechtfertigung bei beabsichtigter Sicherung eines …
§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind insbesondere dann anzunehmen ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131). - LG Saarbrücken, 26.09.2008 - 5 T 187/08 Für die Beantwortung der Frage, ob aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes der Beziehung der Beteiligten geschlossen werden kann, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist oder ob es noch entstehen wird, muss sich das entscheidende Gericht weitgehend an den Angaben der Beteiligten orientieren, soweit diese glaubhaft sind (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 131, 132; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 1690).
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