Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 16 UF 50/03 UG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
FGG § 6; ; FGG § 9 S. 2; ; FGG § 15 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; BGB § 1915 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1795 ; BGB § 1915 Abs. 1
Ablehnung des Umgangspflegers wegen Parteilichkeit? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 6 § 9 S. 2 § 15 Abs. 1 S. 1
Ablehnung des Umgangspflegers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Umgangspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss von Personen zur Wahrnehmung des Amtes zur Umgangspflege bei Bestehen eines Interessenkonflikts; Darlegung und Glaubhaftmachung von Gründen für die Ablehnung eines Umgangspflegers
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1571
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 19.02.2003 - 15 WF 36/03
Ablehnung des Verfahrenspflegers wegen Befangenheit ; Bestellung nach § 50 Gesetz …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 16 UF 50/03
Deshalb finden die Vorschriften des §§ 15 Abs. 1 S. 1 FGG, 406 Abs. 5 ZPO und §§ 9 S. 2, 6 FGG, 46 Abs. 2 ZPO - welche die Ablehnung eines Sachverständigen und eines Dolmetschers regeln - keine entsprechende Anwendung (vgl. ebenso OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2003, Az.: 15 WF 36/03 - zitiert nach Juris - für den Fall der Ablehnung eines Verfahrenspflegers).
- OLG Köln, 08.06.2016 - 10 UF 200/15
Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf den Kindesvater allein
Deshalb finden die Vorschriften, welche die Ablehnung eines Sachverständigen oder eines Dolmetschers regeln, keine entsprechende Anwendung (vgl. Vogel, FPR 2010, 43 (45), unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.06.2004 - 16 UF 50/03, FamRZ 2005, 1571; OLG Celle, Beschl. v. 19.02.2003 - 15 WF 36/03, FGPrax 2003, 128). - OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 9 UF 80/11
Elterliche Sorge: Übertragung allein auf den Vater wegen psychischer Erkrankung …
Die Vorschrift ist auch nicht entsprechend auf den Verfahrenspfleger anwendbar, der nicht die Stellung einer Hilfsperson des Gerichts (wie etwa ein Dolmetscher) hat, sondern selbständiger Interessenvertreter des Kindes ist, der den Eltern gegenüber nicht zur Neutralität verpflichtet ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1571; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1980;… Keidel/Kuntze/ Engelhardt, FGG, 15. A., § 50 Rz. 12, 48).
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