Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht (Erbschaftsbesitzer); Hinlänglichkeit von wenig spezifischen Angaben zur Art der Gegenstände in einem Nachlassbestandsverzeichnis; Überprüfung der Verhängung eines Zwangsgeldes
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 16 O 193/03
- OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 160
- FamRZ 2005, 394
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 109/91
Auskunft, Nachlaß, fiktiver, Verzeichnis, Ergänzung, Eidesstattliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 26.06.2000 - 20 WF 329/00
Zum Einwand der Erfüllung im Rahmen der Vollstreckung nach § 888 ZPO
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 14.02.1994 - 7 W 2072/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 05.10.2026 - 9 Ta 87/26
Keine inhaltliche Prüfung der DSGVO-Auskunft im Vollstreckungsverfahren
Eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Anspruchs auf Auskunftserteilung zudem dann nicht, wenn sie offensichtlich nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder offenbar unvollständig ist (Hessisches LAG 1. Oktober 2012 - 12 Ta 173/12; OLG Koblenz 22. September 2004 - 5 W 574/04; OLG Hamburg 31. Januar 2002 - 3 U 72/01).. - OLG Köln, 26.07.2018 - 9 W 15/18
Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Ist dagegen die Auskunft in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, steht aber ihre Richtigkeit in Zweifel, kann dem nicht durch eine Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 ZPO begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. September 2011 - I-2 W 26/11 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2004 - 5 W 574/04 -, juris). - OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10
Durchsetzung von Ansprüchen des Pflichtteilsberechtigten auf ergänzende Auskunft …
Insoweit - aber eben auch nur insoweit - können dann auch Zwangsmittel festgesetzt werden (OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160, 161).
- OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung …
Für die erfüllungs- und damit zwangsvollstreckungsrechtlich relevanten Folgen einer mangelhaften Auskunft ist zu differenzieren: Wird die Lückenhaftigkeit unmittelbar aus den Erklärungen des Schuldners deutlich, etwa weil bestimmte Gruppen von Nachlassgegenständen völlig fehlen oder der Verpflichtete den Umfang seiner Verpflichtung rechtsirrig falsch eingeschätzt hat, so sind die formellen Anforderungen an eine geordnete Auskunft nicht erfüllt (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394).Vielmehr ist der Frage, ob die erteilten Auskünfte korrekt und erschöpfend sind, im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nachzugehen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 434;… Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 42;… Gruber in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2012, § 888 Rdn. 12).
- OLG Saarbrücken, 06.09.2019 - 5 W 45/19
Bei einer Stufenklage ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich einheitlich für …
Ist die Unvollständigkeit auf einen Umstand zurückzuführen, der seine Ursache nicht in einer unzureichenden Sorgfalt im Sinne von § 260 Abs. 2 hat, sondern z.B. in (bisher) fehlender Kenntnis des Auskunftsverpflichteten, so besteht ebenfalls Anspruch auf Wiederholung des Auskunftsverlangens bzw. die Möglichkeit der Ergänzung des Verzeichnisses (…Herzog in: Staudinger, 2015, § 2314 Rn. 84ff; OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394;… BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381). - OLG Saarbrücken, 31.01.2025 - 5 W 84/24
Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten durch …
Anhaltspunkte dafür, dass diese Angaben lückenhaft waren und deshalb ein - ausnahmsweise bei offensichtlicher Unvollständigkeit anzuerkennender - Anspruch auf Ergänzung der Auskunft bestand (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1952 - IV ZR 45/50, LM § 260 BGB § 1; RG, Urteil vom 12. Januar 1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44; OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777;… Lange, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2314 Rn. 35), liegen nicht vor und folgen insbesondere nicht daraus, dass zur korrekten Ermittlung des Wertes der Zuwendung (s. dazu BGH, Urteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252; Senat, Beschluss vom 5. August 2022 - 5 W 48/22, VersR 2022, 1281), den das Landgericht als unstreitig angesehen hat, weitere Informationen - auch - zum Deckungsverhältnis zwischen der Erblasserin und dem Versicherer erforderlich gewesen wären. - OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - 5 W 77/24
Beschwerde gegen eine Zwangsgeldverhängung zur Erzwingung einer titulierten …
Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Erteilung der Auskunft ein - u.U. im Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzbarer - Anspruch auf Ergänzung nur ausnahmsweise in Betracht kommt; dies insbesondere jedoch dann, wenn die Angaben - wie hier - schon auf den ersten Blick unvollständig sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1952 - IV ZR 45/50, LM § 260 BGB § 1; OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160). - LAG Hessen, 01.10.2012 - 12 Ta 173/12
Bestimmtheit und Erfüllung von Auskunftsansprüchen in der Zwangsvollstreckung; …
Eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Anspruchs auf Auskunftserteilung dann nicht, wenn sie nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder offenbar unvollständig ist (OLG Köln Beschluss v. 10.2.2005; Az.: 5 W 123704; OLG Koblenz Beschluss v. 22.9.2004 Az.: 5 W 574/04; OLG Hamburg 31.01.2002 Az.: 3 U 72/01: BGH 17.05.2001 - I ZR 291/98). - OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 13 WF 58/15
Rechtfertigung von Zwangsmitteln gegen einen Auskunftsschuldner; Erfüllung eines …
Geht es um die Präzisierung erteilter Auskünfte oder gar um deren Richtigkeit, so ist dieser Streit nicht im Zwangsmittelverfahren auszutragen, sondern in den Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ( § 260 II BGB ) oder zur Hauptsache (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 160, 161 [OLG Koblenz 22.09.2004 - 5 W 574/04] ). - OLG Hamm, 12.03.2010 - 25 W 77/10
Beantragung der Verhängung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner; Erfüllung des …
Zweifeln in dieser Richtung muss im Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nachgegangen werden (OLG Koblenz FamRZ 2005, 394).
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