Rechtsprechung
| OLG Jena, 14.10.2004 - 9 W 527/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwandsentschädigung für Eltern als Betreuer, Betreuermehrheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835a § 1899 § 1908i Abs. 1
Aufwandsentschädigung der zu Betreuern bestellten Eltern eines volljährigen Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwandspauschale bei gemeinsamer Betreuung eines Kindes; Persönlicher Anspruch des Betreuers auf Aufwandsentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 02.09.2004 - 1 T 80/04
- OLG Jena, 14.10.2004 - 9 W 527/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 478 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02
Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter …
Auszug aus OLG Jena, 14.10.2004 - 9 W 527/04
Eine Einschränkung dahin, dass im Falle der Bestellung mehrerer Personen die Pauschale nur anteilsmäßig zu zahlen sei, ist weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien zu entnehmen (vgl. BayObLG Beschl. vom 16.10.2002, Az. 3 Z BR 188/02).Der Senat sieht sich in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLG Beschl. vom 16.10.2002, Az. 3 Z BR 188/02) und dem OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. vom 24.10.2002, Az. 25 W 82/02), die ebenfalls den als Betreuern bestellten Eltern eines volljährigen Kindes unabhängig voneinander die volle Aufwandsentschädigung zugesprochen haben.
- OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05
Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter …
Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348;… Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben. - LG Koblenz, 26.04.2010 - 2 T 220/10
Zur Aufwandsentschädigung
Dies entspricht auch bislang einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2005, 15 W 465/04 , zitiert nach JURIS; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Oktober 2004, FamRZ 2005, 478 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2002, 25 Wx 82/02, zitiert nach JURIS; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2002, 3Z BR 188/02 , zitiert nach JURIS). - LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10
Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den …
Dementsprechend teilt die Kammer die etwa von BayObLG FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002 - 25 Wx 82/02, zitiert nach [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2005 - 15 W 465/04, zitiert nach [...]; OLG Jena FamRZ 2005, 478 ; LG Koblenz BtPrax 2010, 189; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB § 1835 a Rn. 8 vertretene Ansicht, dass jedem ehrenamtlichen Betreuer die Auslagenpauschale ungeschmälert zusteht.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 2084
Ernennung eines Testamentsvollstreckers mit gleichzeitiger Übertragung der Verfügungsbefugnis über alle Konten und Bankdepots - rechtsportal.de
BGB § 133 § 2084
Testamentsauslegung im Falle der Bestimmung einer Person zum Testamentsvollstrecker und zum Verfügungsberechtigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Bestimmung zur Alleinerbin; Berücksichtigung der Wertverhältnisse der einzelnen Zuwendungen
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren - VI 242/99
- LG Kempten - 42 T 1812/03
- LG Kempten - 42 T 243/03
- BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1593
- FamRZ 2005, 478
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st.Rspr.). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st.Rspr.). - BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st.Rspr.). - BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
Auszug aus BayObLG, 03.06.2004 - 1Z BR 5/04
Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st.Rspr.).
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 17.08.2004 - 2 T 390/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Umfang pauschalierter Betreuervergütung
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 12.05.2004 - 7 XVII 1840
- LG Koblenz, 17.08.2004 - 2 T 390/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 478
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01
Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung
Auszug aus LG Koblenz, 17.08.2004 - 2 T 390/04
Auf den amtsgerichtlichen Beschluss kann nämlich § 323 ZPO entsprechend zur Anwendung gebracht werden (vgl. OLG Jena, FamRZ 2001, 1243), so dass nachträgliche Veränderungen mit ihrem Eintritt Berücksichtigung finden können, ohne dass der ursprüngliche Beschluss befristet werden müsste.
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Rechtsprechung
| AG Koblenz, 17.11.2004 - 2L XVII 242/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 478 (Ls.)
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