Rechtsprechung
| BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1748 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1748 Abs. 1
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes durch Stiefvater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption des Kindes durch den Stiefvater; Folgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung durch die Bezeichnung einer nicht fristgebundenen Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...
Verfahrensgang
- AG Augsburg - 406 Reg XVI 22/00
- LG Augsburg, 18.05.2004 - 5 T 472/04
- BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 541
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03
Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung zur Adoption
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLGZ 2003, 232/236 m.w.N.). - BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater
- BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes - …
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
Steht ihm - wie hier - die elterliche Sorge nicht zu, können nur noch die verbleibenden Pflichten verletzt werden, nämlich die Unterhaltspflicht und die sich aus dem Umgangsrecht des Kindes und der Eltern ergebenden Pflichten (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1142/1143f).
- BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86
Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
Die Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption erfordert deshalb eine strikte Orientierung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens dieses Elternteils in seiner Verantwortung gegenüber dem Kind (vgl. BVerfG FamRZ 1988, 807;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1748 Rn. 1). - BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
b) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Annahme als Kind gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB der Einwilligung eines Elternteils auch dann bedarf, wenn diesem, wie hier, die elterliche Sorge nicht zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349). - BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88
Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der …
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109;… Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20). - BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98
Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme …
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
In der Nichtzahlung des Kindesunterhalts über einen langen Zeitraum kann nur dann eine gröbliche Pflichtverletzung gesehen werden, wenn sie von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 55; NJWE-FER 1998, 173). - BayObLG, 05.05.1978 - BReg. 1 Z 18/78
Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109;… Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20).
- LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09
Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption …
1981, 131, 138; NJW-RR 1997, 1364 = FamRZ 1998, 55, 56; BayObLGZ 2003, 232-239 = NJW-RR 2004, 578 = FamRZ 2004, 397, 398; FPR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2008, § 1748 Rn. 8; Frank in J. von Staudingers, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4, Neubearbeitung 2007, § 1748 Rn. 27).Fehlt sie, ist der Elternteil dem Kind gegenüber gänzlich teilnahmslos, es ist ihm gleichgültig (BayOblG FPR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687).
1 Z 101/83">FamRZ 1984, 417, 419; NJW-RR 1994, 903 = FamRZ 1994, 1348, 1349; BayObLGZ 1996, 276 = NJWE-FER 1997, 248 = FamRZ 1997, 514, 516; FamRZ 2002, 1142, 1144; BayObLGZ 2003, 232 = NJW-RR 2004.578 = FamRZ 2004, 397; FÜR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Hamm OLGZ 1992, 15 = FamRZ 1991, 1103, 1106), etwa wer sein Kind in der Obhut Dritter (Privatpersonen oder Heim) aufwachsen lässt, ohne über eine längere Zeit einen ihm nach den jeweiligen Umständen zumutbaren persönlichen Erziehungsbeitrag zu leisten, z.B. durch Besuche oder brieflichen Kontakt (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687;… Münchener Kommentar, a.a.O).
- OLG Frankfurt, 16.01.2026 - 1 UF 77/25
Vorlagebeschluss zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1748 Abs. 3 BGB
Auch im Fall der Gleichgültigkeit, der insbesondere dann anzunehmen ist, wenn den Elternteil das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (…vgl. Staudinger/Helms, BGB § 1748 Rn. 28; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1064; BayObLG FamRZ 2005, 541; bereits BT-Drs. 7/421 S. 8), erfordert die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ein Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit (vgl. auch LG Bochum 21.10.2011 - 7 T 104/09, ZKJ 2012, 150, 153;… Staudinger/Helms, BGB § 1748 Rn. 29).
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