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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4364
BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07 (1) (https://dejure.org/2007,4364)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07 (1) (https://dejure.org/2007,4364)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 BvR 1426/07 (1) (https://dejure.org/2007,4364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BGB § 1671; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Elternrechts wegen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater; Berücksichtigung des Kindeswillens bei der gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung; Darlegung kinderpsychologischer Sachkunde bei Äußerung des Kindes zum gewünschten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1797
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    a) Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts wie auch aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, ergeben sich auch Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung im Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Wird eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich, weil sich die Eltern bei der Ausübung des Elternrechts nicht einigen können, muss das Verfahren grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 1, 140 f.) und der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Es hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass ein vom Kind geäußerter Wille Ausdruck von Bindungen zur Mutter sein kann, die es geboten erscheinen lassen können, ihn in dieser Hinsicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 55, 171 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, FamRZ 2007, S. 1078 ).

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Die Anordnung der Auslagenerstattung bezüglich der Verfassungsbeschwerde folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG und für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 89, 91 ).

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 EUR und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 EUR beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 und - zur einstweiligen Anordnung - BVerfGE 89, 91 m.w.N).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Wird eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich, weil sich die Eltern bei der Ausübung des Elternrechts nicht einigen können, muss das Verfahren grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 1, 140 f.) und der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Es hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass ein vom Kind geäußerter Wille Ausdruck von Bindungen zur Mutter sein kann, die es geboten erscheinen lassen können, ihn in dieser Hinsicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, FamRZ 2007, S. 1078 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 EUR und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 EUR beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 und - zur einstweiligen Anordnung - BVerfGE 89, 91 m.w.N).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Verfassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Äußerungsberechtigter

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Es kann dahinstehen, ob der Verfassungsverstoß hier schon evident ist; denn jedenfalls fehlt in der vom Rechtsanwalt des Kindesvaters vorgelegten Stellungnahme eine gehaltvolle einzelfallbezogene inhaltliche Auseinandersetzung mit den detaillierten Rügen der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGE 92, 122 ).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 2411/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
    Wird eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich, weil sich die Eltern bei der Ausübung des Elternrechts nicht einigen können, muss das Verfahren grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfGK 1, 140 f.) und der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    Rn. 33 Ein vom Kind kundgetaner Wille kann ferner Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihm nachzukommen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2007 - 1 BvR 1426/07 -, FamRZ 2007, S. 1797 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer …

    Soweit seitens der Kindesmutter demgegenüber die Auffassung vertreten wird, dass bei der erstmaligen Hauptsacheentscheidung über das Sorgerecht triftige Gründe für den Aufenthaltswechsel zum Vater festgestellt werden müssen, ist darauf zu verweisen, dass auch die insoweit in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.09.2007 (1 BvR 1426/07, FamRZ 2007, 1797) gerade die Bedeutung des Kontinuitätsgrundsatz hervorhebt.
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …

    Ein vom Kind kundgetaner Wille kann Ausdruck von Bindungen zu einem Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihn in dieser Hinsicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2007 - 1 BvR 1426/07 -, juris, Rn. 21).
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