Rechtsprechung
| OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 1627; ; BGB § ... 1628 Abs. 1; ; BGB § 1628 S. 1; ; BGB § 1687 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 621e Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2 1. Alternative; ; FGG § 50 b; ; SchulG M-V § 17; ; SchulG M-V § 17 Abs. 5; ; SchulG M-V § 18 Abs. 2; ; SchulG M-V § 18 Abs. 2 S. 3; ; SchulG M-V § 15; ; SchulG M-V § 15 Abs. 2; ; SchulG M-V § 19 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 2; ; KostO § 94 Abs. 3 S. 2; ; KostO § 131 Abs. 3
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1687
Gerichtliche Entscheidung bei Streit der geschiedenen Eletern, welche weiterführende Schule das gemeinsame Kind besuchen soll - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung des Entscheidungsrechts zum Schulbesuch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Mitbestimmung getrennt lebender Eltern bei der Schulauswahl ihres gemeinsamen Kindes; Ermittlung des schulischen Leistungsvermögens eines Kindes; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 20.06.2005 - 61 F 90/05
- OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1835
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
Verfassungsmäßigkeit einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung bei Uneinigkeit …
Auszug aus OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05
Die Vorstellungen der Eltern über die gewünschte Schulart sind am Maßstab des Kindeswohls (§ 1697a BGB) zu messen (BVerfG FamRZ 2003, 511). - OLG Karlsruhe, 21.01.1993 - 16 UF 273/92
Auszug aus OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05
Der persönlichen Anhörung eines Kindes im Alter von sechs Jahren aufwärts kommt in der Regel ein beachtlicher Erkenntniswert zu, weshalb eine Anhörung grundsätzlich geboten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 393).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09
Alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht; Aufenthaltsbestimmung
Im Übrigen muss das Kind wegen der es selbst betreffenden (Grund-)Rechte auch dann im gerichtlichen Verfahren angehört werden, wenn sich die Eltern einig sind (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2005, FamRZ 2007, 1835; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44;… s. auch Finger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1671 Rn. 148). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09
Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische …
Im Übrigen muss das Kind wegen der es selbst betreffenden (Grund-)rechte auch dann im gerichtlichen Verfahren angehört werden, wenn sich die Eltern einig sind (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2005, FamRZ 2007, 1835; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44;… s. auch Finger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1671 Rn. 148). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08
Alleinige Personensorge für ein mazedonisches Kind; Verstoß gegen den ordre …
Im Übrigen muss das Kind wegen der es selbst betreffenden (Grund-)rechte auch dann im gerichtlichen Verfahren angehört werden, wenn sich die Eltern einig sind (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2005, FamRZ 2007, 1835; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44;… s. auch Finger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1671 Rn. 148). - VG Berlin, 10.08.2011 - 22 L 32.11
Familiennachzug und Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung
Im Übrigen muss das Kind wegen der es selbst betreffenden (Grund-)rechte auch dann im gerichtlichen Verfahren angehört werden, wenn sich die Eltern einig sind (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2005, FamRZ 2007, 1835; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009, FamRZ 2010, 44;… s. auch Finger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 1671 Rn. 148).
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